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Honorar Ärztlcihesd Gutachten für die gesetztliche Rentenversicherung

von alex13.07.2007 | 17:44
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Wieviel an Honorar bekommt ein Arzt, wenn er im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung ein Ärztliches Gutachten z.b. wegen eines Antrages auf EU Rente erstellt ? Es handelt sich wohl um das Formular R3331 Ausserdem bekommt der Arzt ( Gutachter ) für so ein Gutachten einen Pauschalbetrag erstattet oder kann er das Gutachten nach genauer Zeit der er mit der Untersuchung des Patienten beschäftigt war, abrechnen ? Würde mich freuen wenn da jemand etwas zu sagen könnte. Vielen Dank ! Alex

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für einen Befundbericht gibt es 25,20 Euro. Spezialuntersuchungen eventuell mit Geräten werden besonders vergütet. Wieviel dabei herauskommt kann nur im entsprechenden Einzelfall entschieden werden.

24 Antworten

?-?am 13.07.2007 | 19:16
das kommt darauf an ob eine Rente befürwortet wird oder nicht. Bei Ablehnung das dreifache Honorar
ursiam 13.07.2007 | 20:20
was schreiben sie denn da? wo haben sie das dann her? das ist ja erschreckend
Mellyam 13.07.2007 | 20:26
Gutachten werden normal nach GOÄ abgerechnet. Natürlich nicht nach Ablehnen" oder "zustimmen".
Antoniusam 14.07.2007 | 02:31
Na Sie müssen es ja wissen ! Ich bin mehrmals begutachtet worden und zwar IMMER fair ! Aber das passt natürlich absolut nicht in Ihr Weltbild, Sie "Schwarzseher" !
Amadéam 13.07.2007 | 21:47
Na ja, Gutachter, die sich vielfach für Rentenbewilligungen aussprechen, werden über kurz oder lang keine Aufträge mehr bekommen. Wes Brot ich eß, des Lied ich sing'!
Antoniusam 13.07.2007 | 21:09
Das ist natürlich zutreffend ! Die Honorierung erfolgt nach einer festen Gebührenordnung. Es ist eine Frechheit, alle sozialmedizinischen Gutachter als korrupt darzustellen !
skatam 14.07.2007 | 12:40
habe deine ganze berichte hier gesammelt und kopiert. werde sie bei der nächsten überprüfung an die entspre- chende stelle senden.. !! auch Dich schreiben wir noch GESUND ! - ! - ! .. skat
..am 14.07.2007 | 13:46
Na, haben Sie mal wieder Langeweile, Sie Depp ? Gehen Sie mal wacker in Ihre Gummizelle zurück, bevor die Wärter böse werden !
skatam 14.07.2007 | 14:00
sie PSCHOPHAT..
dildoam 14.07.2007 | 14:10
das ist etwas zum ESSEN aus Marzipan.. du ARSCHLOCH.. das wäre eine Beleidigung aber für tatsächliche ARSCHLÖSCHER nicht ..
..am 14.07.2007 | 14:05
........was bitteschön ist ein "PSCHOPHAT" ? Das wird doch wohl nicht etwa eine Beleidigung sein ?
..am 14.07.2007 | 15:34
.
Geileram 14.07.2007 | 18:17
Danke Herr Skat für ihre guten Beiträge. Ihr Geiler
skatam 14.07.2007 | 19:09
danke Herr GEILER für die moral. Unterstützung. Es kann auch ohne Beleidigungen gehen. das tut dem Forum gut mfg skat
..am 14.07.2007 | 21:17
Was für eine Ehre von einem Deppen wie "Geiler" gelobt zu werden !!!!!! Darüber kann sich auch nur jemand wie Sie freuen, "skat", "dildo" und was weiß ich !!!!!!!!!!
Geileram 14.07.2007 | 21:42
.. Sie gehen wirklich zu emotional an alles ran. Beruhigen Sie sich doch, Aufregung schadet Ihnen nur. Anstatt sich hier im Forum auszutoben und sich zu ärgern, empfehle ich Ihnen einer karitativen Tätigkeit nachzugehen, wo Sie anderen helfen können. Ihr Geschimpfe hilft hier niemanden und bitte bleiben Sie höflich. Sie zeigen ihre Defizite (Bildungsdefizite) hier sehr deutlich. Wie wärs mal etwas zu lesen? Ihr Geiler
Korruptionsbekämpferam 15.07.2007 | 15:57
" Es ist eine Frechheit, alle sozialmedizinischen Gutachter als korrupt darzustellen !" Mutmaßliche Straftäter sind sie allemal, WENN sie ihre Gutachten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Schweigepflichtentbindung an den RV-Träger schicken. Auch eine Form von Korruption.
Ex-Begutachteteram 15.07.2007 | 16:02
"Na Sie müssen es ja wissen ! Ich bin mehrmals begutachtet worden und zwar IMMER fair !" Ich bin nur einmal begutachtet worden (Rente auf Dauer). Als ich dann später den Schwachsinn des Gutachters gelesen hatte, habe ich umgehend dafür gesorgt, dass der gelöscht wurde. Gutachter war die Inkompetenz in Person.
alexam 15.07.2007 | 16:21
Danke für die Antworten. Es geht mir aber nicht um die Kompetenz der Gutachter im Allgemeinen , sondern darum wieviel dem Gutachter von der Rentenversicherung vergütet wird. Bekommt er einen Pauschalbetrag oder kann er nach Zeit abrechnen. Ein Bekannter vor mir wurde bei einem psychiatrischen Gutachten in 20 ! Minuten abgefertigt...( das zum Thema Kompetenz - d e r Arzt war es sicher nicht ) Ein anderer Kollege von mir wurde ebenfalls psychiatrisch begutachtet Dauer 2 Stunden. Es kann doch nicht sein, das der Arzt für seine 20 Minuten genauso viel Honorar bekommt wie der Kollege , der sich viel intensiver und vor allem viel länger mit dem Patienten und seine Krankheit auseinandersetzt. Wie man in 20 Minuten ein psychiatrisches Gutachten anfertigen kann, ist mir allerdings sowieso nicht klar und solche Ärzte stehen dann für den schlechten Ruf der Gutachter der Rentenversicherung.
Antoniusam 15.07.2007 | 21:13
Selbstverständlich gibt es auch solche Fälle ! Meine Erfahrungen waren aber nunmal allesamt positiv. Nur weil es ein paar "schwarze Schafe" gibt, darf man nicht gleich einen ganzen Berufsstand verteufeln ! MfG
Antoniusam 15.07.2007 | 21:18
Was soll dieser Quatsch denn ? Die Schweigepflichtsentbindung habe ich bereits mit meinem Rentenantrag unterschrieben. Sonst hätte ich erst gar keinen Antrag stellen brauchen, Sie "kluger" Mensch ! Aber "kämpfen" Sie ruhig weiter. Ich habe meine EM-Rente erfolgreich durchgesetzt.
Antoniusam 16.07.2007 | 13:34
.........das ist bestimmt nicht zuviel, wenn man bedenkt, dass nach der eigentlichen Untersuchung das Gutachten noch diktiert und geschrieben werden muss ! Oder gibt es noch Unterschiede zwischen den Vergütungen für "einfache" Befundberichte und ausführliche sozialmedizinische Gutachten ?
Antoniusam 16.07.2007 | 15:23
Über die fachliche Kompetenz von Ärzten sollten sich medizinische Laien besser kein Urteil erlauben. Auch in dieser Berufsgruppe gibt es, wie überall, SOLCHE und SOLCHE ! Und je nach Eindeutigkeit der Symptome, stellt der Arzt die Diagnose mal schneller und mal etwas langsamer. Und was das Vergütungssystem betrifft: Krankenhausbehandlungen werden längst nicht mehr nach Liegezeiten der Patienten vergütet, sondern nach diagnosebedingten "Fallpauschalen". Für eine Blinddarm-OP gibt es beispielsweise pauschal 350 €. Egal ob der Patient nun drei Tage, eine Woche oder vielleicht sogar noch länger im Krankenhaus verbleiben muß. Ist dieses System wirklich gerechter als das bishereige Abrechnungssystem nach Liegezeiten ? Gönnen Sie Ihrem Gutachter doch sein gigantisches Honorar von 25,20 €. (Oder wieviel war das noch gleich ?)
Antoniusam 16.07.2007 | 15:43
Ein Fehler hat sich eingeschlichen: Die Fallpauschale für eine Blinddarm-OP beträgt z.Zt. (nach den mir vorliegenden Infos) 2150,44 € !
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