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Experten-Antwort

Honorarkraft als Erwerbsminderungsrentner

von Klara Sprudel01.04.2016 | 12:21
2339 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich beziehe eine volle befristete Erwerbsminderungsrente und darf max. 15 Stunden/Woche bzw. 3 Stunden am Tag einen Minijob nebenher ausüben. Ich könnte nun für wenige Stunden einen Job machen, allerdings wünscht sich der Arbeitgeber eine Honorarkraft. Meine Frage: Ist dies grundsätzlich für mich als EM-Rentner möglich und was muss ich dabei beachten? Muss ich micht dafür selbstständig machen? Evtl. sogar extra Versicherungen abschließen? Danke für Ihre Mühe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Sprudel,

ja, grundsätzlich ist dies möglich.

Sofern Sie die Tätigkeit aufnehmen, informieren Sie bitte Ihren Rentenversicherungsträger.

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5 Antworten

Herz1952am 01.04.2016 | 12:56
Grundsätzlich ist das möglich. Sie müssen allerdings mit der Überprüfung Ihrer "Erwerbsminderung Eigenschaft" rechnen. Es wäre wohl eine selbständige Tätigkeit, die sowohl der Krankenkasse, als auch dem Finanzamt gemeldet werden muss. Sie müssten wohl die KV/PV Beiträge für diese Tätigkeit selbst v o l l tragen, falls die Freigrenze überschritten wird (bei ca. 140,-- Euro mtl.). Bitte bei Krankenkasse erfragen. Steuerlich können Sie Ihr Finanzamt fragen, wie es sich bei Ihnen individuell auswirkt. Ob Sie eine Versicherung (freiwillig) bräuchten, müssten Sie mit Beschreibung Ihrer Tätigkeit bei Ihrem Versicherungsunternehmen erfragen. Ob es sich tatsächlich um eine selbständige Arbeit handelt, müsste allerdings auch noch geklärt werden. Manche AG wollen somit nur die Beiträge für einen Minijob umgehen. Es könnte nämlich auch eine "Scheinselbständigkeit" sein. Wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, wäre dies insbesondere wegen der Haftpflicht zu prüfen. Die Gewerbe-Anmeldung ist eigentlich nur eine Formsache, Sie wären schon aufgrund Ihrer Tätigkeit Gewerbetreibender.
W*lfgangam 01.04.2016 | 16:03
Hallo Klara Sprudel, > allerdings wünscht sich der Arbeitgeber eine Honorarkraft. Das 'riecht' schon mal verdächtig danach, dass er sich die Pauschalabgaben von 30 % (bzw. 28) auf Minijobs sparen will und/oder der Papierkram ihm einfach lästig ist. Bei einer Betriebsprüfung wird er dann ziemlich blöd aussehen, wenn er ein eigentlich abhängiges Beschäftigungsverhältnis lediglich auf dem Papier als 'Honorartätigkeit' deklariert hat. > Meine Frage: Ist dies grundsätzlich für mich als EM-Rentner möglich und was muss ich dabei beachten? Folgen Sie diesem Link und lesen auch die darin verlinkten älteren Beiträge nach. Gilt für abhängige wie selbständige Tätigkeiten gleichermaßen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Klara Sprudelam 01.04.2016 | 22:55
Vielen Dank für Ihre Antworten. Und diese bestätigen meine Befürchtungen. Eine Honorartätigkeit kommt nicht in Frage für mich. Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass mir laut Rentenbescheid grundsätzlich ein Minijob mit maximal 15 Stunden bzw 3 Stunden täglich möglich ist. Hier jedoch viele Forumsteilnehmer (auch in anderen Strängen) schreiben, dass man falls man eine solche zusätzliche Tätigkeit aufnimmt, damit rechnen muss, dass einem die EM-Rente aberkannt wird. Das widerspricht sich doch mit dem was im Rentenbescheid steht, oder? Ich würde einen zusätzlichen Job nicht aus Hobbygründen machen, sondern einfach weil ich von der wenigen Rente sonst bald nicht mehr meinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Herz1952am 02.04.2016 | 12:52
Sie dürfen auch bis zu 450,-- Euro hinzuverdienen, wenn Sie die Stundenzahl einhalten. Die Rente wird auch nicht gleich abgenommen, allerdings kann es zu einer Überprüfung kommen. Wenn Sie einen Minijob haben, muss ihn der Arbeitgeber ja melden - mit Sozialversicherungsnummer. Evtl. wird dann über den Arbeitgeber nachgeprüft, ob Sie in erster Linie die 450,-- Euro-Grenze einhalten und z.B. keine Stunden, die über die Grenze der Zeiten hinausgehen evtl. "gutgeschrieben" werden. Letzteres wär für die Rente fatal. Die meisten Minijobs sind niedriger als die 450,-- Euro. Der Schnitt soll derzeit so um die 180,-- Euro liegen, habe ich kürzlich in einer Statistik gelesen. Mit einer formellen Prüfung muss man immer rechnen beim Minijob. Ich habe das mal früher in meiner Tätigkeit als Lohnbuchhalter miterlebt. Die Arbeitnehmerin hat allerdings davon nichts gemerkt und ich wusste, auf was es ankommt. Die RV vermutete eine höhere Stundenzahl, weil die Stundenlöhne im allgemeinen für eine Aushilfe in einer Gaststätte niedriger waren. Aber Sie wurde besser bezahlt und alles hatte seine Richtigkeit. Dies war noch bei den "alten Minijobs" mit anderen Verdienstgrenzen. Es sollten generell keine Zweifel aufkommen, dass Sie weniger als die 3 Stunden täglich arbeiten und nicht mehr als 5 Tage in der Woche. Dann sind Sie auf der relativ "sicheren Seite".
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