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Experten-Antwort

Honorarkraft und 400 € Job

von Kathrin18.08.2015 | 17:00
751 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Ich habe letztes Jahr mein Studium beendet und seither einen Minijob, bei dem ich 400€ verdiene. Bisher war ich also nicht Rentenversicherungspflichtig. Nun habe ich vor einer Woche einen Honorarvertrag unterschrieben. Ich arbeite als Lehrerin auf Honorarkraftbasis. Werde also nach Stunden bezahlt, der Verdienst ist dabei jedoch unterschiedlich, auf jeden Fall verdiene ich aber so viel, dass ich über die 400 € Grenze komme. Muss ich mich nun bei der deutschen Rentenversicherung melden? Kann man sich online anmelden oder muss man einen persönlichen Termin vereinbaren? Vielen Dank für die Hilfe. Kathrin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kathrin,

dem Beitrag von **** kann grundsätzlich zugestimmt werden. Ein Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wäre sicherlich sinnvoll.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein

/de/Inhalt/5_Services/04_formulare

_und_antraege/_pdf/V0020.pdf?__blob=publicationFile&v=16

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein

/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren

_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv

_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=19

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

****am 19.08.2015 | 08:24
Ja, Sie müssen ihren RV-Träger über die Aufnahme einer selbst. Tätigkeit als Lehrerin (Vers.pflichtig gem. §2 Nr. 1 SGB 6) innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit informieren, dafür können sie den Vordruck V020 verwenden, den man als PDF- Datei von der Internetseite ihres RV-Trägers herunter laden kann. Ob sie auch Beitragspflichtig werden, richtet sich nach dem Gewinn, erst wenn dieser 450.- Euro pro Monat überschreitet müssen auch RV-Beiträge gezahlt werden.
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