Der Freibetrag liegt bei über 18-jährigen Waisen bei 503,54 Euro. Bei einem Ausbildungsgehalt ist der Bruttobetrag zunächst um 40% (bei Beamten um 27,5%)pauschal zu kürzen. Alles was dann über dem Freibetrag liegt, wird zu 40% auf die Waisenrente angerechnet. Auch einmalig gezahlte Leistungen wie Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld werden angerechnet.