Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Ted,
wie Sie ja wissen, müssen Sie Beiträge kraft Gesetz in die gesetzliche Rentenversicherung entrichten, wenn Sie einen Existenzgründungszuschuss zur Ich-AG von der Agentur für Arbeit beziehen. Wenn Sie sich während Ihrer Auftragslücke von 3 Monaten arbeitslos melden und dadurch Arbeitslosengeld beziehen, müsste dadurch grundsätzlich der Existenzgründungszuschuss zur Ich-AG wegfallen und damit auch die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ob Ihnen die Agentur für Arbeit nach Ablauf der Auftragslücke von 3 Monaten wieder einen Existenzgründungszuschuss zur Ich-AG gewährt, können wir Ihnen nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben!
MfG
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