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Ich-AG und arbeitslos

von Ted18.04.2007 | 10:39
1597 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage zur Ich-AG. Ich habe eine Ich-AG und bin gleichzeitig freiwillig arbeitslos versichert. Diese freiwillige Arbeitslosenversicherung hatte ja den Zweck, bei Selbständigen zwischenzeitliche Beschäftigungsengpässe zu überbrücken. Gilt dies auch für einen Ich-AGler? D.h. konkret: im Herbst habe ich eine Auftragslücke von 3 Monaten und möchte mich arbeitslos melden, wird danach die Zahlung des Ich-AG-Zuschusses fortgeführt oder wird die Zahlung nach Bezug von ALG eingestellt? Vielen Dank im Voraus! Ted

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.04.2007 | 11:21

Hallo Ted,

wie Sie ja wissen, müssen Sie Beiträge kraft Gesetz in die gesetzliche Rentenversicherung entrichten, wenn Sie einen Existenzgründungszuschuss zur Ich-AG von der Agentur für Arbeit beziehen. Wenn Sie sich während Ihrer Auftragslücke von 3 Monaten arbeitslos melden und dadurch Arbeitslosengeld beziehen, müsste dadurch grundsätzlich der Existenzgründungszuschuss zur Ich-AG wegfallen und damit auch die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ob Ihnen die Agentur für Arbeit nach Ablauf der Auftragslücke von 3 Monaten wieder einen Existenzgründungszuschuss zur Ich-AG gewährt, können wir Ihnen nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben!

MfG

1 Antworten

Tedam 20.04.2007 | 17:23
Hallo Experte, herzlichen Dank für die Antwort. Tatsächlich bezog sich meine Frage auf den letzten Teil Ihrer Antwort: bekomme ich nach den 3 Monaten wieder den Existenzgründungszuschuss zur Ich-AG? Gibt es dazu gesetzliche Regelungen (auch Verwaltungsvorschriften) oder ist eine Ermessensentscheidung (nach welchen Kriterien) der jeweiligen Arbeitsagentur? Viele Grüße Ted
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