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Ich-AG Versicherungspflicht

von clausem22.06.2008 | 19:14
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Hallo alle miteinander:-) Habe mich Anfang 2004 mittels Ich-AG selbständig gemacht. Ist auch Alles sehr gut angelaufen, so dass die Förderung nach 2 Jahren vorzeitig ausgelaufen ist. Aber nun trifft mich fast der Schlag, weil ich festgestellt habe, dass ich eigentlich in der Rentenversicherung pflichtversichert sein sollte. Eine Anmeldung seitens des Arbeitsamtes hat es wohl nicht gegeben, oder diese ist bei der Rentenversicherung untergegangen - wer weiß? Nun habe ich 2005 in Unkenntnis der gesetzlichen Versicherungspflicht eine Rürup-Rente abgeschlossen und in den vergangenen drei Jahre jeweils den Höchstbetrag eingezahlt. Was passiert nun bei einer möglichen Kontenklärung, muss ich auch noch zusätzliche Beiträge an die DRV zahlen? Oder ist es möglich, für die Zukunft pflichtversichert zu werden, ohne Beachtung der Vergangenheit? Dazu noch ein Hinweis: Meine selbständige Tätigkeit in der Vergangenheit ist wohl als Scheinselbständigkeit zu werten, da ich ausschliesslich für einen Auftraggeber tätig war. Zur Zeit bin ich zwar immer noch selbständig, aber nicht mehr unternehmerisch tätig, da ich Mitte 2007 eine Weiterbildung für zwei Jahre begonnen habe - in Vollzeit. Frage: Kann die Situation ordentlich geklärt werden, ohne dass ich finanziell überfordert werde? Falls es zu Nachzahlungen kommen sollte, dann für welchen Zeitraum? in welcher Höhe? soll im Detail bedeuten, besteht die Möglichkeit, nachträglich für einen reduzierten- oder Mindest- oder hälftigen Beitrag zu optieren? Viele Grüße, clausem

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo clausem,

leider können wir Ihre Fragen hier im Expertenforum nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

2 Antworten

Unbekanntam 22.06.2008 | 19:48
Hallo, die Rechtslage ist eindeutig. Sie werden verpflichtet nachzuzahlen. Ratenzahlung ist sicherlich möglich. Ausnahmen gibt es nicht. Die Schuld liegt auch nicht beim Arbeitsamt. Sie als Versicherter sind verpflichtet sich zu melden und das haben Sie scheinbar nicht getan. Ausreden jeglicher Art können Sie sich sparen. Ihnen sagt auch keiner, dass Sie sich krankenversichern müssen, beim Finanzamt melden müssen und Sie tun es dennoch. Es wird wohl beitragsorientierte Zahlung in Frage kommen. D. h. vom steuerlichen Gewinn (nicht mit zu versteuerndem Einkommen zu verwechseln) wird in der Regel das günstigste sein, wenn Ihr Gewinn im Monat nicht ca. 1225 € überschritten hat. Sie müssen für den gesamten Zeitraum der IchAG nachzahlen, weil Sie ja auch die Förderung monatlich bekommen haben. Danach kann es Ihnen passieren, dass Sie als selbständiger mit überwiegend einem Auftraggeber pflichtig werden, sofern ihr Gewinn monatlich über € 400 war oder Sie keine Mitarbeiter hatten, die mindestens in der Summe über € 400 verdient haben.
clausemam 22.06.2008 | 20:34
Hallo Unbekannt, erst ein mal vielen Dank! Aber "Schuld, Ausreden" na so was ;-) Habe da mal im Kleingedruckten nachgelesen: "Die Agentur für Arbeit meldet dem Rentenversicherungsträger den Bezug der Leistung. Dieser wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen."Punkt! Das sei nur der Völlständigkeit halber erwähnt. Aber es geht ja nicht um Scharmützel, sondern um eine Lösung. Darum Danke für die Informationen. Vielleicht doch noch zwei drei Details: Für wieviele Jahre kann die DRV rückwirkend Beiträge fordern? Habe da mal was von 4 Jahren gelesen. Kann die DRV eventuell anteilig Beiträge von meinem damaligen Auftraggeber fordern? Und da der steuerliche Gewinn im ersten Jahr bei ca. 2TEUR monatlich, in den Folgejahren bei ca. 3TEUR monatlich lag, ist es doch interessant, ob eine Einstufung zum halben Regelbeitrag rückwirkend möglich ist. Ach ja, dann noch etwas: Die dann vereinamten Beiträge gelten dann doch sicherlich als vollwertige Pflichtbeiträge? So, jetzt aber König Fußball! Schönen Abend noch, clausem
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