Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Gerspacher,
wenn Sie spätestens am 01.05.1955 geboren sind und die Wartezeit von 45 Jahren vor dem 01.11.2017 bereits erfüllt ist, haben Sie keine Abschläge bei der Rente. Beachten Sie bitte, dass sich evtl. eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit ergeben könnte und dass sich für den Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld geringere Rentenzuwächse ergeben im Vergleich zur Weiterbeschäftigung bis zum Rentenbeginn.
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