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Experten-Antwort

Ich habe 7,5 % Zuschlag bekommen aber beziehe schon seit 2018 keine Erwerbsminderungsrente mehr

von Unberechtigter23.07.2024 | 18:18
464 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo seit 2018 gehe ich wieder arbeiten. Von 2001. Bis dahin hatte ich Erwerbsminderungsrente. Ich hab auch den Brief mit dem Zuschlag bekommen und das Geld. Ist das in Ordnung so, obwohl ich gar keine Rente hab. Ich weiß nicht, ob das alles glatt gegangen ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Unberechtigter,

 

Ja, das ist in Ordnung. 

 

Der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente wird auch dann gezahlt, wenn Sie inzwischen wieder arbeiten. Der Zuschlag gilt für alle, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Auch wenn Sie keine Rente mehr beziehen, haben Sie Anspruch auf diesen Zuschlag, da er auf Ihre frühere Erwerbsminderungsrente bezogen ist.

 

Es ist also korrekt, das Sie das Geld für diesen Zuschlag jetzt erhalten haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

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8 Antworten

Renteam 23.07.2024 | 18:29
Wie meinen Sie das, dass Sie keine Rente mehr beziehen?
Renteam 23.07.2024 | 18:37
Von 2001 bis 2018 EM-Rente, danach wieder gearbeitet.
Amtsschimmelam 23.07.2024 | 18:40
Klingt nach Fehler vom Amt!
Renteam 23.07.2024 | 18:59
Irgendetwas stimmt da nicht, da die 7,5% aus dem Zahlbetrag ab 01.07.24 berechnet wird. Wenn dieser Schlüssel nicht vorhanden ist, wird die Zahlung gar nicht durchgeführt. Sehr misteriös. Rufen Sie bei der Rentenversicherung an und fragen nach.
Unberechtigteram 23.07.2024 | 20:26
In 2020 ist mein Mann gestorben. Seitdem bekomme ich Hinterbliebenen Rente. Der hatte aber keine Erwerbsminderungsrente und war vorher Altersrentner.
Wam 24.07.2024 | 04:15
Wer hat Anspruch auf den Zuschlag eine Hinterbliebenenrente, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach Nummer 1 oder an eine Rente wegen Alters nach Nummer 2 anschließt, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
am 24.07.2024 | 10:19
Nö, alles korrekt
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