Hallo Unberechtigter,
Ja, das ist in Ordnung.
Der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente wird auch dann gezahlt, wenn Sie inzwischen wieder arbeiten. Der Zuschlag gilt für alle, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Auch wenn Sie keine Rente mehr beziehen, haben Sie Anspruch auf diesen Zuschlag, da er auf Ihre frühere Erwerbsminderungsrente bezogen ist.
Es ist also korrekt, das Sie das Geld für diesen Zuschlag jetzt erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam