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Experten-Antwort

Ich möchte EMR haben - EMR oder besser Reha Antrag stellen?

von Martina17.08.2021 | 13:05
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30 Antworten

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Hallo, liebe Expertinnen und Experten. https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ueber-die-reha-zur-erwe… Ich möchte EMR haben. EMR beantragen oder besser Reha (wie vom SOVD empfohlen) beantragen? 1. Was ist erfolgreicher?? 2. Was geht schneller? Erfolgreicher ist für mich wichtiger als schneller.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina,

sowohl im Reha- als auch im Rentenverfahren geht es um die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Person, die den Antrag gestellt hat. Die Erfolgsaussichten können von hier aus nicht beurteilt werden. Die Dauer des Verfahrens ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Wenn Sie allerdings eine Rente haben möchten, wäre es etwas ungewöhnlich, eine Reha zu beantragen, die Sie gar nicht wollen.

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27 Antworten

lustigam 17.08.2021 | 13:46
Der Artikel ist wirklich lustig. Besonders die Aussage "Am Ende der Reha verfügen Sie über ein amtsärztliches Gutachten der Rentenversicherung." Der Entlassungsbericht wird von der Reha-Arzt erstellt, nicht vom Amtsarzt und nicht von einem Gutachter der DRV. Wer da den Unterschied schon nicht kennt, sollte es vielleicht besser lassen, Artikel ins Netz zu stellen. Zu Ihrem Problem: Einen "sicheren" Weg zur EM-Rente gibt es nicht. Eine Reha macht Sinn, wenn man es sich selbst vorstellen kann, nochmal arbeiten zu gehen. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein. Sie sollten mit Ihren Ärzten sprechen, fragen was die für sinnvoll halten und entsprechend handeln. Und ob man den Reha-Arzt dem Gutachter vorziehen sollte, weiß ich nicht. Oft genug wird Reha-Kliniken hier im Forum vorgeworfen, dass sie wider besseres Wissens eine Erwerbsminderung verneinen, angeblich um irgendwelche Erfogsquoten zu erfüllen. Außerdem ist die DRV nicht an den Entlassungsbericht gebunden. Sie kann, positiv wie negativ, anders entscheiden als dort vorgegeben.
Martinaam 17.08.2021 | 15:06
Hallo, danke für alle Antworten. Dann stelle ich also am besten, wie auch ursprünglich von mir geplant, einen EMR-Antrag. Zufällig war ich jedoch im Netz, über den verlinkten Titel des SOVD "gestolpert". Deshalb habe ich hier im Expertenforum der DRV nachgefragt. Ich dachte eigentlich der SOVD ist (anders als die Bildzeitung) seriös. Das ist dann wohl nicht der Fall. Ist der VDK (erst mal nur für Hilfe bei der Antragstellung) seriös?
Walloam 17.08.2021 | 15:11
Eine Reha hat das Ziel dich wieder arbeitsfähig zu machen und das wirst du dort merken, daher können die nicht jeden zur Rente durchwinken, schon um ihren Arbeitsplatz zu sichern. Du solltest einen Antrag auf EMR stellen. Wenn die DRV dich in einer Reha haben will, dann werden sie es dir schon mitteilen.
Walloam 17.08.2021 | 15:36
Zur Antragstellung habe ich damals einen Termin mit einer Dame der Rentenversicherung gemacht. Das war ein Telefontermin. Im Termin wurde schonmal sehr viel erledigt. Dann wurde mir der halbfertige Antrag zugeschickt und ich musste den Rest ausfüllen, wie z.B. behandelnde Ärzte usw.. Der Antrag ist viel Arbeit, aber den VDK braucht man dazu nicht. Du solltest alles, wenn vorhanden, an ärztlichen Unterlagen mit einreichen, die deine erwerbsunfähig untermauern. Sehr wichtig ist, dass die Ärzte bzgl. des Antrags hinter dir stehen, die werden nämlich angeschrieben. Das ist auch wichtig für die folgenden Jahre, wo es um eine Verlängerung geht. Bei mir war es so, dass ich nicht mehr alles an Unterlagen hatte, das habe ich dazugeschrieben und dann hat sich die DRV die selbst von den Ärzten geholt.
Gabiam 18.08.2021 | 12:51
Zitat von Martina anzeigenausblenden
Hallo Martina, sowohl im Reha- als auch im Rentenverfahren geht es um die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Person, die den Antrag gestellt hat. Die Erfolgsaussichten können von hier aus nicht beurteilt werden. Die Dauer des Verfahrens ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Wenn Sie allerdings eine Rente haben möchten, wäre es etwas ungewöhnlich, eine Reha zu beantragen, die Sie gar nicht wollen.
Hallo, danke für alle Antworten. Dann stelle ich also am besten, wie auch ursprünglich von mir geplant, einen EMR-Antrag. Zufällig war ich jedoch im Netz, über den verlinkten Titel des SOVD "gestolpert". Deshalb habe ich hier im Expertenforum der DRV nachgefragt. Ich dachte eigentlich der SOVD ist (anders als die Bildzeitung) seriös. Das ist dann wohl nicht der Fall. Ist der VDK (erst mal nur für Hilfe bei der Antragstellung) seriös?
Ja, der VDK ist seriös. Ich habe dort gute Erfahrungen gemacht.
Maxam 18.08.2021 | 13:29
Also ich würde den VDK auch empfehlen.....eben auch von rechtlicher Seite aus....falls es eben Probleme gibt......Ablehnung... Widerspruch.....ist beim VDK relativ kostenneutral im Gegensatz zu einem Anwalt! Die sind mit solchen Abläufen eben bestens vertraut! Viel Glück Max
KSCam 18.08.2021 | 18:38
Habe mir den zitierten Artikel mal angeschaut: Da wird ein reißerischer Artikel über einen Einzelfall geschrieben und jede Menge Spekulationen angestellt was möglicherweise passiert wäre oder hätte passieren können. Und so was ist dann für den Leser natürlich das "Evangelium" und er hält das auch in seiner Situation für richtig. Beherzigen Sie bitte folgenden Rat: Wenn Sie Rente wollen, beantragen Sie die Rente und wenn Sie eine Reha brauchen, beantragen Sie die Reha. Das sagt einem zunächst mal der gesunde Menschenverstand. Und auch die Frage welcher Sozialverband besser ist kann wohl niemand sagen, denn letztlich hängt auch das am Engament einzelner Mitarbeiter. Wenn Ihr VDK Betreuer in Hannover eine trübe Tasse ist, nützt es Ihnen wenig wenn beim VDK in Rosenheim ein helles Licht arbeitet. In Rosenheim ist dafür der Mitarbeiter eines anderen Sozialverbandes vielleicht eher wenig engagiert.....
Kein Richteram 19.08.2021 | 17:47
Außerdem ist die DRV nicht an den Entlassungsbericht gebunden. Sie kann, positiv wie negativ, anders entscheiden als dort vorgegeben.
Warum sollte die DRV, die den Antragsteller nie selbst untersucht hat, anders entscheiden, als es im Entlassungsbericht der Rehaklinik vorgegeben ist? Die DRV würde doch einem folgenden Gerichtsprozess, vor dem Sozialgericht, "haushoch" verlieren.
Sie haben ja überhaupt keinen blassen Schimmer. Es gibt genug Fälle, in denen der sozialmedizinische Dienst anders entscheidet, als die im Übrigen „unverbindliche“ Einschätzung der Reha-Ärzte. Es ist traurig, dass Leute wie Sie, ihre Ahnungslosigkeit hier demonstrieren müssen. Da hält man sich doch besser zurück, statt derartigen Unsinn zu schreiben.
Walloam 19.08.2021 | 17:52
Außerdem ist die DRV nicht an den Entlassungsbericht gebunden. Sie kann, positiv wie negativ, anders entscheiden als dort vorgegeben.
Warum sollte die DRV, die den Antragsteller nie selbst untersucht hat, anders entscheiden, als es im Entlassungsbericht der Rehaklinik vorgegeben ist? Die DRV würde doch einem folgenden Gerichtsprozess, vor dem Sozialgericht, "haushoch" verlieren.
In vielen Fällen übernimmt die DRV die Begutachtung der Reha. In einigen Fällen nicht. Manchmal wird noch ein Gutachter hinzugezogen. Die einzige Entscheidungsgewalt hat der ärztliche Dienst der DRV. Am Sozialgericht werden die Karten mit unabhängigen neuen Gutachtern neu gemischt.
Walloam 19.08.2021 | 19:12
Sehr wichtig ist, dass die Ärzte bzgl. des Antrags hinter dir stehen
Das ist sicherlich von Vorteil, aber man kann es auch schaffen, wenn dieses nicht der Fall ist(eigene Erfahrung). Zwei wesentliche Dinge waren seinerzeit eher die Begutachtung, sowie der - vielgeschmähte - Selbstauskunftsbogen.
Das würde mich mal interessieren: Was bringt dich zu der Annahme, dass der Selbstauskunftbogen so einen Einfluss hatte ?
W°lfgangam 19.08.2021 | 19:51
Zitat von Wallo anzeigenausblenden
Ergänzend/Korrektur: Das 'Votum' des SM-Dienstes ist sicher ein Argument, aber abschließend _entscheidend_ ist der über der Sachbearbeitung und SM-Dienst stehende 'Jurist' = der urteilende/verantwortliche besser ausgebildete Ober-Sachbearbeiter der DRV, der oben im Glaspalast alle Aspekte des Antrags /Anspruchsvoraussetzungen /med. Aspekte sichtet ...hier geht Daumen hoch/runter für den EMRT-Antrag. Gruß w.
Big Babalooam 20.08.2021 | 09:55
Zitat von Wallo anzeigenausblenden
Das ist sicherlich von Vorteil, aber man kann es auch schaffen, wenn dieses nicht der Fall ist(eigene Erfahrung). Zwei wesentliche Dinge waren seinerzeit eher die Begutachtung, sowie der - vielgeschmähte - Selbstauskunftsbogen.
Das würde mich mal interessieren: Was bringt dich zu der Annahme, dass der Selbstauskunftbogen so einen Einfluss hatte ?
Für mich war dieser Bogen Gold wert, alles was man sich so gedanklich zurecht legt, kann man dort formulieren. Dadurch kann man der RV mitteilen, wie sich die Erkrankungen auswirken und wie sie das Leben beeinträchtigen. Bei der ersten Berentung(befristet) hatte ich den Bogen nicht, beim Verlängerungsantrag habe ich ihn erhalten, umfangreich ausgefüllt, Ergebnis Dauerrente. Das war es sicherlich nicht alleine, aber ich denke schon, dass die RV diesen mit zur Bewertung herangezogen hat. Viele möchten den gar nicht ausfüllen, ich fand es eher positiv, dass man sich darüber mitteilen kann.
Walloam 20.08.2021 | 11:56
Zitat von Big Babaloo anzeigenausblenden
Sehr wichtig ist, dass die Ärzte bzgl. des Antrags hinter dir stehen
Das ist sicherlich von Vorteil, aber man kann es auch schaffen, wenn dieses nicht der Fall ist(eigene Erfahrung). Zwei wesentliche Dinge waren seinerzeit eher die Begutachtung, sowie der - vielgeschmähte - Selbstauskunftsbogen.
Das würde mich mal interessieren: Was bringt dich zu der Annahme, dass der Selbstauskunftbogen so einen Einfluss hatte ?
Für mich war dieser Bogen Gold wert, alles was man sich so gedanklich zurecht legt, kann man dort formulieren. Dadurch kann man der RV mitteilen, wie sich die Erkrankungen auswirken und wie sie das Leben beeinträchtigen. Bei der ersten Berentung(befristet) hatte ich den Bogen nicht, beim Verlängerungsantrag habe ich ihn erhalten, umfangreich ausgefüllt, Ergebnis Dauerrente. Das war es sicherlich nicht alleine, aber ich denke schon, dass die RV diesen mit zur Bewertung herangezogen hat. Viele möchten den gar nicht ausfüllen, ich fand es eher positiv, dass man sich darüber mitteilen kann.
Danke für die Antwort.
Richteram 20.08.2021 | 16:11
Zitat von Kein Richter anzeigenausblenden
Warum sollte die DRV, die den Antragsteller nie selbst untersucht hat, anders entscheiden, als es im Entlassungsbericht der Rehaklinik vorgegeben ist? Die DRV würde doch einem folgenden Gerichtsprozess, vor dem Sozialgericht, "haushoch" verlieren.
Sie haben ja überhaupt keinen blassen Schimmer. Es gibt genug Fälle, in denen der sozialmedizinische Dienst anders entscheidet, als die im Übrigen „unverbindliche“ Einschätzung der Reha-Ärzte. Es ist traurig, dass Leute wie Sie, ihre Ahnungslosigkeit hier demonstrieren müssen. Da hält man sich doch besser zurück, statt derartigen Unsinn zu schreiben.
Bei mir und allen Anderen aus unser Selbsthilfegruppe, wurde aber die Einschätzung der Reha-Ärzte übernommen und entsprechend die EMR bewilligt. Durch den sozialmedizinischen Dienst der DRV wurde keiner von uns untersucht! Also musste die DRV quasi, die korrekte Einschätzung der Reha-Ärzte, die ja von der DRV beauftragt wurden, übernehmen. Warum auch sollte die DRV, den Reha-Ärzten, die sie selbst beauftragt und auch teuer bezahlt hat, nicht vertrauen??
nachlesenam 20.08.2021 | 16:50
Sie können ja mal hier im Forum suchen und nachlesen. Da gibt es immer wieder mal Klagen, dass die Einschätzung der Reha-Klinik nicht übernommen wurde. Also scheint es das schon zu geben.
Michaelam 20.08.2021 | 17:18
Zitat von Kein Richter anzeigenausblenden
Warum sollte die DRV, die den Antragsteller nie selbst untersucht hat, anders entscheiden, als es im Entlassungsbericht der Rehaklinik vorgegeben ist? Die DRV würde doch einem folgenden Gerichtsprozess, vor dem Sozialgericht, "haushoch" verlieren.
Sie haben ja überhaupt keinen blassen Schimmer. Es gibt genug Fälle, in denen der sozialmedizinische Dienst anders entscheidet, als die im Übrigen „unverbindliche“ Einschätzung der Reha-Ärzte. Es ist traurig, dass Leute wie Sie, ihre Ahnungslosigkeit hier demonstrieren müssen. Da hält man sich doch besser zurück, statt derartigen Unsinn zu schreiben.
Sie selbst haben überhaupt keinen blassen Schimmer. Bitte lesen Sie die korrekte Antwort von @W°lfgang. Fazit: 1. EINZIG der über der Sachbearbeitung und SM-Dienst stehende Jurist entscheidet final über den EMRT-Antrag! 2. Ich denke, da sollten Sie sich lieber mit Ihrer falschen Antwort zurückhalten und in einem FACHFORUM keinen Unsinn verbreiten.
Walloam 20.08.2021 | 16:56
Zitat von Richter anzeigenausblenden
Außerdem ist die DRV nicht an den Entlassungsbericht gebunden. Sie kann, positiv wie negativ, anders entscheiden als dort vorgegeben.
Warum sollte die DRV, die den Antragsteller nie selbst untersucht hat, anders entscheiden, als es im Entlassungsbericht der Rehaklinik vorgegeben ist? Die DRV würde doch einem folgenden Gerichtsprozess, vor dem Sozialgericht, "haushoch" verlieren.
Sie haben ja überhaupt keinen blassen Schimmer. Es gibt genug Fälle, in denen der sozialmedizinische Dienst anders entscheidet, als die im Übrigen „unverbindliche“ Einschätzung der Reha-Ärzte. Es ist traurig, dass Leute wie Sie, ihre Ahnungslosigkeit hier demonstrieren müssen. Da hält man sich doch besser zurück, statt derartigen Unsinn zu schreiben.
Bei mir und allen Anderen aus unser Selbsthilfegruppe, wurde aber die Einschätzung der Reha-Ärzte übernommen und entsprechend die EMR bewilligt. Durch den sozialmedizinischen Dienst der DRV wurde keiner von uns untersucht! Also musste die DRV quasi, die korrekte Einschätzung der Reha-Ärzte, die ja von der DRV beauftragt wurden, übernehmen. Warum auch sollte die DRV, den Reha-Ärzten, die sie selbst beauftragt und auch teuer bezahlt hat, nicht vertrauen??
Der ärztliche Dienst entscheidet nach Aktenlage und zieht zur Meinungsbildung die Gutachten ran, auch die von der Reha, muss sich aber der Meinung nicht anschließen. Nun glauben sie es uns doch. Oder stellen dem Expertenteam eine neue Frage.
Walloam 20.08.2021 | 17:28
Da war meine Anwort auch falsch ? Ich stell mir diesen Juristen so vor, dass er den Fall formal und grob inhaltlich nochmal überfliegt und dann absegnet. Er wird sich wohl kaum in jeden Fall nochmal einarbeiten, wenn er überhaupt Mediziner ist und die Zeit dazu hat. De facto wird also der ärztliche Dienst die Arbeit machen und die Entscheidung vorbereiten. Der Rest ist korintenkackerei.
Walloam 20.08.2021 | 17:43
Da war meine Anwort auch falsch ? Ich stell mir diesen Juristen so vor, dass er den Fall formal und grob inhaltlich nochmal überfliegt und dann absegnet. Er wird sich wohl kaum in jeden Fall nochmal einarbeiten, wenn er überhaupt Mediziner ist und die Zeit dazu hat. De facto wird also der ärztliche Dienst die Arbeit machen und die Entscheidung vorbereiten. Der Rest ist korintenkackerei.
@W°lfgang (als Mitarbeiter der DRV) = Ein Korintenkacker??
Wenn er darauf besteht, dass nur der, der die Unterschriftsgewalt hat, entscheidet, dann ja.
CH.am 23.08.2021 | 11:35
Hallo, ich fand es besser in einer Reha entscheiden zu lassen, wie es weiter geht. Die Gutachter, die mich untersucht hatten (in zwei Verfahren waren das insgesamt 4 Gutachten) sehen dich etwa nur eine Stunde lang und schreiben dann ihre Einschätzung. Gerade bei psychischen GEschichten hat man ja auch mal gute Tage (und viele schlechte Tage), und wenn der Gutachter dich an einem guten Tag erwischt, schreibt er dich erwerbsfähig (bei mir so gewesen). Die Ärzte in der Reha begutachten dich 3-5 Wochen lang und du kannst dort auch dein Rentenbegehren anbringen. Denn in einer Reha sehen sie dich an guten UND SCHLECHTEN Tagen. Daher finde ich diesen Weg besser. Mein Rentenantrag wurde seinerzeit abgelehnt und ich für völlig erwerbsfähig befunden. Drei Monate später wurde mir (ohne Veränderung in der Krankheitsgeschichte) eine unbefristete volle Rente genehmigt (nach der Reha). Viel Glück.
Schlawickelam 25.08.2021 | 11:45
# Hallo Martina, sicher ist schon viel zu Ihrer Frage geschrieben worden, aber ich möchte Ihnen dennoch meine Erfahrungen schildern, da ich auch genau vor dieser Entscheidung stand. Ich habe zunächst eine Reha beantragt, woraufhin die DRV eine Begutachtung veranlasst hat. Diese Begutachtung hat ergeben, dass eine Reha-Maßnahme ohne Aussicht auf Erfolg (gemeint ist hier die Erhaltung der Erwerbsfähgikeit oder Verbesserung des Gesundheitszustandes) ist. Darüber hinaus wurde die Erewerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit 3 bis unter 6 Stunden durch den Gutachter festgestellt. Mein Reha-Antrag wurde dann in einen Antrag auf EMR umgedeutet und von mir wurde dieser Antrag auch gestellt. Allerdings wurde trotz der auch im Ablehnungsbescheid zur Reha durch die DRV festgestellten verminderten Erwerbsfähigkeit die EMR abgelehnt, seltsamer Weise mit der Begründung, ich könne entgegen den Feststellungen im Gutachten noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten. Demnach läge keine Erwerbsminderung vor. Widerspruch läuft, mal sehen was draus wird. Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt keinen "sicheren" Weg zur EMR. Wenn Sie den Antrag auf EMR direkt stellen, kann grundsätzlich erst der Verweis auf eine Reha kommen, denn es gilt erst einmal "Reha vor Rente". Aber wenn der Antrag ohne Verweis weiter bearbeitet wird, sparen Sie sich die "Ehrenrunde" über die Reha, die ja auch oftmals eine zusätzliche physische und psychische Belastung ist. Mit dem Wissen von Heute würde ich gleich einen Antrag auf EMR stellen.
Schlawickelam 25.08.2021 | 15:42
Zitat von Aha? anzeigenausblenden
Aha? schrieb

Hallo,

liebe Expertinnen und Experten.

https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ueber-die-reha-zur-erwerbsminderungsrente-warum-sie-lieber-einen-antrag-auf-teilhabe-stellen-sollten

Ich möchte EMR haben.

EMR beantragen oder besser Reha (wie vom SOVD empfohlen) beantragen?

1. Was ist erfolgreicher??

2. Was geht schneller?

Erfolgreicher ist für mich wichtiger als schneller.

[/quote]#

Hallo Martina,

sicher ist schon viel zu Ihrer Frage geschrieben worden, aber ich möchte Ihnen dennoch meine Erfahrungen schildern, da ich auch genau vor dieser Entscheidung stand.

Ich habe zunächst eine Reha beantragt, woraufhin die DRV eine Begutachtung veranlasst hat. Diese Begutachtung hat ergeben, dass eine Reha-Maßnahme ohne Aussicht auf Erfolg (gemeint ist hier die Erhaltung der Erwerbsfähgikeit oder Verbesserung des Gesundheitszustandes) ist. Darüber hinaus wurde die Erewerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit 3 bis unter 6 Stunden durch den Gutachter festgestellt.

Mein Reha-Antrag wurde dann in einen Antrag auf EMR umgedeutet und von mir wurde dieser Antrag auch gestellt.

Allerdings wurde trotz der auch im Ablehnungsbescheid zur Reha durch die DRV festgestellten verminderten Erwerbsfähigkeit die EMR abgelehnt, seltsamer Weise mit der Begründung, ich könne entgegen den Feststellungen im Gutachten noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten. Demnach läge keine Erwerbsminderung vor.

Widerspruch läuft, mal sehen was draus wird.

Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt keinen "sicheren" Weg zur EMR. Wenn Sie den Antrag auf EMR direkt stellen, kann grundsätzlich erst der Verweis auf eine Reha kommen, denn es gilt erst einmal "Reha vor Rente". Aber wenn der Antrag ohne Verweis weiter bearbeitet wird, sparen Sie sich die "Ehrenrunde" über die Reha, die ja auch oftmals eine zusätzliche physische und psychische Belastung ist. Mit dem Wissen von Heute würde ich gleich einen Antrag auf EMR stellen. [/quote]

Das eine Reha oft eine physische und psychische Belastung sein soll, ist doch allein Ihre subjektive Einschätzung.

Ich kenne mehr Personen, die von einer Reha profitiert haben und sich nicht "belastet" fühlten.

Schon sehr merkwürdig Ihr Statement!

Wenn Sie nicht mehr zu diesem Thema beitragen können, halten Sie sich doch einfach raus. Wenn Sie die Beiträge hier im Forum mal lesen würden, hätten Sie sicherlich auch feststellen können, dass für viele die Reha eben nicht ein Erholungsurlaub ist, so wie sich das in Ihrer Anmerkung darstellt. Sie sollten nicht einzelne Sätze aus dem Gesamtzusammenhang reißen und kommentieren. Damit zeigen Sie doch nur, dass Sie mein gesamtes "Statement" offenbar nicht verstanden haben.
Aha?am 25.08.2021 | 14:53
Zitat von Schlawickel anzeigenausblenden
Schlawickel schrieb

#

Hallo Martina,

sicher ist schon viel zu Ihrer Frage geschrieben worden, aber ich möchte Ihnen dennoch meine Erfahrungen schildern, da ich auch genau vor dieser Entscheidung stand.

Ich habe zunächst eine Reha beantragt, woraufhin die DRV eine Begutachtung veranlasst hat. Diese Begutachtung hat ergeben, dass eine Reha-Maßnahme ohne Aussicht auf Erfolg (gemeint ist hier die Erhaltung der Erwerbsfähgikeit oder Verbesserung des Gesundheitszustandes) ist. Darüber hinaus wurde die Erewerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit 3 bis unter 6 Stunden durch den Gutachter festgestellt.

Mein Reha-Antrag wurde dann in einen Antrag auf EMR umgedeutet und von mir wurde dieser Antrag auch gestellt.

Allerdings wurde trotz der auch im Ablehnungsbescheid zur Reha durch die DRV festgestellten verminderten Erwerbsfähigkeit die EMR abgelehnt, seltsamer Weise mit der Begründung, ich könne entgegen den Feststellungen im Gutachten noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten. Demnach läge keine Erwerbsminderung vor.

Widerspruch läuft, mal sehen was draus wird.

Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt keinen "sicheren" Weg zur EMR. Wenn Sie den Antrag auf EMR direkt stellen, kann grundsätzlich erst der Verweis auf eine Reha kommen, denn es gilt erst einmal "Reha vor Rente". Aber wenn der Antrag ohne Verweis weiter bearbeitet wird, sparen Sie sich die "Ehrenrunde" über die Reha, die ja auch oftmals eine zusätzliche physische und psychische Belastung ist. Mit dem Wissen von Heute würde ich gleich einen Antrag auf EMR stellen.

Hallo, liebe Expertinnen und Experten. https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ueber-die-reha-zur-erwe… Ich möchte EMR haben. EMR beantragen oder besser Reha (wie vom SOVD empfohlen) beantragen? 1. Was ist erfolgreicher?? 2. Was geht schneller? Erfolgreicher ist für mich wichtiger als schneller.
# Hallo Martina, sicher ist schon viel zu Ihrer Frage geschrieben worden, aber ich möchte Ihnen dennoch meine Erfahrungen schildern, da ich auch genau vor dieser Entscheidung stand. Ich habe zunächst eine Reha beantragt, woraufhin die DRV eine Begutachtung veranlasst hat. Diese Begutachtung hat ergeben, dass eine Reha-Maßnahme ohne Aussicht auf Erfolg (gemeint ist hier die Erhaltung der Erwerbsfähgikeit oder Verbesserung des Gesundheitszustandes) ist. Darüber hinaus wurde die Erewerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit 3 bis unter 6 Stunden durch den Gutachter festgestellt. Mein Reha-Antrag wurde dann in einen Antrag auf EMR umgedeutet und von mir wurde dieser Antrag auch gestellt. Allerdings wurde trotz der auch im Ablehnungsbescheid zur Reha durch die DRV festgestellten verminderten Erwerbsfähigkeit die EMR abgelehnt, seltsamer Weise mit der Begründung, ich könne entgegen den Feststellungen im Gutachten noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten. Demnach läge keine Erwerbsminderung vor. Widerspruch läuft, mal sehen was draus wird. Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt keinen "sicheren" Weg zur EMR. Wenn Sie den Antrag auf EMR direkt stellen, kann grundsätzlich erst der Verweis auf eine Reha kommen, denn es gilt erst einmal "Reha vor Rente". Aber wenn der Antrag ohne Verweis weiter bearbeitet wird, sparen Sie sich die "Ehrenrunde" über die Reha, die ja auch oftmals eine zusätzliche physische und psychische Belastung ist. Mit dem Wissen von Heute würde ich gleich einen Antrag auf EMR stellen.
Das eine Reha oft eine physische und psychische Belastung sein soll, ist doch allein Ihre subjektive Einschätzung. Ich kenne mehr Personen, die von einer Reha profitiert haben und sich nicht "belastet" fühlten. Schon sehr merkwürdig Ihr Statement!
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