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Zur Experten-Antwort springenHallo Martina,
sowohl im Reha- als auch im Rentenverfahren geht es um die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Person, die den Antrag gestellt hat. Die Erfolgsaussichten können von hier aus nicht beurteilt werden. Die Dauer des Verfahrens ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Wenn Sie allerdings eine Rente haben möchten, wäre es etwas ungewöhnlich, eine Reha zu beantragen, die Sie gar nicht wollen.
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Ja, der VDK ist seriös. Ich habe dort gute Erfahrungen gemacht.Hallo Martina, sowohl im Reha- als auch im Rentenverfahren geht es um die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Person, die den Antrag gestellt hat. Die Erfolgsaussichten können von hier aus nicht beurteilt werden. Die Dauer des Verfahrens ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Wenn Sie allerdings eine Rente haben möchten, wäre es etwas ungewöhnlich, eine Reha zu beantragen, die Sie gar nicht wollen.Hallo, danke für alle Antworten. Dann stelle ich also am besten, wie auch ursprünglich von mir geplant, einen EMR-Antrag. Zufällig war ich jedoch im Netz, über den verlinkten Titel des SOVD "gestolpert". Deshalb habe ich hier im Expertenforum der DRV nachgefragt. Ich dachte eigentlich der SOVD ist (anders als die Bildzeitung) seriös. Das ist dann wohl nicht der Fall. Ist der VDK (erst mal nur für Hilfe bei der Antragstellung) seriös?
Sie haben ja überhaupt keinen blassen Schimmer. Es gibt genug Fälle, in denen der sozialmedizinische Dienst anders entscheidet, als die im Übrigen „unverbindliche“ Einschätzung der Reha-Ärzte. Es ist traurig, dass Leute wie Sie, ihre Ahnungslosigkeit hier demonstrieren müssen. Da hält man sich doch besser zurück, statt derartigen Unsinn zu schreiben.Außerdem ist die DRV nicht an den Entlassungsbericht gebunden. Sie kann, positiv wie negativ, anders entscheiden als dort vorgegeben.Warum sollte die DRV, die den Antragsteller nie selbst untersucht hat, anders entscheiden, als es im Entlassungsbericht der Rehaklinik vorgegeben ist? Die DRV würde doch einem folgenden Gerichtsprozess, vor dem Sozialgericht, "haushoch" verlieren.
In vielen Fällen übernimmt die DRV die Begutachtung der Reha. In einigen Fällen nicht. Manchmal wird noch ein Gutachter hinzugezogen. Die einzige Entscheidungsgewalt hat der ärztliche Dienst der DRV. Am Sozialgericht werden die Karten mit unabhängigen neuen Gutachtern neu gemischt.Außerdem ist die DRV nicht an den Entlassungsbericht gebunden. Sie kann, positiv wie negativ, anders entscheiden als dort vorgegeben.Warum sollte die DRV, die den Antragsteller nie selbst untersucht hat, anders entscheiden, als es im Entlassungsbericht der Rehaklinik vorgegeben ist? Die DRV würde doch einem folgenden Gerichtsprozess, vor dem Sozialgericht, "haushoch" verlieren.
Das würde mich mal interessieren: Was bringt dich zu der Annahme, dass der Selbstauskunftbogen so einen Einfluss hatte ?Sehr wichtig ist, dass die Ärzte bzgl. des Antrags hinter dir stehenDas ist sicherlich von Vorteil, aber man kann es auch schaffen, wenn dieses nicht der Fall ist(eigene Erfahrung). Zwei wesentliche Dinge waren seinerzeit eher die Begutachtung, sowie der - vielgeschmähte - Selbstauskunftsbogen.
Für mich war dieser Bogen Gold wert, alles was man sich so gedanklich zurecht legt, kann man dort formulieren. Dadurch kann man der RV mitteilen, wie sich die Erkrankungen auswirken und wie sie das Leben beeinträchtigen. Bei der ersten Berentung(befristet) hatte ich den Bogen nicht, beim Verlängerungsantrag habe ich ihn erhalten, umfangreich ausgefüllt, Ergebnis Dauerrente. Das war es sicherlich nicht alleine, aber ich denke schon, dass die RV diesen mit zur Bewertung herangezogen hat. Viele möchten den gar nicht ausfüllen, ich fand es eher positiv, dass man sich darüber mitteilen kann.Das ist sicherlich von Vorteil, aber man kann es auch schaffen, wenn dieses nicht der Fall ist(eigene Erfahrung). Zwei wesentliche Dinge waren seinerzeit eher die Begutachtung, sowie der - vielgeschmähte - Selbstauskunftsbogen.Das würde mich mal interessieren: Was bringt dich zu der Annahme, dass der Selbstauskunftbogen so einen Einfluss hatte ?
Danke für die Antwort.Für mich war dieser Bogen Gold wert, alles was man sich so gedanklich zurecht legt, kann man dort formulieren. Dadurch kann man der RV mitteilen, wie sich die Erkrankungen auswirken und wie sie das Leben beeinträchtigen. Bei der ersten Berentung(befristet) hatte ich den Bogen nicht, beim Verlängerungsantrag habe ich ihn erhalten, umfangreich ausgefüllt, Ergebnis Dauerrente. Das war es sicherlich nicht alleine, aber ich denke schon, dass die RV diesen mit zur Bewertung herangezogen hat. Viele möchten den gar nicht ausfüllen, ich fand es eher positiv, dass man sich darüber mitteilen kann.Das würde mich mal interessieren: Was bringt dich zu der Annahme, dass der Selbstauskunftbogen so einen Einfluss hatte ?Sehr wichtig ist, dass die Ärzte bzgl. des Antrags hinter dir stehenDas ist sicherlich von Vorteil, aber man kann es auch schaffen, wenn dieses nicht der Fall ist(eigene Erfahrung). Zwei wesentliche Dinge waren seinerzeit eher die Begutachtung, sowie der - vielgeschmähte - Selbstauskunftsbogen.
Bei mir und allen Anderen aus unser Selbsthilfegruppe, wurde aber die Einschätzung der Reha-Ärzte übernommen und entsprechend die EMR bewilligt. Durch den sozialmedizinischen Dienst der DRV wurde keiner von uns untersucht! Also musste die DRV quasi, die korrekte Einschätzung der Reha-Ärzte, die ja von der DRV beauftragt wurden, übernehmen. Warum auch sollte die DRV, den Reha-Ärzten, die sie selbst beauftragt und auch teuer bezahlt hat, nicht vertrauen??Warum sollte die DRV, die den Antragsteller nie selbst untersucht hat, anders entscheiden, als es im Entlassungsbericht der Rehaklinik vorgegeben ist? Die DRV würde doch einem folgenden Gerichtsprozess, vor dem Sozialgericht, "haushoch" verlieren.Sie haben ja überhaupt keinen blassen Schimmer. Es gibt genug Fälle, in denen der sozialmedizinische Dienst anders entscheidet, als die im Übrigen „unverbindliche“ Einschätzung der Reha-Ärzte. Es ist traurig, dass Leute wie Sie, ihre Ahnungslosigkeit hier demonstrieren müssen. Da hält man sich doch besser zurück, statt derartigen Unsinn zu schreiben.
Sie selbst haben überhaupt keinen blassen Schimmer. Bitte lesen Sie die korrekte Antwort von @W°lfgang. Fazit: 1. EINZIG der über der Sachbearbeitung und SM-Dienst stehende Jurist entscheidet final über den EMRT-Antrag! 2. Ich denke, da sollten Sie sich lieber mit Ihrer falschen Antwort zurückhalten und in einem FACHFORUM keinen Unsinn verbreiten.Warum sollte die DRV, die den Antragsteller nie selbst untersucht hat, anders entscheiden, als es im Entlassungsbericht der Rehaklinik vorgegeben ist? Die DRV würde doch einem folgenden Gerichtsprozess, vor dem Sozialgericht, "haushoch" verlieren.Sie haben ja überhaupt keinen blassen Schimmer. Es gibt genug Fälle, in denen der sozialmedizinische Dienst anders entscheidet, als die im Übrigen „unverbindliche“ Einschätzung der Reha-Ärzte. Es ist traurig, dass Leute wie Sie, ihre Ahnungslosigkeit hier demonstrieren müssen. Da hält man sich doch besser zurück, statt derartigen Unsinn zu schreiben.
Der ärztliche Dienst entscheidet nach Aktenlage und zieht zur Meinungsbildung die Gutachten ran, auch die von der Reha, muss sich aber der Meinung nicht anschließen. Nun glauben sie es uns doch. Oder stellen dem Expertenteam eine neue Frage.Bei mir und allen Anderen aus unser Selbsthilfegruppe, wurde aber die Einschätzung der Reha-Ärzte übernommen und entsprechend die EMR bewilligt. Durch den sozialmedizinischen Dienst der DRV wurde keiner von uns untersucht! Also musste die DRV quasi, die korrekte Einschätzung der Reha-Ärzte, die ja von der DRV beauftragt wurden, übernehmen. Warum auch sollte die DRV, den Reha-Ärzten, die sie selbst beauftragt und auch teuer bezahlt hat, nicht vertrauen??Sie haben ja überhaupt keinen blassen Schimmer. Es gibt genug Fälle, in denen der sozialmedizinische Dienst anders entscheidet, als die im Übrigen „unverbindliche“ Einschätzung der Reha-Ärzte. Es ist traurig, dass Leute wie Sie, ihre Ahnungslosigkeit hier demonstrieren müssen. Da hält man sich doch besser zurück, statt derartigen Unsinn zu schreiben.Außerdem ist die DRV nicht an den Entlassungsbericht gebunden. Sie kann, positiv wie negativ, anders entscheiden als dort vorgegeben.Warum sollte die DRV, die den Antragsteller nie selbst untersucht hat, anders entscheiden, als es im Entlassungsbericht der Rehaklinik vorgegeben ist? Die DRV würde doch einem folgenden Gerichtsprozess, vor dem Sozialgericht, "haushoch" verlieren.
Wenn er darauf besteht, dass nur der, der die Unterschriftsgewalt hat, entscheidet, dann ja.Da war meine Anwort auch falsch ? Ich stell mir diesen Juristen so vor, dass er den Fall formal und grob inhaltlich nochmal überfliegt und dann absegnet. Er wird sich wohl kaum in jeden Fall nochmal einarbeiten, wenn er überhaupt Mediziner ist und die Zeit dazu hat. De facto wird also der ärztliche Dienst die Arbeit machen und die Entscheidung vorbereiten. Der Rest ist korintenkackerei.@W°lfgang (als Mitarbeiter der DRV) = Ein Korintenkacker??
Das eine Reha oft eine physische und psychische Belastung sein soll, ist doch allein Ihre subjektive Einschätzung. Ich kenne mehr Personen, die von einer Reha profitiert haben und sich nicht "belastet" fühlten. Schon sehr merkwürdig Ihr Statement!Hallo, liebe Expertinnen und Experten. https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ueber-die-reha-zur-erwe… Ich möchte EMR haben. EMR beantragen oder besser Reha (wie vom SOVD empfohlen) beantragen? 1. Was ist erfolgreicher?? 2. Was geht schneller? Erfolgreicher ist für mich wichtiger als schneller.# Hallo Martina, sicher ist schon viel zu Ihrer Frage geschrieben worden, aber ich möchte Ihnen dennoch meine Erfahrungen schildern, da ich auch genau vor dieser Entscheidung stand. Ich habe zunächst eine Reha beantragt, woraufhin die DRV eine Begutachtung veranlasst hat. Diese Begutachtung hat ergeben, dass eine Reha-Maßnahme ohne Aussicht auf Erfolg (gemeint ist hier die Erhaltung der Erwerbsfähgikeit oder Verbesserung des Gesundheitszustandes) ist. Darüber hinaus wurde die Erewerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit 3 bis unter 6 Stunden durch den Gutachter festgestellt. Mein Reha-Antrag wurde dann in einen Antrag auf EMR umgedeutet und von mir wurde dieser Antrag auch gestellt. Allerdings wurde trotz der auch im Ablehnungsbescheid zur Reha durch die DRV festgestellten verminderten Erwerbsfähigkeit die EMR abgelehnt, seltsamer Weise mit der Begründung, ich könne entgegen den Feststellungen im Gutachten noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten. Demnach läge keine Erwerbsminderung vor. Widerspruch läuft, mal sehen was draus wird. Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt keinen "sicheren" Weg zur EMR. Wenn Sie den Antrag auf EMR direkt stellen, kann grundsätzlich erst der Verweis auf eine Reha kommen, denn es gilt erst einmal "Reha vor Rente". Aber wenn der Antrag ohne Verweis weiter bearbeitet wird, sparen Sie sich die "Ehrenrunde" über die Reha, die ja auch oftmals eine zusätzliche physische und psychische Belastung ist. Mit dem Wissen von Heute würde ich gleich einen Antrag auf EMR stellen.
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