Hallo Doris Grub,
Sie wurden nicht von der KK zur Reha-Antragstellung aufgefordert. Damit ist Ihr Dispositionsrecht nicht eingeschränkt und es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie die Umdeutung in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wollen. Das heißt, Sie müssen nichts weiter unternehmen.