M hat recht. Grundsätzlich kann ATZ nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch auf ATZ besteht nur, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen entsprechende Regelungen enthalten. Das ist bei Ihnen offenbar nicht der Fall, d.h. ohne Einverständnis Ihres Arbeitgebers gibt es keine ATZ.