Hallo Carla,
eine konkrete gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Durch die Kostenzusage für die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben werden alle Gebühren übernommen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung stehen. Die Übernahme der Kosten ist nicht abhängig von dem Ergebnis.
Wurde die Prüfung beim ersten Mal nicht bestanden, werden im Regelfall (Einzelfallprüfung) auch Kosten für die zweite Prüfung übernommen.