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Experten-Antwort

Ihr Reha-Antrag gilt jetzt als Rentenantrag!

von Sonnenblume21.12.2019 | 21:03
425 Ansichten
13 Antworten

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Hallo zusammen, die Techniker Krankenkasse schickte mir einen Brief in dem sie mir mitteilte, dass mein Reha-Antrag vom 28.12.2018 jetzt als Rentenantrag gilt. Außerdem wird mein Gestaltungsrecht nachträglich eingeschränkt. Wie vllt. bekannt, wird man von der Techniker häufig angerufen und gedrängt. So auch am Vortag des eintreffenden Briefes. Angeblich kann nichts mehr geändert werden ohne die Zustimmung der Techniker. Ich werde in zwei Monaten 65 und möchte die restliche Zeit bis zur Berentung noch überbrücken ohne Rentenpunkte zu verlieren und hoffe auch bald wieder arbeiten zu können. Was kann ich jetzt weiter tun? Ganz liebe Grüße und vielen lieben Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenblume,

wenn man aus der Rehabilitation arbeitsunfähig entlassen wird muss nicht gleichzeitig auch Erwerbsminderung vorliegen. Erwerbsminderung kann nur den Rentenversicherungsträger festgestellt werden. Sie können jetzt nur abwarten, wie der Rentenversicherungsträger auf das Schreiben der Krankenkasse reagiert. Sollte eine Erwerbsminderung vorliegen muss aber auch geprüft werden, ob der Rehabilitationsantrag als Rentenantrag gilt.

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12 Antworten

Siehe hieram 22.12.2019 | 06:05
Widerspruch einlegen. Mehr kann keiner hier sagen, keiner hier kennt den Fall.
Schadeam 22.12.2019 | 09:43
.....und ob Ihr Reha- = Rentenantrag positiv beschieden wird ist wohl auch noch nicht sicher. Also sich individuell beraten lassen, die Entscheidungen abwarten, Widerspruch einlegen, arbeiten gehen (dann ist die Kasse oftmals zufrieden, Altersrente beantragen (Sie sind ja über 63 Jahre alt, usw.
Sonnenblumeam 22.12.2019 | 13:19
Danke für die Antwort. Noch eine Frage. Wer kann mich am besten beraten? Die Krankenkasse ist es ja wohl nicht.
Charlotteam 22.12.2019 | 13:35
@ Sonnenblume, verstehe ich die Angelegenheit richtig, dass die DRV Über den Reha-Antrag vom 28.12.2018 noch nicht entschieden hat?
Sonnenblumeam 22.12.2019 | 14:26
Die Reha wurde im Februar 2019 durchgeführt durch die Rentenversicherung.
Sonbenblumeam 22.12.2019 | 14:29
Ich selber habe keinen Rentenantrag gestellt noch unterschrieben. In meinem Rehaabschlussbefund steht nichts von Verrentung.
Schadeam 22.12.2019 | 15:18
Wenn die Reha schon im Februar war ist das jetzt 10 Monate her und die DRV hat wohl keinen Grund gehabt nach den Angaben im Entlassungsbericht den Rehaantrag in einen Rentenantrag umzudeuten (und wird das von sich aus wohl auch nicht tun). Warum die Kasse (oder Sie) jetzt 10 Monate später damit kommen, ist nicht ganz nachzuvollziehen:
Charlotteam 22.12.2019 | 15:46
@ Sonnenblume, darf ich einmal nachfragen: - wurdest Du im Februar 2019 arbeitsfähig aus der Reha entlassen? - seit wann besteht Deine derzeitige Arbeitsunfähigkeit? Ansonsten würde ich an Deiner Stelle einmal bei der KK anrufen und fragen, was passiert, wenn Du gegen den Bescheid, in dem Dir mitgeteilt wurde, dass Dein Reha-Antrag jetzt als Rentenantrag gilt, Widerspruch einlegst? Entfällt bei einem solchen Widerspruch der Anspruch auf Krankengeld?
Sonnenblumeam 22.12.2019 | 18:51
Hat es Sinn die Rentenversicherung zu kontaktieren?
Sonnenblumeam 22.12.2019 | 18:48
Ich bin seit Oktober 2018 krankgeschrieben und am 04.03.2019 krank aus der Reha entlassen worden. Nach einem Anruf der Krankenkasse am vergangen Freitag ,bei dem es darum ging wann ich endlich wieder arbeiten gehe, sagte die Dame zum Schluss sie schaue jetzt mal was die Rentenversicherung für mich tuen könne. Am nächsten Tag war der Brief der Krankenkasse mit der sogenannten Umwandlung des Rehaantrags in einen Rentenantrag in meinem Briefkasten. Guter Rat ist jetzt teuer.
Sonnenblumeam 22.12.2019 | 18:51
Hat es Sinn die Rentenversicherung zu kontaktieren?
Schadeam 23.12.2019 | 09:00
Wenn die Kasse das erst am Freitag geschrieben hat, macht das frühestens Mitte Januar Sinn bei der DRV nachzufragen. Ein Großteil der Arbeitnehmer hat jetzt eh für den Rest des Jahres Urlaub. Wenn die DRV einen Grund sieht den alten Rehaantrag jetzt noch in einen Rentenantrag umzuwandeln, werden Sie ohnehin im Januar irgendwann angeschrieben.
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