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Experten-Antwort

Ihr Rentenantrag-Ihr Hinzuverdienst ( Post von DRV erhalten )

von Erika21.01.2023 | 09:36
4670 Ansichten
5 Antworten
Hallo Forum Ich habe nach einer selbst gestellten Reha ( Rehaantrag 22.08.2022) Rehaantritt 30.09.2022, anschließend einen Antrag auf EM Rente gestellt, auf volle Erwerbsminderungsrente, da ich nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann. Darüber habe ich ein 7 seitiges Fachärztliches Gutachten erhalten. Rentenantrag, habe ich am Anfang November 2022 gestellt. Vor 4 Wochen, wollte man seitens der DRV, das ich noch zusätzlich ein Formular, vom damaligen Arbeitgeber ausfüllen lassen soll ( R3212 ). Habe ich auch gemacht und alles wieder zurückgeschickt. Das war am 22.12.2022 Nun habe ich heute einen Brief bekommen mit folgendem Text. Ihr Rentenantrag-Ihre Hinzuverdienstgrenze -Eilt sehr- steht da noch drüber. Sie haben bei uns eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragt. Einkommen neben der Rente ( Hinzuverdienst )kann sich auf die Rente auswirken. Im Ausland erzielter Hinzuverdienst zählt ebenfalls dazu. Um die Hinzuverdienstgrenze prüfen zu können, benötigen wir noch weitere Angaben. Bitte beantworten Sie die Fragen in der beigefügten Erklärung zu meinem Hinzuverdienst für Zeiten ab dem 01.10.2022 bis 31.12.2022 und senden diesen bis 13.02.2023 an uns zurück. Es ist das Formular R3502-00 beigefügt. Was bedeutet das für meinen Antrag aus Erwerbsminderungsrente? Vielleicht hat hier jemand ein leise Vorahnung was das nun wieder zu bedeuten hat. Das Formuar R 3502-00 hat einige Seiten zum ausfüllen ( für meinen Arbeitgeber ) und auch mich.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.01.2023 | 09:42

Hallo Erika,

Sie haben bereits die zutreffenden Antworten auf Ihre Frage erhalten. Insbesondere den Beiträgen von „DRV“ und „Abschläge“ möchte ich mich anschließen.

4 Antworten

DRVam 21.01.2023 | 10:10
Bei einer Erwerbsminderungsrente kann die Hinzuverdienstgrenzen überschreitendes Einkommen zur Kürzung der Rente führen. Es sieht also danach aus, dass Ihnen eine Rente gewährt werden wird. Sorgen Sie also schnellstmöglich dafür, dass die Ihnen übersandten Formulare ausgefüllt zurückgeschickt werden und warten Sie den Rentenbescheid ab. Je mehr Sie unnötig hinterfragen und dadurch Zeit vergehen lassen, desto länger müssen Sie auf den entsprechenden Bescheid warten, der Ihnen dann Gewissheit gibt. Sicher ist auf dem Ihnen zugestellten Schreiben auch die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeitung angegeben. Falls Sie das für nötig halten, rufen Sie doch dort an.
Maxam 21.01.2023 | 12:14
Hallo Erika, sieht gut aus - für mein Dafürhalten, wenn Sie dieses Formular erhalten haben. Konnte man hier auch schon öfters lesen. Wir hatten damals dann direkt bei der DRV angerufen, und dort hat man uns gesagt, dass man uns nicht sagen dürfe, aber man könne sich das doch denken, oder? Würde Ihnen also empfehlen, sich telef. mit der DRV in Verbindung zu setzen und auch Sorgsamkeit beim Ausfüllen walten zu lassen. Bei uns war es so, dass leider erst ein falscher EM-Rentenbescheid rausging, wo das alte Einkommen auch auf die zukünftige EM angerechnet wurde, so dass wir dann bei Null standen. Das sollte aber nicht so sein - und falls Sie momentan kein Einkommen oder keinen AG mehr haben, würde ich das auch direkt so kommunizieren und ggf. für die Zukunft (so war es bei uns) das geringfügige oder geänderte Einkommen mitzuteilen. Viel Erfolg!
Abschlägeam 21.01.2023 | 12:51
Hallo Erika, für eine EM-Rente wird das Einkommen bis zu dem Monat berücksichtigt, in dem der Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) fiel. Hierfür war der erste Fragebogen notwendig, da 'unterjährig' das Einkommen noch nicht an die DRV gemeldet wurde (erfolgt im Normalfall immer mit der Jahresmeldung). Die Rente - wenn sie dann bewilligt wird - kann dann aber durch das danach noch erwirtschaftete Einkommen gemindert werden, wenn der Freibetrag Hinzuverdienst überschritten wird. Hier wird dann wieder die Angabe des Arbeitgebers 'vorzeitig' benötigt, denn die Jahresmeldung liegt bei der DRV üblicherweise erst im Februar vor, damit eine evtl. notwendige Minderung zeitnah berücksichtigt werden kann. Im Jahr 2022 lag der Hinzuverdienst für eine volle EM-Rente bei 6.300,00 EUR, bei erst im Jahr 2022 beginnenden Renten gilt dieser Betrag ab Rentenbeginn bis zum 31.12.2022. Für das Jahr 2023 wurde der Freibetrag erhöht (ca. 17.820,00 EUR), und gilt dann aber erst ab 01.01.2023 bis 31.12.2023. In diesem Zusammenhang wurde auch die 'starre Überprüfung', die bisher immer zum 01.07. des Folgejahres stattfand, in 'einmal jährlich' geändert. Analog gilt dies auch, wenn es sich 'nur' um eine halbe EM-Rente handelt, da sind dann nur die Freibeträge höher. Ob es also eine halbe oder volle wird, kann man hier nicht prognostizieren, damit es aber zu möglichst wenig Überzahlungen kommt, sofern ein Hinzuverdienst bei Ihnen die Rente mindern würde, wird dies nun vor Auszahlung geprüft. Diese Arbeit macht sich die DRV nicht, würde sie Ihren Antrag ablehnen wollen... Insofern sollten Sie, wie auch in den Vorbeiträgen schon geraten wurde, den Antrag schnellstmöglich ausfüllen lassen und an Ihre DRV weiterleiten. Eine Rückfrage bei der Sachbearbeitung in dieser Angelegenheit können Sie sich aber m.M.n. sparen :-) Die kann dann diese Telefonzeit für andere zu bearbeitenden offene Vorgänge nutzen und sich Ihrem Antrag wieder zuwenden, sobald die angefragten Daten vorliegen. Nutzen Sie zur Übermittlung des Fragebogens dann die Online-Möglichkeit, die direkt bei Ihrer Sachbearbeitung landet: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Erikaam 21.01.2023 | 14:04
Vielen Dank für die Hervorragende Aufklärung zur Sache. Tip Top!!
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