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Experten-Antwort

Ihr Rentenantrag - Ihr Hinzuverdienst (R3500-00 SB)

von Beantragende28.03.2022 | 16:20
1127 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, auf meinen Umwidmungsantrag vom Oktober 2021 von tlw. EMR auf Dauer in volle EMR kam das obige Formular zum Ausfüllen w/ Hinzuverdienstes ab 1. Mai 2022. Falls meinem Antrag entsprochen wird, beträgt die Hinzuverdienstgrenze ja kalenderjährlich 6,3 T€. Warum fragt die DRV nicht meinen Hinzuverdienst für das ganze Kalenderjahr 2022 ab, sondern erst ab Mai? Viele Grüße und alles Gute!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beantragende,

gerne können Sie Ihre zuständige Sachbearbeitung anrufen. Dann wird man Ihnen den Hintergrund mitteilen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 28.03.2022 | 18:20
Hallo Beantragende, die Hinzuverdienstgrenze für volle EMRT (Beginn ab Mai?) ist eine andere/nur 6.300 €, als die bis April für die teilw. EMRT. Beide Zeiträume sind daher - bei einem Wechseln in der Rentenart - gesondert zu betrachten. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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