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Experten-Antwort

Ihr Rentenantrag - Ihr Hinzuverdienst - R3502-00

von Anna-Maria02.04.2020 | 20:40
3500 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, im letzten Jahr beantragte ich eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Es folgte ein Gutachtertermin und danach hörte ich lange nichts mehr von der DRV. Heut bekam ich ein Schreiben mit dem Formular: R3502-00 SB (Erklärung zu meinem Hinzuverdienst für die drei letzten Monate von 2019) welches mein AG sowie auch ich ausfüllen sollen. Warum wird nur für die letzten Monate aus 2019 gefragt? Und kann ich davon ausgehen, das mir eventl. nur eine teilweise EMR genehmigt wird, da so genau nach dem Hinzuverdienst letzten Jahres (ich hatte übrigens keinen, bin im KK-Bezug) und der Hinweis im Schreiben steht: Um die Hinzuverdienstregelungen prüfen zu können ….. Oder besteht doch noch Hoffnung auf eine volle EMR, da formell wohl immer nach dem Verdienst gefragt wird? Da ich leider nun gar nicht mehr weiß, woran ich bin, wäre ich sehr dankbar, hier ein paar Informationen zu erhalten. Vielleicht gibt es ja Einige, die dieses Formular auch erhalten haben bzw. wissen, was es damit auf sich hat. Vielen Dank. Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Anna-Maria,

Forumsteilnehmer "siehe hier" hat Ihnen ja gestern Abend schon einige Überlegungen mitgeteilt, die ich so wohl auch angestellt hätte. Allerdings ist festzuhalten, dass das alles Spekulation ist und Sie bitte noch etwas Geduld haben müssen, bis Sie den Rentenbescheid mit der Entscheidung des RV-Trägers erhalten. Sie sollten jetzt zeitnah die Anfrage beantworten und dann hoffe ich, dass Sie in Kürze mit einer Entscheidung rechnen können.

Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Dabei sollten Sie dann möglichst weitere ärztliche Unterlagen beifügen, die vielleicht dem RV-Träger noch nicht vorlagen und die Verschlechterung belegen.

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3 Antworten

Antwortam 02.04.2020 | 21:27
Hallo, mit dem Vordruck R3502-00 wird abgefragt, ob bei einer Rente wegen Erwerbsminderung ggf. Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist. Bei mir war dies letztes Jahr das gleiche Prozedere und führte zu vollen EMR. Man kann das aber nicht verallgemeinern.
Anna-Mariaam 02.04.2020 | 23:20
Guten Abend, vielen herzlichen Dank für die ausführlichen und aufschlussreichen Antworten. Stimmt, wenn ich die 7 Monate aus dem Jahre 2019 zurück rechne, komme ich etwa auf das Datum meiner ersten Krankmeldung. Ich kann und werde nur hoffen können, dass es keine Teil-EMR wird, falls überhaupt, denn leider hat sich mein Gesundheitszustand inzwischen noch mehr verschlechtert, so dass eine baldige Arbeitsaufnahme nicht möglich sein würde. Eine beantragte Reha wurde deshalb leider auch schon von Seiten der DRV abgelehnt, da u.a. keine Verbesserung meiner Erwerbstätigkeit zu erwarten war. Nochmals besten Dank für ihre Informationen. Ihnen alles Gute und vor allem bleiben sie gesund. Liebe Grüße Anna M.
Siehe hieram 02.04.2020 | 22:58
Hallo Anna-Maria, dieses Schreiben deutet eigentlich nur darauf hin, dass Sie zumindest auf eine teilweise EM-Rente 'hoffen' dürfen. Denn wäre die Sachlage eindeutig klar (= keine Erwerbsminderung), würde sich dieser bürokratische Mehraufwand von selbst erledigen, Schreiben 'Ablehnung', fertig. Deshalb vielleicht wird auch nur für die letzten drei Monate aus 2019 gefragt, denn falls Rentenbeginn ab Oktober wäre, wäre der Verdienst davor "egal". Ob das so 'passen' kann, können Sie errechnen, wenn Sie Datum Reha-/Rentenantrag + 7 Monate rechnen, da eine befristete Rente nicht früher bewilligt wird (unabhängig ob teilweise/voll). Nicht nur bei einer Teil- sondern auch bei einer 100%-EM-Rente wird hinterfragt, welche Einkünfte Sie haben/hatten, da Sie ja noch im Arbeitsverhältnis stehen. Und wenn Ihnen eine Rente rückwirkend bewilligt wird, wird rückwirkend geprüft, ob Hinzuverdienst anzurechnen war/sein wird. Eine evtl. Nachzahlung, die um Hinzuverdienst zu kürzen war, wird dann entsprechend gleich reduziert, bevor es zu einer Auszahlung kommt. Auch ein Bezug von Krankengeld führt, bei einer Teil-EM-Rente zu Hinzuverdienst, der zu überprüfen ist. Bei einer vollen EM-Rente zur Rückzahlung an die Krankenkasse (aber nur maximal bis zur Höhe der zeitgleich zur Verfügung stehenden Rente). Was also nun dabei tatsächlich heraus kommt, kann man nicht prognostizieren. Aber Sie ersparen den aufgrund der aktuellen Situation ohnehin unterbesetzten und überarbeiteten Mitarbeitern das Suchen nach Ihrer Akte, wenn Sie dort jetzt NICHT anrufen, um den aktuellen Stand dort zu erfragen. Schicken Sie also so schnell wie möglich die angeforderten Unterlagen dorthin, desto zügiger kann Ihr Antrag weiter bearbeitet werden! Alles Gute!
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