die Rente wird nicht gekürzt, WEIL sie in Thailand leben. Sie wird aber wie in D auch, um Beiträge zur KV/PV gekürzt werden, sofern die Krankenkasse hierzu keine andere Entscheidung fällt.[/quote]
KVdR/Abzug von der Rente, bei (dauerndem) Aufenthalt in Thailand? ...k(b)lasse Antwort *g - mit dem kleinen 'Durchstecher': "sofern die Krankenkasse hierzu keine andere Entscheidung fällt" ...was glauben/wissen Sie, was die KK dazu wohl sagt? ;-)
Nebenbei: Natürlich kann/muss die D Rente auch in Thailand gekürzt werden (Stichwort FRG). Der Fragesteller richtet deswegen eine Anfrage an seine DRV: was wird bei dauerhaftem Aufenthalt in Thailand noch gezahlt? Spekulationen hier helfen rein gar nichts!
Gruß
w.[/quote]
erstens steht bei der Frage nur 'wenn ich in Thailand lebe', nix von dauerhaft... und zweitens haben Sie den dann wichtigen Satz "Für die Beiträge KV/PV ist Ihre Krankenkasse zuständig, weshalb Sie weitere Informationen dort erhalten" natürlich ignoriert,
weil Sie drittens eh keine Antworten gelten lassen, die nicht aus Ihrer Feder stammen
Dass die Rente gekürzt werden kann, weil ein FRG ne Rolle mit spielt kann, ist ein gesonderter Aspekt, aber in der Broschüre, die ich verlinkt habe, steht auch 'lassen Sie sich persönlich beraten', weshalb ich mir das erspart habe, denn dann hätten Sie viertens wieder genölt, dass 'persönlich' ja überwiegend online/telefonisch stattfindet, sofern man dann jemanden erreicht.
Den Fragestelller also einfach darauf hinzuweisen, es könnte wenn FRG und so > Beratung/anrufen/fragen hätte also völlig gereicht :-)