Hallo RB,
eine Anrechnung der Pension auf die gesetzliche Rente erfolgt nicht. Umgekehrt, also dass die Pension gekürzt wird aufgrund der gesetzlichen Rente, ist ein Anrechnung durchaus möglich. Hierzu sollten Sie sich jedoch an die entsprechende Pensionskasse wenden.
Sie können einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen. Dies können Sie direkt bei der Beantragung Ihrer Rente ansprechen. Die Höhe des Zuschusses beträgt zur Zeit 7,3 Prozent Ihrer gesetzlichen Rente.
Viele Grüße