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Im Studium tätig als freier Mitarbeiter

von Angel33315.09.2009 | 19:47
878 Ansichten
4 Antworten

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Ich arbeite in einem Unternehmen 35 Stunden im Monat als freier Mitarbeiter. Ich bin aber "hauptberuflich" Student. Muss ich mich auf Scheinselbstständigkeit prüfen lassen trotz Studium als "Hauptberuf"? Vielen Dank für eine schnelle Antwort!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.09.2009 | 11:32

Ihren Angaben zu Folge üben Sie während Ihres Studiums eine "freiberufliche Tätigkeit " aus.

Personen, die nur für einen Auftraggeber tätig sind unterliegen in der Regel der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ( § 2 Nr.9 SGB VI ). Demnach besteht für Sie die Verpflichtung die freiberufliche Tätigkeit Ihrem Rentenversicherer zu melden.

Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht vorliegen. Ggf. werden von Ihrem steuerlichen Gewinn ( Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fällig. Bei Einkünften unterhalb von 400,- € monatlich sind keine Beiträge zu zahlen.

Sofern Sie der Pflichtversicherung angehören wird dadurch auch das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung zugänglich.

Wir empfehlen Ihnen per Statusfeststellungsverfahren prüfen zu lassen, ob und ggf. welche Form der Versicherungspflicht vorliegt. Dazu wenden Sie sich bitte an die nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

3 Antworten

Schadeam 15.09.2009 | 20:23
Bei der Beurteilung Ihrer "freien Mitarbeit" ist aus Rentensicht unerheblich ob Sie zusätzlich studieren oder nicht. Sie und Ihr Arbeitgeber könnten per Statusfeststellung prüfen lassen, ob Sie Arbeitnehmer oder selbständig sind. Sind Sie Arbeitnehmer, werden Sie bei versicherungspflichtig, es sei denn Sie verdienen unter 400 €. Sind Sie selbständig, wäre noch zu prüfen, ob Sie als Selbständiger versicherungspflichtig sind. Auch dabei spielt m.E. das parallele Studium keine Rolle.
Bescheideneram 16.09.2009 | 06:43
Oder kurz: JA! Bei 35 Wochenstunden hauptberuflich Student ;-)
Schadeam 16.09.2009 | 07:33
Angel333 sprach von 35 Std pro Monat, nicht pro Woche ;-))
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