Hallo Neuland,
den Ausführungen des Users Grobi stimme ich zu. Voraussetzung für die Nutzung der Riester-Förderung für eine Immobilie im EU-Ausland ist, dass die Immobilie von dem Anleger als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung