Hallo Turmtrommler,
die "normale" Finanzierung einer Eigentumswohnung läuft regelmässig über ca. 28 Jahre. Daher sind Vorhersagen, wie in den von Ihnen geschilderten Wechselfällen des Lebens dann mit Ihrer selbstbewohnten Wohnung umgegangen wird, so schwierig, quasi unmöglich.
Im Rahmen von Hartz 4 erfolgt immer eine Einzelfallprüfung, die auch von der sich weiterentwickelnden Rechtsprechung abhängig ist. Ob Sie die Wohnung bei Hartz 4 -Bezug verwerten müssen oder nicht, hängt u.A. davon ab, wie groß die Wohnung ist, wie groß dann Ihre Bedarfsgemeinschaft ist, auch ob nach der Verwertung ein verwertbares Vermögen aus dem Verkauf vorhanden sein wird, und vom Inhalt der dann geltenden Gesetze.