Hallo Fritz Berger,
wenn Sie 49 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben, haben Sie die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente erfüllt und können im März 2017 in Rente gehen.
Wenn Sie die Wartezeit bereits erfüllt haben, ist es für den Rentenanspruch unerheblich, ob sie in den letzten 3 Monaten arbeitslos sind. Die Arbeitslosigkeit hat nur noch Auswirkungen auf die Rentenhöhe.