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Experten-Antwort

In Rente bei Arbeitslosigkeit?

von Fritz Berger31.08.2016 | 16:41
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6 Antworten

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Ich werde im Dezember 63 J. alt und kann somit ab März 2017 in Rente gehen. Ich habe dann fast 49 Jahre gearbeitet. Wenn mir in den letzten Monaten gekündigt wird (weil gerade ein Nachfolger parat steht) und ich die letzten 2-3 Monate arbeitslos werde, kann ich dann trotzdem im März abschlagsfrei in Rente gehen? Leider ergibt sich das bei den Infos der Rentenversicherung nicht so klar. Um verschiedene Dinge da zu verstehen, muss man wohl ein Sprachstudium absolviert haben oder sich in Hieroglyphen auskennen. :D

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fritz Berger,

wenn Sie 49 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben, haben Sie die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente erfüllt und können im März 2017 in Rente gehen.

Wenn Sie die Wartezeit bereits erfüllt haben, ist es für den Rentenanspruch unerheblich, ob sie in den letzten 3 Monaten arbeitslos sind. Die Arbeitslosigkeit hat nur noch Auswirkungen auf die Rentenhöhe.

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5 Antworten

Fritzam 31.08.2016 | 17:13
Hallo zusammen, vielen Dank für eure raschen Antworten. Ich bin sehr erleichtert und kann jetzt vielleicht mal wieder eine etwas große Lippe riskieren :D Wünsche euch eine schöne Zeit.
PüPPiam 31.08.2016 | 16:53
Wenn Sie 45 Jahre gearbeitet haben können Sie mit 63+3Mon. abschlagsfrei in Rente gehen. MfG PüPPi
Manuelam 31.08.2016 | 16:52
Wenn Sie Ihre Warteizeit von 45 Jahre bereits zum Beginn des Arbeitslosengeldbezuges erfüllt haben (ergibt sich aus ca. S. 07-09 der Rentenauskunft) steht die Arbeitslosigkeit einer Rente mit 63 und 2 Monaten nichts im Wege. Lediglich wenn diese noch nicht erfüllt sind könnten die Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn ( 01.03.2015-28.02.2017 ) nicht auf die 45 Jahre angerechnet werden.
KSCam 31.08.2016 | 18:08
Wenn Sie 49 Arbeitsjahre haben, steht doch in der Rentenauskunft unter dem Abschnitt AR für besonders langjährig Versicherte schwarz auf weiss, dass 45 Jahre voll sind und Sie mit 63+2 (01.03.17) keinen Abschlag haben. Was Sie da von Hieroglyphen, bzw. Sprachstudium schreiben, ist schwer nachvollziehbar. Wer lesen kann ist im Vorteil :) Und wenn Sie vorhaben "endlich mal ne dicke Lippe zu riskieren" scheinen Sie es ja geradezu darauf anzulegen, dass der AG Sie rauswirft. Bei einigermaßen normalem Betriebsklima schmeißt keine Firma einen knapp 63 Jährigen 4 Monate vor 63 raus und wenn gibt es auch noch Kündigungsfristen....... Aber seis drum, geht mich ja nichts an, die AR ist ab 63+2 so oder so abschlagsfrei.
GroKoam 31.08.2016 | 21:29
Kann es sein dass Du nicht die hellste Kerze auf der Torte bist?
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