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In Rente mit 45 Jahren Arbeitszeit

von Wilhelm18.05.2008 | 20:02
1456 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin am 11.08.1949 geboren, habe 30 % Schwerbehinderung und seit 01.09.2007 in Altersteilzeit. bis 31.08.2012 habe ich 45,416 Arbeitsjahre hinter mir. Frage: Kann ich ohne Abschläge in Rente gehen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.05.2008 | 13:58

Schiko hat die 3 möglichen Varianten aufgezählt. Haben Sie die Altersteilzeitarbeit bereits vor dem 01.01.2007 vereinbart, würde der Abschlag bei der Altersrente für langjährig Versicherte ebenfalls 7,2 % betragen.

2 Antworten

KSCam 18.05.2008 | 20:19
Wann ist das Ende der AT? Mit dem Folgemonat beginnt die Rente. Ist der Rentenbeginn Ihr 65.Lj, so haben Sie bei der AR wg Altersteilzeit ab 65 keine Abschläge mehr, ob das nun 45 Jahre oder weniger sind, spielt bei dieser Rentenart keine Rolle. Gehen Sie vor 65 in Rente, dann haben Sie Abschläge (pro Monat Vorbezug 0,3%). Aber das sollten Sie eigentlich längst wissen, denn das klärt man normalerweise bevor man einen AT Vertrag unterschreibt.
Schiko.am 18.05.2008 | 20:53
Abschlagsfrei als besonders langjährig versicheter ( 45 jahre) mit 65 jahren. Nach altersteilzeit mit 63 und 7,2% abschlag. Nur als schwerbehindeter mit 63 ohne abschlag, aber 50% behinderung müssen es sein. Mit freundlichen Grüßen.
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