Hallo Linus,
Sie vermischen in Ihrer Anfrage zwei Rechtsgebiete, die erst einmal nichts miteinander zu tun haben, nämlich Rentenrecht und Arbeitsrecht.
Zum rentenrechtlichen Aspekt:
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, solange tatsächlich eine Erwerbsminderung im Sinne der §§ 43, 240 SGB VI vorliegt.
Eine Dauerrente wird nur dann gewährt, wenn aus medizinischer Sicht VORAUSSICHTLICH nicht mehr mit einer Verbesserung des Leistungsvermögens zu rechnen ist, oder nach spätestens 9 Jahren Befristung, wenn es sich nicht um eine Rente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt handelt.
Ob diese medizinische Prognose tatsächlich zutreffend ist, zeigt sich dann je nach Erkrankung / Fallkonstellation zum Teil erst im Verlauf des Rentenbezuges.
Daher überprüft die Rentenversicherung auch bei Beziehern einer Dauerrente hin und wieder, ob das Leistungsvermögen weiterhin unverändert eingeschränkt ist.
Die Frage, ob eine Erwerbsminderungsrente befristet oder unbefristet zu leisten ist, entscheidet der Rentenversicherungsträger nicht nach Gutdünken, sondern anhand der gesetzlichen Vorgaben und der medizinischen Tatbestände / Prognosen.
Wenn der Rentenversicherungsträger die Rente entzieht, kann man den Rechtsweg (Widerspruch und Klage) ausschöpfen.
Zum arbeitsrechtlichen Aspekt:
Die Frage, welche Auswirkugen die eine oder andere Konstellation dann auf Ihr Beschäftigungsverhältnis hat, spielt bei der rentenrechtlichen Beurteilung mangels einer entsprechenden gesetzlichen Regelung keine Rolle.
Eine Bewertung der Rechtslage und die Frage, ob hier gesetzgeberisch Abhilfe notwendig wäre, ist eine rein politische Frage. Wie von den anderen Usern bereits zutreffend festgestellt, ist die Rentenversicherung gemäß Artikel 20 Absatz 3 GG (Grundgesetz) an die gesetzlichen Regeln gebunden. Eine Überprüfung der gesetzlichen Regelung an sich steht ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht zu, eine Änderung des Gesetzes ausschließlich dem Bundestag (und ggf. Bundesrat).
Da dieses Forum keine Plattform für politische Diskussionen ist, wird der Thread geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung