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Experten-Antwort

In wieweit wäre die DrV verpflichtet nicht mal die unbefristete Erwerbsminderungsrente zu verändern

von Linus12.04.2022 | 17:56
1344 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es gibt ein großes, rechtliches Problem: wenn jemand eine unbefristete Erwerbsminderungsrente erhält, was immerhin bis zu 9 Jahren möglich ist, dann behält dieser seinen Arbeitsplatz im „Hintergrund“ Bekommt jemand eine unbefristete Erwerbsminderungsrente verliert man den Arbeitsplatz. Aber es passiert, wenn man in verschiedenen Foren so liest, das auch die unbefristete Erwerbsminderungsrente immer mal wieder entzogen wird, insbesondere dann wenn jemand wegen psychosomatischen Erkrankungen eine Erwerbsminderungsrente bekommt und dann noch mal wieder auf Reha geht. Aber, dann ist der Arbeitsplatz weg und jemand der womöglich über 50 Jahre ist und 10 Jahre oder so Erwerbsminderungsrente bekommen hat, noch den Stress ausgesetzt wieder was neues zu suchen. Ich bin der Meinung das müsste verändert werden. Entweder müsste unbefristet auch wirklich unbefristet sein, dh kann nicht wieder weggenommen werden oder zumindest ab einen gewissen Alter nicht mehr. Oder der Arbeitsplatz muss erhalten bleiben, also das die Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers entfällt. Ich lese in Foren so oft, auch hier und auch in anderen Gruppen, das Leute mit Erwerbsminderungsrente Angst haben zur Reha zu gehen, weil sie dann Sorge haben wieder arbeiten zu müssen und der Arbeitsplatz ist weg. Versteht mich nicht falsch, wenn jemand wieder arbeitsfähig ist, dann ist er wieder arbeitsfähig und freut sich bestimmt auch darüber. Aber diese genannte Regelung, die ist schräge. Erwerbsminderungsrentner befristet und unbefristet dürfen keine unterschiedliche Perspektive auf den Arbeitsmarkt haben.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll in Ihrer Kommunikation. Kabbeleien unter den Kommentierenden helfen der Beantwortung der Fragestellung nicht. Auch befinden wir uns hier nicht in einem politischen Forum.

Ich habe daher mehrere Beiträge entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Linus,

Sie vermischen in Ihrer Anfrage zwei Rechtsgebiete, die erst einmal nichts miteinander zu tun haben, nämlich Rentenrecht und Arbeitsrecht.

Zum rentenrechtlichen Aspekt:

Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, solange tatsächlich eine Erwerbsminderung im Sinne der §§ 43, 240 SGB VI vorliegt.

Eine Dauerrente wird nur dann gewährt, wenn aus medizinischer Sicht VORAUSSICHTLICH nicht mehr mit einer Verbesserung des Leistungsvermögens zu rechnen ist, oder nach spätestens 9 Jahren Befristung, wenn es sich nicht um eine Rente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt handelt.

Ob diese medizinische Prognose tatsächlich zutreffend ist, zeigt sich dann je nach Erkrankung / Fallkonstellation zum Teil erst im Verlauf des Rentenbezuges.

Daher überprüft die Rentenversicherung auch bei Beziehern einer Dauerrente hin und wieder, ob das Leistungsvermögen weiterhin unverändert eingeschränkt ist.

Die Frage, ob eine Erwerbsminderungsrente befristet oder unbefristet zu leisten ist, entscheidet der Rentenversicherungsträger nicht nach Gutdünken, sondern anhand der gesetzlichen Vorgaben und der medizinischen Tatbestände / Prognosen.

Wenn der Rentenversicherungsträger die Rente entzieht, kann man den Rechtsweg (Widerspruch und Klage) ausschöpfen.

Zum arbeitsrechtlichen Aspekt:

Die Frage, welche Auswirkugen die eine oder andere Konstellation dann auf Ihr Beschäftigungsverhältnis hat, spielt bei der rentenrechtlichen Beurteilung mangels einer entsprechenden gesetzlichen Regelung keine Rolle.

Eine Bewertung der Rechtslage und die Frage, ob hier gesetzgeberisch Abhilfe notwendig wäre, ist eine rein politische Frage. Wie von den anderen Usern bereits zutreffend festgestellt, ist die Rentenversicherung gemäß Artikel 20 Absatz 3 GG (Grundgesetz) an die gesetzlichen Regeln gebunden. Eine Überprüfung der gesetzlichen Regelung an sich steht ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht zu, eine Änderung des Gesetzes ausschließlich dem Bundestag (und ggf. Bundesrat).

Da dieses Forum keine Plattform für politische Diskussionen ist, wird der Thread geschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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14 Antworten

Walloam 12.04.2022 | 19:03
Ich bin in den einschlägigen Foren schon lange unterwegs und habe noch nie gelesen, dass jemand die unbefristete entzogen wurde, der weiterhin zum Arzt ging, nicht arbeitstechnich zu viel machte und nicht so blöd ist freiwillig eine Reha zu machen.
DRVam 12.04.2022 | 19:05
Und letztendlich wird eine Diskussion in einem offenen Forum auch keine Änderung der Situation herbeiführen.
Linusam 12.04.2022 | 17:58
Arbeitgeberam 12.04.2022 | 19:15
Linus wie stellen Sie sich das eigentlich vor.....ein Arbeitgeber muss bis Sanktnimmerleinstag....für Sie einen Arbeitsplatz bereit halten.....? Nachvollziebar ist es für mich allerdings auch nicht....wenn man unbefristet berentet ist....sollte das auch so bleiben...wenn man eben nicht fahrlässig bzw.sich nicht anders verhält als vorgeschrieben Das selbe gilt eben für Nachprüfung der weiteren Rentenbrechtigung....ist das eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der DRV und gleichzeitig eine Verunsicherung des auf dauer berenteten ....und dann noch groß schreiben das würde bei allen unbefristeten EWR so sein....was ja auch nicht der Fall ist...
KSCam 12.04.2022 | 19:07
Lieber Linus, Sie wissen schon dass die Gesetze nicht von der DRV sondern vom Deutschen Bundsestag gemacht werden? So gesehen sollten Sie Anregungen zu Gesetzesänderungen besser an die Politik machen, rufen Sie doch einfach mal kurz Hubertus Heil an, der wird sich sicherlich riesig darüber freuen. Schönen Abend
W°lfgangam 12.04.2022 | 19:27
...achja?? Hallo Linus, mir nicht bekannt, da tarifrechtlich 'ausdiskutiert'/festgelegt. 'Gefühlswelten'/konstruierte (Micro-)Fälle, stehen nicht über dem aktuellen Recht - weder für den Versicherten, der volle/unbefristete EM-Rente bezieht, noch gegen den Arbeitgeberschutz bei Totalausfall des Beschäftigten. Gruß w.
Waldemaram 12.04.2022 | 19:36
Nach 9 Jahren - schwere Fälle von Anfang an ausgenommen-EM-Rente wird einem eigentlich bescheinigt, dass die Erwerbsminderung nicht behoben werden konnte. Die Dauerrente ist wirklich nur etwas wert, wenn sie tatsächlich bis zur Altersrente durchläuft. Ansonsten ist es verlorene Zeit. Zwar zählt es für die Wartezeit, aber ansonsten der Arbeitsplatz ist weg, die Zurechnungszeit und die Rentenhöhe genauso,falls mehr als zwei Jahre bis zur Altersrente offen sind. Auch Alg1 wird man dann nicht erhalten, sondern gleich Hartzer. Nichts ist schlimmer, als eine Dauerrente entzogen zu bekommen. Und weil es hier hieß nicht davon gehört wenn man gewisse Dinge nicht tut, war doch hier letztens erst jemand, dem nach 16 Jahren alles entzogen wurde. Da muss man nicht mal selbst etwas falsch machen, die RV argumentiert dann, dass die seinerzeitige Gewährung falsch war und dies nun korrigiert wird.
Wie bitte!am 12.04.2022 | 20:00
Zitat von Waldemar anzeigenausblenden
Es gibt ein großes, rechtliches Problem: wenn jemand eine unbefristete Erwerbsminderungsrente erhält, was immerhin bis zu 9 Jahren möglich ist, dann behält dieser seinen Arbeitsplatz im „Hintergrund“ Bekommt jemand eine unbefristete Erwerbsminderungsrente verliert man den Arbeitsplatz. Aber es passiert, wenn man in verschiedenen Foren so liest, das auch die unbefristete Erwerbsminderungsrente immer mal wieder entzogen wird, insbesondere dann wenn jemand wegen psychosomatischen Erkrankungen eine Erwerbsminderungsrente bekommt und dann noch mal wieder auf Reha geht. Aber, dann ist der Arbeitsplatz weg und jemand der womöglich über 50 Jahre ist und 10 Jahre oder so Erwerbsminderungsrente bekommen hat, noch den Stress ausgesetzt wieder was neues zu suchen. Ich bin der Meinung das müsste verändert werden. Entweder müsste unbefristet auch wirklich unbefristet sein, dh kann nicht wieder weggenommen werden oder zumindest ab einen gewissen Alter nicht mehr. Oder der Arbeitsplatz muss erhalten bleiben, also das die Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers entfällt. Ich lese in Foren so oft, auch hier und auch in anderen Gruppen, das Leute mit Erwerbsminderungsrente Angst haben zur Reha zu gehen, weil sie dann Sorge haben wieder arbeiten zu müssen und der Arbeitsplatz ist weg. Versteht mich nicht falsch, wenn jemand wieder arbeitsfähig ist, dann ist er wieder arbeitsfähig und freut sich bestimmt auch darüber. Aber diese genannte Regelung, die ist schräge. Erwerbsminderungsrentner befristet und unbefristet dürfen keine unterschiedliche Perspektive auf den Arbeitsmarkt haben. Woher haben Sie das mit den 16 Jahren ...bitte ein Link-.....obwohl ich das eh für Fake halte.....!
Nach 9 Jahren - schwere Fälle von Anfang an ausgenommen-EM-Rente wird einem eigentlich bescheinigt, dass die Erwerbsminderung nicht behoben werden konnte. Die Dauerrente ist wirklich nur etwas wert, wenn sie tatsächlich bis zur Altersrente durchläuft. Ansonsten ist es verlorene Zeit. Zwar zählt es für die Wartezeit, aber ansonsten der Arbeitsplatz ist weg, die Zurechnungszeit und die Rentenhöhe genauso,falls mehr als zwei Jahre bis zur Altersrente offen sind. Auch Alg1 wird man dann nicht erhalten, sondern gleich Hartzer. Nichts ist schlimmer, als eine Dauerrente entzogen zu bekommen. Und weil es hier hieß nicht davon gehört wenn man gewisse Dinge nicht tut, war doch hier letztens erst jemand, dem nach 16 Jahren alles entzogen wurde. Da muss man nicht mal selbst etwas falsch machen, die RV argumentiert dann, dass die seinerzeitige Gewährung falsch war und dies nun korrigiert wird.
Peter T.am 12.04.2022 | 21:54
Was einige für ein Anspruchsdenken haben, ist schon wirklich krass. Entweder soll der Kollege, der als Krankheitsvertretung eingestellt wird, bis zu Ihrer Regelaltersrente befristet sein oder die DRV soll zahlen, auch wenn keine Einschränkungen mehr vorliegen? Man sollte auch nicht mehr auf die Geschichten hören, die man so serviert bekommt. Man hört/liest nämlich immer nur 1 Seite, die auch nicht objektiv sein kann, wenn man es auf sich bezieht. Und eine dauerhafte EMR kann nur entzogen werden, wenn der Gesundheitszustand sich gebessert hat, wo die DRV vo in der Beweispflicht steht. Nur weil ein Gutachter das anders einschätzt, ist auch nicht richtig, da muss es auch eine Verbesserung in den Verhältnissen geben.
Linusam 13.04.2022 | 07:58
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Das hat doch nichts mit Anspruchdenken zu tun. Ein Beispiel: jemand bekommt eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und nach 5 oder 6 Jahren muss er zur Reha zb wegen einer neuen Hüfte oder so und dort kann dann, rechtlich völlig korrekt, die Erwerbsminderungsrente entzogen werden, auch dann wenn die Erwerbsminderungsrente zb wegen der Psyche erteilt wurde..wenn aber der Orthopäde der die Hüftreha beurteilt,findet dass der Rehabilitabt wieder fit ist für den Arbeitsmarkt, dann ist die Erwerbsminderungsrente futsch und auch der Arbeitsplatz. Jemand, der 9 Jahre eine befristete Erwerbsminderungsrente bekommt hat im genau den gleichen Fall ein Anspruch auf seinen Arbeitsplatz Beide Varianten sind wahrscheinlich und möglich, also schreibt bitte nicht, das es unwahrscheinlich ist. Und ich finde nun mal, das ist ein Problem. Entweder muss also der unbefristete Berentete auch eine Arbeitsplatz Sicherung für 9 Jahre erhalten, damit es gerecht ist oder es muss so sein, das die unbefristete Erwerbsminderungsrente nicht wieder weggenommen werden kann , zumindest ab einen gewissen Alter nicht mehr (55 oder 58 oder so) und das kann sehr wohl die DRV beschließen, denn die hat das ja gemacht das die dauerhafte Erwerbsminderungsrente auch recht flott mal wieder weg ist und das nur weil jemand zur Reha muss
Linusam 13.04.2022 | 07:48
Zitat von Waldemar anzeigenausblenden
Es gibt ein großes, rechtliches Problem: wenn jemand eine unbefristete Erwerbsminderungsrente erhält, was immerhin bis zu 9 Jahren möglich ist, dann behält dieser seinen Arbeitsplatz im „Hintergrund“ Bekommt jemand eine unbefristete Erwerbsminderungsrente verliert man den Arbeitsplatz. Aber es passiert, wenn man in verschiedenen Foren so liest, das auch die unbefristete Erwerbsminderungsrente immer mal wieder entzogen wird, insbesondere dann wenn jemand wegen psychosomatischen Erkrankungen eine Erwerbsminderungsrente bekommt und dann noch mal wieder auf Reha geht. Aber, dann ist der Arbeitsplatz weg und jemand der womöglich über 50 Jahre ist und 10 Jahre oder so Erwerbsminderungsrente bekommen hat, noch den Stress ausgesetzt wieder was neues zu suchen. Ich bin der Meinung das müsste verändert werden. Entweder müsste unbefristet auch wirklich unbefristet sein, dh kann nicht wieder weggenommen werden oder zumindest ab einen gewissen Alter nicht mehr. Oder der Arbeitsplatz muss erhalten bleiben, also das die Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers entfällt. Ich lese in Foren so oft, auch hier und auch in anderen Gruppen, das Leute mit Erwerbsminderungsrente Angst haben zur Reha zu gehen, weil sie dann Sorge haben wieder arbeiten zu müssen und der Arbeitsplatz ist weg. Versteht mich nicht falsch, wenn jemand wieder arbeitsfähig ist, dann ist er wieder arbeitsfähig und freut sich bestimmt auch darüber. Aber diese genannte Regelung, die ist schräge. Erwerbsminderungsrentner befristet und unbefristet dürfen keine unterschiedliche Perspektive auf den Arbeitsmarkt haben.
Nach 9 Jahren - schwere Fälle von Anfang an ausgenommen-EM-Rente wird einem eigentlich bescheinigt, dass die Erwerbsminderung nicht behoben werden konnte. Die Dauerrente ist wirklich nur etwas wert, wenn sie tatsächlich bis zur Altersrente durchläuft. Ansonsten ist es verlorene Zeit. Zwar zählt es für die Wartezeit, aber ansonsten der Arbeitsplatz ist weg, die Zurechnungszeit und die Rentenhöhe genauso,falls mehr als zwei Jahre bis zur Altersrente offen sind. Auch Alg1 wird man dann nicht erhalten, sondern gleich Hartzer. Nichts ist schlimmer, als eine Dauerrente entzogen zu bekommen. Und weil es hier hieß nicht davon gehört wenn man gewisse Dinge nicht tut, war doch hier letztens erst jemand, dem nach 16 Jahren alles entzogen wurde. Da muss man nicht mal selbst etwas falsch machen, die RV argumentiert dann, dass die seinerzeitige Gewährung falsch war und dies nun korrigiert wird.
Ganz genau
Linusam 13.04.2022 | 07:58
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Das hat doch nichts mit Anspruchdenken zu tun. Ein Beispiel: jemand bekommt eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und nach 5 oder 6 Jahren muss er zur Reha zb wegen einer neuen Hüfte oder so und dort kann dann, rechtlich völlig korrekt, die Erwerbsminderungsrente entzogen werden, auch dann wenn die Erwerbsminderungsrente zb wegen der Psyche erteilt wurde..wenn aber der Orthopäde der die Hüftreha beurteilt,findet dass der Rehabilitabt wieder fit ist für den Arbeitsmarkt, dann ist die Erwerbsminderungsrente futsch und auch der Arbeitsplatz. Jemand, der 9 Jahre eine befristete Erwerbsminderungsrente bekommt hat im genau den gleichen Fall ein Anspruch auf seinen Arbeitsplatz Beide Varianten sind wahrscheinlich und möglich, also schreibt bitte nicht, das es unwahrscheinlich ist. Und ich finde nun mal, das ist ein Problem. Entweder muss also der unbefristete Berentete auch eine Arbeitsplatz Sicherung für 9 Jahre erhalten, damit es gerecht ist oder es muss so sein, das die unbefristete Erwerbsminderungsrente nicht wieder weggenommen werden kann , zumindest ab einen gewissen Alter nicht mehr (55 oder 58 oder so) und das kann sehr wohl die DRV beschließen, denn die hat das ja gemacht das die dauerhafte Erwerbsminderungsrente auch recht flott mal wieder weg ist und das nur weil jemand zur Reha muss
EMRentneram 13.04.2022 | 09:36
Zitat von Linus anzeigenausblenden
Was einige für ein Anspruchsdenken haben, ist schon wirklich krass. Entweder soll der Kollege, der als Krankheitsvertretung eingestellt wird, bis zu Ihrer Regelaltersrente befristet sein oder die DRV soll zahlen, auch wenn keine Einschränkungen mehr vorliegen? Man sollte auch nicht mehr auf die Geschichten hören, die man so serviert bekommt. Man hört/liest nämlich immer nur 1 Seite, die auch nicht objektiv sein kann, wenn man es auf sich bezieht. Und eine dauerhafte EMR kann nur entzogen werden, wenn der Gesundheitszustand sich gebessert hat, wo die DRV vo in der Beweispflicht steht. Nur weil ein Gutachter das anders einschätzt, ist auch nicht richtig, da muss es auch eine Verbesserung in den Verhältnissen geben.
Das hat doch nichts mit Anspruchdenken zu tun. Ein Beispiel: jemand bekommt eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und nach 5 oder 6 Jahren muss er zur Reha zb wegen einer neuen Hüfte oder so und dort kann dann, rechtlich völlig korrekt, die Erwerbsminderungsrente entzogen werden, auch dann wenn die Erwerbsminderungsrente zb wegen der Psyche erteilt wurde..wenn aber der Orthopäde der die Hüftreha beurteilt,findet dass der Rehabilitabt wieder fit ist für den Arbeitsmarkt, dann ist die Erwerbsminderungsrente futsch und auch der Arbeitsplatz. Jemand, der 9 Jahre eine befristete Erwerbsminderungsrente bekommt hat im genau den gleichen Fall ein Anspruch auf seinen Arbeitsplatz Beide Varianten sind wahrscheinlich und möglich, also schreibt bitte nicht, das es unwahrscheinlich ist. Und ich finde nun mal, das ist ein Problem. Entweder muss also der unbefristete Berentete auch eine Arbeitsplatz Sicherung für 9 Jahre erhalten, damit es gerecht ist oder es muss so sein, das die unbefristete Erwerbsminderungsrente nicht wieder weggenommen werden kann , zumindest ab einen gewissen Alter nicht mehr (55 oder 58 oder so) und das kann sehr wohl die DRV beschließen, denn die hat das ja gemacht das die dauerhafte Erwerbsminderungsrente auch recht flott mal wieder weg ist und das nur weil jemand zur Reha muss
Ich würde behaupten, dass der ruhendene Arbeitsplatz bei den Leuten, die eine befristete EMR beziehen, wohl bei wirklich fast allen ein Papiertiger ist, weil sie den leistungsmäßig nie wieder schaffen werden, sonst wären sie wohl auch nicht in die EMR gegangen. Ich kann nur auf Studien verweisen, das zB. nur 1 von 100 nach Beziehung einer psychischen EMR es schafft, wieder einer Volltagsbeschäftigung nachzugehen. Über alle andere Arten der EMR sind es 6%. Der Rest bleibt in der EMR oder landet nach Entzug der EMR in Hartz 4. Ich würde dahingehend wirklich die unbefristete Rente rechtlich nicht als Nachteil hinstellen.
Theorie und Praxisam 13.04.2022 | 09:38
"Ein Beispiel: jemand bekommt eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und nach 5 oder 6 Jahren muss er zur Reha zb wegen einer neuen Hüfte oder so und dort kann dann, rechtlich völlig korrekt, die Erwerbsminderungsrente entzogen werden, auch dann wenn die Erwerbsminderungsrente zb wegen der Psyche erteilt wurde..wenn aber der Orthopäde der die Hüftreha beurteilt,findet dass der Rehabilitabt wieder fit ist für den Arbeitsmarkt, dann ist die Erwerbsminderungsrente futsch und auch der Arbeitsplatz." Entschuldigung, aber der Sachverhalt geht an der Praxis vorbei. 1. Auch in der DRV kann man lesen. Und dass eine HüftOP keine psychischen Probleme behebt, ist dort auch bekannt. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt würde also schlicht und einfach nicht zu einem Entzug führen, wenn nicht gleichzeitig ein ausgeglichenes und sonniges Gemüt bescheinigt wird. Und dann würde erst nochmal ein Facharzt drüberschauen. 2. Nehmen wir mal an, alle in der DRV haben gepennt. Keiner hat gemerkt das Hüfte und Psyche was unterschiedliches sind. Dann stellt man nicht einfach am nächsten Monatsende fest, dass die Rente plötzlich nicht mehr kommt. Da wird man erstmal angeschrieben und bekommt mitgeteilt, das man anscheinend wieder arbeiten kann. Und gefragt, was man denn davon hält. Sinnvollerweise antwortet man dann darauf und legt am Besten gleich ein Attest des behandelnden Arztes bei. Spätestens dann sollte das Thema ja vom Tisch sein. In Anbetracht der Tatsache, das hier z.B. regelmäßig über die Schlechterstellung von Bestands-EM-Rentnern geschrieben wird, ist die Anzahl die Berichte über einen Entzug einer Dauerrente (und auch über die Ablehnung einer Weitergewährung) nur sehr gering bis nicht vorhanden. Ich denke, dass gibt die Praxisrelevanz dieses Problems recht deutlich wieder.
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