Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

individueller KK-Zusatzbeitrag (iKKZB)

von oder so02.01.2019 | 10:36
92 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

habe ich das richtig verstanden: seit 01.01.2019 beteiligt sich die DRV (kraft Gesetz) mit dem halben bisherigen iKKZB des Rentenbeziehers, was in den meisten Fällen durch den 0,5% höheren Beitrag zu Pflegeversicherung +/- aufgezehrt wird; d.h. wir reden von Änderungen des Zahlbetrags im Nach-Komma-Bereich ab 01.01.2019 (Gutschrift je nach Vor- oder Nachschüssigkeit der Rentenzahlung). Eine evtl. Änderung (!) des iKKZB des Rentners wirkt sich dann jedoch erst (für DRV und KVdR-Rentner) ab dem 2. Monat nach der Änderung aus - bei einer Senkung des iKKZB zum 01.01.2019 als erst mit der Rente für März 2019? Beide Änderungen werden i.d.R. über den Kontoauszug mitgeteilt?! Und dann kommt irgendwann im ersten Halbjahr 2019 noch die Neu- und Nachberechnung der Mütterrente_2 (ggf. im zeitlichen Versatz noch die Auswirkung einer parallelen Hinterbliebenenrente...?!)

7 Antworten

oder soam 02.01.2019 | 15:39
Da war eine Frage drin... :-)
Rentenschmiedam 02.01.2019 | 17:04
Sie wissen doch schon alles. Was ist die Frage? Ist logisch dass die RV die unmittelbar zum Jahresende beschlossenen Rechtsänderungen nicht zum 01.01.2019 schon umsetzen kann, da sollte man schon Realist sein. Und dass der Zusatzbeitrag zur KV eben nur ein Kleinbetrag ist?, tja wäre er höher würden auch wieder alle schreien. Mit besten Grüßen
oder soam 03.01.2019 | 10:23
Es ging um die Frage, ob die Beteiligung der RV ab dem 01.01.2019 greift (gem. dem bisherigen iKKZB) und bei einer Änderung (meist Senkung) diese erst zum 01.03.2019 beim Rentner ankommt - oder ob der der Gesetzgeber die Versatzwirkung der Änderung ausgesetzt hat, um nicht innerhalb kürzester Zeit den lfd. Zahlbetrag mehrfach zu ändern einschl. der Mitteilung über den Kontoauszug; ggf. durch mehrseitigen Bescheid, der erklärt, dass die Auszahlung des Kleinbetrags wegen Geringfügigkeit unterbleibt! Wenn Sie es mir sagen können, lieber Rentenschmied, dann glaube ich auch gerne Ihnen; danke!
Rentenschmiedam 04.01.2019 | 13:07
Hallo, jetzt war`s klar. Nach meinen Informationen wurde sowohl die paritätische Tragung des Zusatzbeitrages als auch die Anhebung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung per Gesetz zum 01.01.2019 beschlossen. Die entsprechenden Anpassungsläufe im Rentenbestand sind auch schon Ende Oktober bzw. Anfang November 2018 erfolgt, sodass alle Rentenzahlungen (sofern nicht ein individueller Fehler vorliegt) zur Zahlung der Januar-Rente angepasst sein sollten. Mit besten Grüßen
Schorscham 04.01.2019 | 13:49
Erstens hat der KV-Beitrag nichts mit dem PV-Beitrag zu tun und zweitens wäre der PV-Beitrag auch ohne die Halbierung des GKV-Zusatzbeitrages angehoben worden. Und wenn beispielsweise die Renten erhöht werden und der Bäcker um die Ecke zeitgleich seine Brotpreise erhöht, ist das Ihrer Ansicht nach also "Linke-Rechte Tasche-Prinzip". Aha... MfG
Rentenschmiedam 04.01.2019 | 15:07
Also so ganz unrecht hat er mit dem Prinzip nicht wenn man bedenkt dass der KV-Träger ja auch gleichzeitig der PV-Träger ist, das Geld also vordergründig bei derselben Kasse landet aber wir betrachten das natürlich berufsbedingt differenzierter und wissen dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen. In diesem Sinne, immer locker bleiben. Mit besten Wochenendgrüßen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026