Hallo Werner Günther,
wenn Sie nicht in der ehemaligen DDR einem Zusatzversorgungssystem für bestimmte Berufsgruppen, z. B. der Altersversorgung der technischen Intelligenz angehört haben, ist eine "Intelligenzrente" leider nicht möglich. Falls doch, reichen Sie bitte entsprechende Unterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein.
Viele Grüße
Ihre Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung