Hallo Steuer,
der Arbeitgeber kann einen Betrag bis zu 3000 Euro als Inflationsausgleichsprämie steuerfrei auszahlen. Dieser steuerfreie Betrag ist dann auch kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit nicht als Hinzuverdienst auf die EM-Rente anzurechnen.