Hallo Arbeitgeber,
ich gehe davon aus, dass Sie die Inflations-Prämie meinen, die die Bundesregierung mit Ihrem Entlastungspaket III geplant hat. Demnach sollen Arbeitgeber - ähnlich wie bei der Corona-Prämie - zusätzlich zum Lohn eine Sonderzahlung an ihre Beschäftigten überweisen können. Hierbei soll ein Betrag von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei sein.
Für die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente Ihrer Mitarbeiterin hätte die Zahlung von 1.000,00 Euro keine Auswirkung, wenn die Inflations-Prämie kein anzurechnendes Einkommen darstellt (ggf. kein Arbeitsentgelt). Da aber zum Entlastungspaket III noch kein Gesetzesentwurf vorliegt, können leider auch noch keine konkreteren Angaben gemacht werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung