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Experten-Antwort

Inflationsprämie

von Arbeitgeber23.09.2022 | 06:02
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mitarbeiterin bezieht Witwenrente wird die inflationsprämie in irgendeiner Form angerechnet. Ihr Freibetrag den sie verdienen darf ist jeden Monat komplett ausgereizt. Also meine Frage ist konkret wenn ich ihr 1000 € bezahle als inflationsprämie hat sie die dann auch mehr oder wird irgendwas abgezogen dies oder nächstes Jahr? Ich hab zu dem Thema leider nichts gefunden. Herzlichen Dank schon im voraus für Ihre Mühe.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arbeitgeber,

ich gehe davon aus, dass Sie die Inflations-Prämie meinen, die die Bundesregierung mit Ihrem Entlastungspaket III geplant hat. Demnach sollen Arbeitgeber - ähnlich wie bei der Corona-Prämie - zusätzlich zum Lohn eine Sonderzahlung an ihre Beschäftigten überweisen können. Hierbei soll ein Betrag von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei sein.

Für die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente Ihrer Mitarbeiterin hätte die Zahlung von 1.000,00 Euro keine Auswirkung, wenn die Inflations-Prämie kein anzurechnendes Einkommen darstellt (ggf. kein Arbeitsentgelt). Da aber zum Entlastungspaket III noch kein Gesetzesentwurf vorliegt, können leider auch noch keine konkreteren Angaben gemacht werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
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14 Antworten

Schadeam 23.09.2022 | 06:39
Wenn es sich bei der Prämie um sozialversicherungspflichtiges Entgelt handelt, wird auch dieser Betrag im Juli 2023 wenn der Verdienst aus 2022 berücksichtigt mitgerechnet.
Arbeitgeberam 23.09.2022 | 15:30
Herzlichen Dank für die Antwort.
Leroyam 16.11.2022 | 22:08
Hallo Alle, inzwischen sind ja mehre Monate ins Land gegangen. Gibt es inzwischen eine klare Regelung ob die Prämie auf die Witwenrente angerechnet wird oder nicht? Gruss de Leroy
Melliam 16.11.2022 | 22:12
Ja, wird nicht angerechnet.
Witwenrentenempfängeram 17.11.2022 | 09:55
Guten Tag , ist es möglich, dass die Deutsche Rentenversicherung bestätigt, dass die Inflationsausgleichsprämie nicht auf die Witwenrente angerechnet wird!? Vielen Dank
Leroyam 18.11.2022 | 09:12
Ich habe die Rentenversicherung angeschrieben aber bis jetzt keine Antwort. Ich hoffe das es hier bald eine Antwort von offizieller Seite gibt. Gruss de Leroy
Leroyam 24.11.2022 | 11:51
Kann sich hier bitte jemand offizielles zu Wort melden und uns über den Stand informieren? Für November ist die Chance jetzt vertan aber wenn es kurzfristig geht könnte zu mindestens noch mit dem Dezemberlohn etwas ausgezahlt werden. Falls es nicht angerechnet wird. Auch wenn Sie selbst noch auf Info warten wäre eine Rückmeldung über die zu erwartende Wartezeit gut. Danke
Petraam 26.11.2022 | 13:40
Ich beziehe Witwenrente und wäre auch dankbar, wenn ich zu dem Thema eine zuverlässige Antwort bekommen würde. Mein Chef würde mir die Prämie gerne zahlen, aber ich hab keine Lust, dass mir am Ende vom Jahr beim Lohnsteuerjahresausgleich alles vor die Füße fällt und ich nachzahlen muss. LG Petra
Petraam 27.11.2022 | 13:53
Ich beziehe Witwenrente und wäre auch dankbar, wenn ich zu dem Thema eine zuverlässige Antwort bekommen würde. Mein Chef würde mir die Prämie gerne zahlen, aber ich hab keine Lust, dass mir am Ende vom Jahr beim Lohnsteuerjahresausgleich alles vor die Füße fällt und ich nachzahlen muss. LG Petra
Schon bemerkt, dass dies kein Steuerforum ist?
Schon klar. Habe mich in dem Fall falsch ausgedrückt: auch ich wollte wissen, ob die Zahlung in irgendeiner Form auf die Witwenrente angerechnet wird...was sich in dem Fall beim Lohnsteuerjahresausgleich bemerkbar machen würde, da dort alle Einkünfte des Jahred zusammengerechnet werden. Und die Frage ist eben, ob die Inflationsprämie, auch wenn sie bei der Auszahlung steuerfrei und nicht beitragspflichtig ist, am Ende zu den normalen Einkünften dazu zählt.
Abschlägeam 27.11.2022 | 14:46
Zitat von Petra anzeigenausblenden
Schon bemerkt, dass dies kein Steuerforum ist?
Schon klar. Habe mich in dem Fall falsch ausgedrückt: auch ich wollte wissen, ob die Zahlung in irgendeiner Form auf die Witwenrente angerechnet wird...was sich in dem Fall beim Lohnsteuerjahresausgleich bemerkbar machen würde, da dort alle Einkünfte des Jahred zusammengerechnet werden. Und die Frage ist eben, ob die Inflationsprämie, auch wenn sie bei der Auszahlung steuerfrei und nicht beitragspflichtig ist, am Ende zu den normalen Einkünften dazu zählt.
Hallo Petra, die 'Inflationsprämie' ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung, die nur steuer- und sozialversicherungsfrei ist, wenn sie ZUSÄTZLICH zu Arbeitsentgeltansprüchen bezahlt wird und die Maximalgrenze von 3.000 EUR pro Arbeitsverhältnis nicht übersteigt. Sie ist somit nicht Teil vom 'Arbeitseinkommen'. Für den Arbeitgeber gibt es diesbezüglich Vorgaben, wie er diese Zahlung auch für das Finanzamt 'verständlich' deklariert. Wie das dann genau in Ihrer Einkommensteuererklärung ersichtlich sein wird, bleibt eine 'Steuerfrage'. Wenn Sie sich aber auch noch einmal die weiter oben stehende 'DRV-Experten'-Antwort durchlesen, ergibt sich daraus auch, dass es nicht angerechnet wird, weil es sich nicht um 'Arbeitseinkommen' handelt. Wenn Sie es noch genauer benötigen, müssten Sie einen eigenen neuen Beitrag eröffnen, wobei es Ihnen allerdings auch passieren kann, dass ebenfalls nur auf die Seite der Bundesregierung zu diesem Thema verwiesen wird. hier nochmal der Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/inflationsausgleichspraem… Einen schönen 1. Advent und alles Gute!
RGam 04.12.2022 | 11:29
Zitat von Leroy anzeigenausblenden
Hey Leroy, ich bin zwar niemand Offizielles, aber mittlerweile steht fest, dass die Inflationsausgleichsprämie NICHT als Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten oder als Einkommen bei Renten wegen Todes berücksichtigt wird. Hier der Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BraunschweigHannover/… Du musst ganz nach unten scrollen da steht der Inflationsausgleich. Sehr ärgerlich, ich musste auch sehr lang nach dieser Information suchen. Wieso macht man das nicht ganz einfach zugänglich wenn sich doch so viele Menschen diese Fragen stellen?
RGam 04.12.2022 | 11:50
und nochmal dazu: Lustig auch, dass immer da steht "mehr Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen." Ja witzig, da stehen noch weniger Informationen, nicht mehr! Zumindest Stand 04.12.22 Zudem spricht die Website der Bundesregierung davon, dass (Zitat): "Mit einer Ergänzung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung wird sichergestellt, dass diese Inflationsausgleichsprämie bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt wird, um die steuerliche Privilegierung auch im SGB II nachzuvollziehen." Auch hier- null Informationswert für Rentenbezieher, die Hinterbliebenenrente ist nämlich kein Sozialgeld, womit die Anpassung der Sozialgeld-Verordnung erstmal nichts bringt. Sozialgelder sind in SGB II bis V geregelt und die Witwenrente in SGB VI. Also die einzige "offizielle" Info dazu ist dann eigentlich die meines Links der Rentenversicherung Braunschweig (siehe in meinem Vorpost).
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