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Experten-Antwort

Info über Tod Ex-Ehemann von Rentenversicherung

von Nele28.06.2019 | 08:41
530 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe keinerlei Kontakt zu meinem Ex-Ehemann. Erhalte ich Nachricht über seinen etwaigen Tod (vor Rentenbeginn/oder bei bereits Bezug Rente), um den Antrag auf Rückübertrag von Rentenansprüchen bei der Deutschen RV stellen zu können?? Bekomme ich eine Info von der Rentenversicherung darüber?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.06.2019 | 12:09

Hallo Nele,

der Rentenversicherungsträger kann Sie leider nicht über den Tod des Ex-Ehepartners unterrichten (nähere Informationen zu den Gründen finden Sie hier: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=VERSAUSGLG_37R2.2). Daher bleibt Ihnen letztlich nur, sich auf anderem Weg selbst zu informieren.

13 Antworten

Neleam 28.06.2019 | 09:47
Wie erfahre ich das denn dann????
grokoam 28.06.2019 | 09:35
DRVam 28.06.2019 | 11:08
Im Normalfall sind nach einem Versorgungsausgleich die Rentenkonten beider Beteiligten miteinander verknüpft, so dass der in der Summe abgebende geschiedene Partner, bei Tod des begünstigten Ehepartners, durch die Rentenversicherung informiert wird und dieser einen entsprechenden „Antrag auf Anpassung“ bei seinem zuständigen Rententräger stellen kann. Dies entfällt aber, wenn der begünstigte Expartner schon selber 3 Jahre eine Rente bezogen hat. Dann ist eine Rückübertragung (Anpassung) nicht mehr möglich und es bleibt bei der Kürzung Ihrer Rente bezüglich der Entscheidung des Familiengerichts.
DRVam 28.06.2019 | 16:45
Im Normalfall sind nach einem Versorgungsausgleich die Rentenkonten beider Beteiligten miteinander verknüpft, so dass der in der Summe abgebende geschiedene Partner, bei Tod des begünstigten Ehepartners, durch die Rentenversicherung informiert wird und dieser einen entsprechenden „Antrag auf Anpassung“ bei seinem zuständigen Rententräger stellen kann. Dies entfällt aber, wenn der begünstigte Expartner schon selber 3 Jahre eine Rente bezogen hat. Dann ist eine Rückübertragung (Anpassung) nicht mehr möglich und es bleibt bei der Kürzung Ihrer Rente bezüglich der Entscheidung des Familiengerichts.
Blödsinn
Dann lesen Sie den Text richtig. Es besteht keine Verpflichtung, aber es gibt durchaus Rententräger, die bei entsprechendem gespeicherten Angaben, den belasteten Ehegatten informieren. Woher soll das aber auch der Forentroll „GroKo“ wissen?
DRVam 29.06.2019 | 06:54
Es besteht keine Verpflichtung, aber es gibt durchaus Rententräger, die bei entsprechendem gespeicherten Angaben, den belasteten Ehegatten informieren.
DAS da klingt aber anders: Geben Sie doch einfach mal zu, dass Sie falsch gelegen haben!
Warum sollte ich, wenn es so ist, wie ich geschrieben habe. Tut mir leid „Schlichter“ dass Sie den Sachverhalt nicht ganz überblicken (siehe auch Aussage von W°lfgang).
W°lfgangam 28.06.2019 | 20:35
Hallo Nele, grundsätzlich ja. Ein Sterbefall wird seitens der örtlichen Meldebehörde der DRV zentral mitgeteilt (seit etwa 10+ Jahren?). Anhand der erfassten Daten des Verstorbenen versucht die DRV dann die Folgewirkungen festzustellen (*hey, der/die war ja geschieden) - daher hier speziell: gibt es einen Versorgungsausgleich, ist die Rahmenfrist für eine 'Rückübertragung' gegeben, ist der frühere Ehegatte bekannt/erreichbar. Bei jedem Versicherten-Rentenantrag werden seit Jahren diese Daten (Versorgungsausgleich/wer gehört dazu) zusätzlich abgefragt, um entsprechend reagieren zu können - eine/n etwaigene/n Betroffenen darauf hinzuweisen, dass eine 'Rückübertragung' *) der durch den Versorgungsausgleich 'verlorenen' Rente möglich ist und ein entsprechender formloser Antrag zu stellen ist. *) Einfache Darstellung von mir, im Detail kann es etwas komplizierter sein ;-) Gruß w.
Berateram 29.06.2019 | 07:01
Das ist so nicht korrekt. Es besteht zwar keine Verpflichtung, oft wird der abgebende Ex-Ehegatte doch über den Tod des begünstigten Ex-Ehegatten informiert. Ich habe selber schon Versicherte bei mir gehabt, die nur durch die Information des zuständigen Rententrägers auf den Tod des Ex-Ehegatten und auf die Möglichkeit der Anpassung aufmerksam gemacht wurden. Fazit: Hier liegt Experte in der Kernaussage falsch.
Berateram 30.06.2019 | 07:38
Fazit: Hier liegt Experte in der Kernaussage falsch.
Das ist aber dann für ein Expertenforum richtig erschreckend! Wenn nicht mal die Experten das Wissen haben, wem kann/soll man denn hier glauben?!
Erschreckend ist eher, dass nicht betroffene User derartige Peanuts erschreckend finden.
Berateram 30.06.2019 | 07:57
Zitat von Berater anzeigen
Das ist aber dann für ein Expertenforum richtig erschreckend! Wenn nicht mal die Experten das Wissen haben, wem kann/soll man denn hier glauben?!
Erschreckend ist eher, dass nicht betroffene User derartige Peanuts erschreckend finden.
Tja, wo zieht man die Grenze für Peanuts bei falschen Informationen! Jetzt sind es Peanuts, beim nächsten Mal....
Berateram 30.06.2019 | 09:32
Zitat von Berater anzeigen
Fazit: Hier liegt Experte in der Kernaussage falsch.
Das ist aber dann für ein Expertenforum richtig erschreckend! Wenn nicht mal die Experten das Wissen haben, wem kann/soll man denn hier glauben?!
Erschreckend ist eher, dass nicht betroffene User derartige Peanuts erschreckend finden.
Tja, wo zieht man die Grenze für Peanuts bei falschen Informationen! Jetzt sind es Peanuts, beim nächsten Mal....
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