Genaue Angaben kann ich auch leider nicht (mehr) machen.
Grundsätzlich informieren die Rentenversicherungsträger jedoch per Pressemitteilungen (Tageszeitung, Rundfunk, Fernsehen) und über entsprechende Informationshefte und Merkblätter über Gesetzesänderungen.
Da eben auch über eine bestehende Pflegeversicherung entscheidet, werden die Versicherten i.d.R. in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung über den vom Rentenversicherungsträger zugesandten Versicherungsverlauf bzw. Feststellungsbescheid schriftliche Mitteilung über die Berücksichtigung als Beitragszeit aufgrund der zuvor erfolgten Meldung der Pflegebeitragszeiten erfahren haben.
In Bezug auf die Feststellung als solche müsste jedoch von der Pflegekasse eine gesonderte schriftliche Mitteilung versandt worden sein, die über die Meldung an die Rentenversicherung informiert.