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Info über Wechsel von Berücksichtigungs- auf Pflichtzeiten wegen Pflege

von Fidus12.05.2009 | 02:50
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Ich möchte gerne wissen wie die BFA seinerzeit (1995)die Berechtigten (Bezieher) von Berücksichtigungszeiten auf die zum 01.04.1995 bevorstehende Gesetzesänderung -Pflichtzeiten- und der damit verbundenen "anderen" Antragsmodalitäten - informiert bzw. mit welchem Schreiben (Rundschreiben / Vordruck / Mitteilung oder dgl.)diesem Versichertenkreis (davon aufmerksam bzw.) bekannt/informiert gemacht worden ist. Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Genaue Angaben kann ich auch leider nicht (mehr) machen.

Grundsätzlich informieren die Rentenversicherungsträger jedoch per Pressemitteilungen (Tageszeitung, Rundfunk, Fernsehen) und über entsprechende Informationshefte und Merkblätter über Gesetzesänderungen.

Da eben auch über eine bestehende Pflegeversicherung entscheidet, werden die Versicherten i.d.R. in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung über den vom Rentenversicherungsträger zugesandten Versicherungsverlauf bzw. Feststellungsbescheid schriftliche Mitteilung über die Berücksichtigung als Beitragszeit aufgrund der zuvor erfolgten Meldung der Pflegebeitragszeiten erfahren haben.

In Bezug auf die Feststellung als solche müsste jedoch von der Pflegekasse eine gesonderte schriftliche Mitteilung versandt worden sein, die über die Meldung an die Rentenversicherung informiert.

3 Antworten

...am 12.05.2009 | 08:16
Wahrscheinlich gar nicht, da das eigentlich eine Sache der Pflegeversicherung und deren Aufklärungspflicht war...
Fidusam 12.05.2009 | 10:57
Guten Morgen, herzlichen Dank für Ihre direkte Beantwortung, die Sie bitte nochmals überdenken unter dem Tatsachenmerkmal daß: ... - in der Zeit 1993-31.03.1995 nur Berücksichtigungszeiten der BFA dem Pflegenden gewährt wurde; aber der Pflegebedürftige selbst noch nicht in Verbindung/Bezug (wegen seines mögl. Anspruch auf Pflegegeldleistungen (Stufe ...))mit der Krankenversicherung-Pflegekasse stand; da die veränderte Gesetzeslage dieser zu diesem Zeitpunkt (01.04.95) so im Detail/Zusammenhang nicht bekannt war. Daher ist es von Bedeutung zu wissen, wie diese Beteiligten/(Bezieher)(Pflegebedürftigen/Pflegeperson) von Berücksichtigungszeiten ohne gleichzeitig Pflegegeld-häuslicher Pflege nach Stufe bezogen zu haben, von diesem magischem Zeitpunkt 01.04.95 (bzw. 30.06.95) (vom RV-Vers.-Träger BFA) informiert wurden, d.h. auch damit klar gemacht wurde, daß der Bezug/Zuerkennung und Gutschrift (als Berücksichtigungszeiten) auf dem Rentenkonto der Pflegeperson ab diesem Zeitpunkt - aus der neuen/veränderten Gesetzeslage resultierend - endet bzw. nicht weiter gewährt wird. Für Ihre Beantwortung danke ich Ihnen. Beste Grüße
...am 12.05.2009 | 12:47
Pflegeleistungen gibt es seit dem 01.01.1992. Nur eben die Vers.-Pflicht als Pflegeperson erst seit dem 01.04.1995. Die Berücksichtigungszeit wegen Pflege gibt es nur für zu pflegende Kinder bis zum 18. Lj. und nur unter Vorlage des damaligen Bescheides über die Pflegekasse. Denn dass Pflegebedürftigkeit vorliegt/vorlag kann NUR die Pflegekasse festlegen...
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