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Experten-Antwort

Information über ATZ an die DRV?

von ATZler25.02.2020 | 15:38
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich befinde mich derzeit in der Aktivphase einer mehrjährigen ATZ-Vereinbarung (Blockmodell) und werde Mitte des Jahres in die Passiv-Phase übertreten. Frage 1: Muß ich hierüber die DRV informieren? Frage 2: Wann muß ich bei der DRV meinen Renteneintritt beantragen? Danke und viele Grüße.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ATZler,

Sie müssen die Deutsche Rentenversicherung nicht über die Altersteilzeitbeschäftigung informieren. Das betrifft sowohl die Aktiv- als auch die Passivphase.

Die Altersrente sollten Sie ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragen.

Ist Ihr Versicherungskonto aktuell nicht vollständig geklärt, das heißt sind noch Lücken in Ihrem Versicherungskonto enthalten, sollten Sie bereits jetzt die fehlenden Zeiten nachweisen, damit bei der Rentenantragstellung das Konto bereits vollständig geklärt ist.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

KSCam 25.02.2020 | 16:57
Frage 1: nein Frage 2: bei geklärtem Versicherungskonto 2-3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn; sollte das Konto noch nicht geklärt sein, wird es höchste Zeit für eine Kontenklärung (aber dazu hätte man in der Freistellungsphase massig Zeit)
W°lfgangam 25.02.2020 | 23:40
Ergänzend/an @ATZler: 1. der AG meldet Ihrem Rentenkonto bereits nach Ablauf des ersten/angefangenen Jahres ATZ 'Pflichtbeiträge Altersteilzeitarbeit' im Rahmen der üblichen SV-Meldung. 2. der Rentenantrag sollte 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden/also im 4.-letzten Monat *), um einen möglichst fließenden/monetären Übergang nach Ende letztes Gehalt zur 1. Rentenzahlung zu gewährleisten - dazu ist, nach örtliche Auslastung der Termine, ggf. schon 6 Monate vor Rentenbeginn Kontakt zur Antragsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt aufzunehmen, um dann noch einen zeitnahen Termin zu bekommen. *) sofern die grundsätzliche Hochrechnung der Monatseinkünfte der letzten 3 Monate gewünscht wird - dann geht es schnell mit dem Rentenbescheid/zumindest in 95 % dieser rechtzeitigen Antragsstellung. Kann dabei Abweichungen im Cent- wie im kleinen 1€-Bereich geben ...positiv, wie negativ. Bei lfd. ATZ liegen die Differenzen zu Ihren Lasten weit unter 1 €/was käme da noch an zu berücksichtigenden Sonderzahlungen in den letzten 3 Monaten?, bei bereits erreichter BBG + Aufstockung der RV-Beiträge vom AG auf 100 %, sowieso nur im 20-Cent-Bereich. Über Näheres dazu - Vor-/Nachteile der Hochrechnung - werden Sie bei Rentenantragstellung ausführlich informiert. Gruß w.
ATZleram 27.02.2020 | 16:28
Ich danke allen, die geantwortet haben, sehr! Zur Info: Die Kontenklärung habe ich schon vor längerer Zeit machen lassen. Danke aber für den Hinweis!
Deutsche Rentenversicherung
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