Hallo ATZler,
Sie müssen die Deutsche Rentenversicherung nicht über die Altersteilzeitbeschäftigung informieren. Das betrifft sowohl die Aktiv- als auch die Passivphase.
Die Altersrente sollten Sie ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragen.
Ist Ihr Versicherungskonto aktuell nicht vollständig geklärt, das heißt sind noch Lücken in Ihrem Versicherungskonto enthalten, sollten Sie bereits jetzt die fehlenden Zeiten nachweisen, damit bei der Rentenantragstellung das Konto bereits vollständig geklärt ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung