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Experten-Antwort

Inhalt der Rentenbezugsmitteilung - welche Beträge werden hier gemeldet?

von Carlos C.07.03.2022 | 16:50
413 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, Ende 01/2022 habe ich eine "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung Inhalt der Rentenbezugsmitteilung für das Jahr 2021" von der DRV Bund Berlin erhalten. Lt. Recherche wird hier von der DRV an das Finanzamt meine Brutto-Rente aus 2021 gemeldet. Ich beziehe auch noch eine kleine ZVK-Rente (war im Baugewerbe beschäftigt), hier habe ich diese Rentenbezugsmitteilung für 2021 auch bereits erhalten; diese stimmt auf den Cent genau mit meinen Rentenbezügen aus 2021 überein. Aber die Meldung von der DRV stimmt leider überhaupt nicht, hier wird mir ein Rentenbezug "bescheinigt", der über doppelt so hoch wie mein tatsächlicher Rentenbezug (Brutto) in 2021 ist! Habe bereits vor 6 Wochen schriftlich angefragt (telefonische Erreichbarkeit Berlin nicht vorhanden), bekomme aber keine Antwort auf meinen Antrag auf Klärung. Haben evtl. die Experten im Forum einen Rat für mich, wie das sein kann? Wie kann die DRV auf völlig illusorischen Rentenbezug kommen?? Vielen Dank für Tipps - mfg Carlos C.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carlos C.,

ich kann Ihnen nicht erklären, wie es zu einer falschen Bescheinigung gekommen sein könnte. Leider bleibt Ihnen nur auf die Antwort Ihrer schriftlichen Anfrage zu warten. Ggf. sollten Sie mit Setzung einer Frist an die Beantwortung erinnern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carlos C.,

ja, die DRV übermittelt in der Rentenbezugsbescheinigung nur Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carlos C.,

wenn die Deutsche Rentenversicherung aus einer Nachzahlung Leistungen anderer Leistungsträger erstattet, werden diese ebenfalls in der Rentenbezugsmitteilung berücksichtigt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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13 Antworten

Berndam 07.03.2022 | 17:14
Gab es vielleicht 2021 eine Nachzahlung aus dem Jahr 2020?
Carlos C.am 07.03.2022 | 17:42
Nein.
Carlos C.am 07.03.2022 | 18:17
Na ja, ich hatte bereits eine vierwöchige Frist gesetzt, welche eben mittlerweile verstrichen ist. Anscheinend muss man leider bei der DRV Bund Berlin tatsächlich die Keule rausholen (Untätigkeitsklage) bloss damit man eine Auskunft bekommt, echt unglaublich. Ich denke eigentlich, dass es sich um einen Computerfehler handelt, das sollte doch wohl zeitnah aufzuklären sein. Dennoch danke für die Antwort!
Berndam 07.03.2022 | 21:50
Ich weiß auch nicht, ob man in dem Fall das Recht auf eine korrekte Bescheinigung hat - diese wird ja nur nachrichtlich erbracht und das ganze ist im Grunde genommen Steuerrecht und kein Rentenrecht. Jedenfalls sollte man alles erdenkliche tun, das korrigiert zu bekommen, denn sonst sind Probleme mit dem Finanzamt vorprogrammiert. Wobei mir gerade noch was einfällt: - beziehen Sie Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, ALG II oder ähnliches und haben mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten?
Hansam 07.03.2022 | 22:21
Zitat von Bernd anzeigenausblenden
Hatte vor kurzem ein ähnliches Problem. Das Finanzamt weigert sich aber trotz Bescheiden die gegenteiliges bescheinigen, die Einkommensteuer herabzusetzen. Die DRV soll nach deren Ansicht die Bescheinigung korrigieren. Hier hat der Rentner Glück, dass seit 2017 auch noch Jahre später mit großzügigen Jahresfristen die korrekten Daten steuerlich berücksichtigt werden könnnen. Bei der DRV Bund scheinen die Computer kaputt zu sein, bei m undir wurde erst die halbe und volle EM-Rente zusammengerechnet gemeldet, jetzt ist ein etwas niedriger Betrag aber immer noch falsch und deutlich zu hoch. Beide Wege können zum Ziel führen, sicher ist aber nur derjenige, der mittels Einspruch die Rechtskraft hemmt.
Carlos C.am 09.03.2022 | 08:55
Zitat von Bernd anzeigenausblenden
Steuerrecht? Also was eine definitiv falsch (weil viel zu hoch) erstellte sog. Rentenbezugsmitteilung mit Steuerrecht zu tun hat, das kann ich ehrlich gesagt nicht erkennen. Nur kann ich natürlich im Augenblick meine Steuererklärung für 2021 (noch...) nicht machen, eben weil der Rentenbezug mit falschen Werten ggü. dem Finanzamt bescheinigt wurde. Was Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, ALG 1 oder 2, Krankengeld usw. angeht - solche Leistungen habe ich 2021 nicht bezogen. Und selbst wenn, wären diese doch vom entsprechenden Leistungsträger an das Finanzamt bescheinigt worden und nicht von der DRV, oder? Die DRV kann doch nur Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung bescheinigen, oder sehe ich das falsch? Einen schönen Tag allen, Carlos C.
Carlos C.am 09.03.2022 | 11:59
Liebe Experten, vielen Dank für die Information! Allerdings hat mich nun (entschuldigen Sie bitte meine erneute Nachfrage) der Ausdruck "Leistungen" zum Grübeln gebracht. Es betrifft mich nicht, wäre aber interessant zu wissen: Heisst das nun "Leistung = Rente" oder ist der Begriff "Leistung" hier weiter gefasst? Wenn z.B. eine Verrechnung zwischen Leistungsträgern (weil z.B eine Erwerbsminderungsrente rückwirkend gewährt wird und vorher ALG 1 bezogen wurde...) stattfindet, die DRV dann also mit der AfA die Leistung ALG 1 mit Nachzahlung EMR verrechnet... Ist das dann auch eine "Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung" und wird in der Rentenbezugsmitteilung bescheinigt?! Oder wird in der Rentenbezugsmitteilung tatsächlich nur die Leistung "Rente" bescheinigt - wie es rein vom Wortsinn her eigentlich zu vermuten ist?
Valzuunam 09.03.2022 | 12:20
Die „Rente“ ist eine der Leistungen der Renten Versicherung. Es gilt also: jede von der DRV gezahlt Rente ist eine Leistung der Rentenversicherung, wobei aber nicht jede Leistung der DRV auch eine Rente ist. Im Übrigen wird die (zustehende) Bruttorente bescheinigt, unabhängig von der Frage an wenn aus welchem Grund diese tatsächlich ausgezahlt wurde (Betreuer, andere Leistungsträger, sonstige Gläubiger usw.).
Versucham 09.03.2022 | 14:11
1. Absatz Die DRV bietet zahlt nicht nur Renten. Wenn Sie mal auf Reha waren, haben Sie sicher auch Übergangsgeld bekommen. Und kurz danach eine entsprechende Bescheinigung. 2. Absatz Die DRV bescheinigt die komplette Brutto-Rente, also vor Abzug der KV-/Pflegebeiträge. Bei manchen Rentnern wird das Geld aber nicht komplett auf dessen Konto überwiesen. Beispiele: Die Rente ist gepfändet und der pfändbare Teil geht an den Gläubiger. Wegen einem Erstattungsanspruch war ein Teil der Rente an einen anderen Sozialleistungsträger zu zahlen.
Erstattungam 09.03.2022 | 15:41
Zitat von Carlos C. anzeigenausblenden
Hallo Carlos C., wenn eine Verrechnung zwischen anderen Leistungsträgern und der DRV stattfindet, dann bescheinigt die DRV dennoch lediglich die 'Leistungen', die von der DRV selbst erbracht werden. Außer der Rente könnte dies auch ein Übergangsgeld während einer Reha sein. Auch dies würde dann mit der Rente verrechnet werden. Sofern dies in Ihrem Fall zutreffen könnte, hätten Sie aber per Bescheid auch die Mitteilung bekommen, welche Beträge verrechnet werden. Rein vom Wortsinn ist und bleibt die Rentenzahlung der DRV eine 'Rente'. Und diese ist, im Gegensatz zu Übergangsgeld/Krankengeld/ALG (Entgeltersatzleistungen) zu versteuern, während Entgeltersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Wenn eine Verrechnung stattfindet, kommt es steuerlich dann darauf an, für welchen Zeitraum 'verrechnet' wurde bzw. für welchen Zeitraum die Rente bezahlt wurde. Wenn also z.B. Sie eine Rente rückwirkend bewilligt bekommen haben und innerhalb des rückwirkenden Zeitraums von diesem 'Nachzahlungsanspruch' Leistungen an die Afa zu erstatten sind (was tagesgenau erfolgt), dann ist es 'Rente statt Entgeltersatzleistung'. Hier müsste dann die Afa eine Korrekturmeldung erstellen mit dem der (durch die Rente erstattete) Betrag 'storniert' wird. Dies könnte also auch das Vorjahr betreffen. Wenn die Rente für den erstatteten Zeitraum höher ist als das ALG, wird die Differenz nach Zahlungszufluss (also aktuelles Jahr) steuerlich berücksichtigt. Konkret bedeutet dies aber dennoch, dass die DRV dem Finanzamt meldet, dass so und so viel EUR Rente für den Zeitraum xy bezahlt wurde. Und das Finanzamt dann nach Steuererklärung berücksichtigen muss, mit welchen Leistungen für welchem Zeitraum dieser Betrag zuzuordnen ist. Sie haben für die Steuererklärung des Jahres 2021 noch bis zum 31.07. Zeit, insofern also auch noch Zeit, evtl. Korrekturmeldungen bei der Afa anzufordern, falls es bei Ihnen so war, dass Sie ALG erhalten hatten und für einen überschneidenden Zeitraum 'auch' Rente bezahlt wurde. Die Rentenbezugsmitteilung der DRV könnte also korrekt sein und das 'Problem' läge dann daran, dass Sie bei Ihrer Gegenprüfung das bezogene ALG 'vergessen' hatten mit aufzuaddieren. Hierzu noch der Hinweis: bei Erstattungen wird der Zahlbetrag der Rente (also nach Abzug KV/PV) gegen das Brutto-KG/bzw.-ALG erstattet, also der Betrag lt. ALG-Bescheid brutto, nicht der Nettobetrag, der dann auf Ihrem Konto erschien (§§103 ff. SGB X). Sollte also in Ihrem Fall eine Überschneidung stattgefunden haben, sollten Sie penibel darauf achten, bei der Steuererklärung die Zeiträume für Rente und ALG/KG ebenfalls genau anzugeben, wobei Sie dann die Entgeltersatzleistung (ALG/KG) zweimal angeben (einmal als Eingang und dann mit Minus als 'erstattet') bzw. sich dann doch (ausnahmsweise?) mal von z.B. einem Lohnsteuerhilfeverein/Steuerberater bei der Steuererklärung helfen lassen. Wenn dann dennoch ein Ihrer Meinung nach falsches Ergebnis beim Steuerbescheid heraus kommt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und dann dem Finanzamt die Korrektur anhand der dann vorzulegenden Belege vornehmen zu lassen. Viel Erfolg und alles Gute!
Carlos C.am 09.03.2022 | 17:17
Hallo "Erstattung", ich vermute, dass es evtl. daran liegen könnte (-> ALG1-Leistung in 2020 erhalten...). Muss ich nochmals in meinem AfA-Bescheiden stöbern, ob da eine Korrekturmeldung erfolgte bzw. die Verrechnung in 2021 stattfand... Vielen Dank an Alle, die sich die Mühe gemacht haben zu antworten! Liebe Grüße - Carlos C.
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