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Innovation in der Altersvorsorge

von Peter24.04.2007 | 19:58
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit langem interessiere ich mich für die Altersvorsorge. Jedes Produkt hat seine Vor- und Nachteile. Neuerdings bin ich auf einen interessanten Artikel gestoßen. http://www.handelsblatt.com/news/Zertifikate-Fonds/Fonds-Nachric… Eigentlich sollte die Kosten für die Altersvorsorge nicht höher sein als der reduzierte oder normale Ausgabeaufschlag für einen Fondssparplan. Hoffentlich wird das mit den neuen Generation von Rürupprodukten gelingen!! Wann kommt übrigens die erste Investmentgesellschaft und bietet einen Rüruprente mit Exchange Trade Fonds an? Z.B. bietet die Lyxor AM die Exchange Trade Fonds an. Kein Ausgabeaufschlag und eine jährliche Managementgebühr von 0,15- 0,65% jährlich. So sollte eine Kostenstruktur von einer Altersvorsorge sein und nicht die horrenden Kosten der Versicherungen.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da hat sich user KSC wohl rudimentär verrechnet, da insoweit 62 Jahre und - 6 - Monate für die Altersgrenze bei der Altersrente wegen ALO/ATZ anzusetzen sind (was in der Anlage 19 zum SGB VI nachzulesen wäre).

Ansonsten ist den Ausführungen von KSC zuzustimmen.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ja, die ohne entsprechenden Vertrauensschutztatbestand für diese Rente (Altersteilzeit vor 1/2004 vereinbart, oder am 01.01.2004 arbeitslos) nämlich dann erst mit 63 Jahren und 7,2 % Abschlag die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/Altersteilzeitarbeit beanspruchen können. Den Anhang 19 finden Sie hier http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/anlage_19_576.html

ALO heißt Arbeitslosigkeit.

MfG

8 Antworten

Haraldam 24.04.2007 | 21:21
ich bin mänlich,am 27.06.48 geboren und habe keine Erwerbsminderungsprozente.Ich werde zum 1. Juni 2007 arbeitslos und habe einen Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld. Frage 1 Rente mit 60 Frage 2 Rente für langjährige Versicherte mit 62 oder 63 Jahren ?
KSCam 24.04.2007 | 21:39
lassen Sie sich beraten bei einer Beratungsstelle der DRV. 1) Wenn nicht 50% Schwerbehinderung vorliegt, ist für Männer die Altersrente mit 60 nicht möglich. 2) Die AR für langjährig Versicherte gibts nach den neuen Gesetzen auch erst ab 63 (und nicht ab 62) Und dann gibts noch die AR nach Arbeitslosigkeit (62,5 Jahre)
Lotharam 24.04.2007 | 22:45
Hallo KSC, wie kommst Du auf 62,5 Jahre??
Nixam 25.04.2007 | 08:31
Sie können doch schon jetzt zahlreiche Investmentfonds komplett ohne Ausgabeaufschlag bei den Direktbanken erhalten. Da braucht man doch nicht auf die EXTF zu warten.
Richardam 25.04.2007 | 08:46
Ich bin 57 jahre alt und zur zeit arbeitslos. Seit 1966 ununterbrochen versichert möchte mit 60 in die Rente ist das moglich ?
Peter Podschußam 25.04.2007 | 12:03
Wird bei der Rürup-Rente auf Fondsbasis ebenso wie bei einem Riester-Fondssparplan der Kapitalerhalt garantiert?
Lotharam 25.04.2007 | 19:59
Hallo KSC und Experte, ich muß hier nochmal nachhaken, da ich die Anlage 19 zum SGB VI nicht zur Verfügung habe. Gilt diese Regelung auch für in 12/1949 Geborene? Was ist ALO? Mfg
KSCam 25.04.2007 | 19:44
und wo liegt mein Rechenfehler? Ist als Dezimalzahl gesehen 62,5 etwas anderes als 62 1/2 oder 62 + 6 Monate?
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