Da hat sich user KSC wohl rudimentär verrechnet, da insoweit 62 Jahre und - 6 - Monate für die Altersgrenze bei der Altersrente wegen ALO/ATZ anzusetzen sind (was in der Anlage 19 zum SGB VI nachzulesen wäre).
Ansonsten ist den Ausführungen von KSC zuzustimmen.
MfG