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Integrationsmaßnahme wechseln ?

von CologneGirl15.02.2010 | 12:47
814 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! Wegen massiven Problemen und Konflikten in derzeitige Maßnahme bin ich enormen Streß ausgesetzt was ein Risiko für Psychose Rückfall bedeutet und ich möchte da raus. Mit eigene Initiative habe ich eine andere Einrichtung gefunden und da kann ich wechseln, habe aber noch keine Beratung mit dem Reha Berater gehabt. Meine Fragen sind: - Ist ein Wechsel mit gute Begründung möglich und wenn der Arzt das auch vorgeschlagen hat? - Wenn ich Reha abbreche, was passiert dann? Gehe ich dann zu Arbeitsamt und kann ich sofort ALG I bekommen? - Ich brauche Unterstützung wegen Hörbehinderung und als Vermeidung von Psychose Rückfall, bzw. Streß Vermeidung am Arbeitsplatz. Wenn ich mit jetztige Betreuung nicht zufrieden bin, kann ich das sagen? Ich habe noch keine Einzige Beratung mit Reha Berater gehabt, es lief alles übergagslos nach der medizinische Reha, deswegen weiß ich nicht was ich als Rehabilitand für Ansprüche und Rechte habe. Schöne Grüße

1 Antworten

Nixam 15.02.2010 | 18:43
Sie dürfen die Massnahme jederzeit abbrechen. Informieren Sie bitte Ihren Fachberater für Rehabilitation darüber und informieren Sie auch die Verantwortlichen Ansprechpartner in der Integrationsmassnahme-Ausbildungsstätte. Alle sollen bescheidwissen! Melden Sie sich anschliessend unbedingt - unverzüglich - bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. So sichern Sie Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Sie müssen sich schon deshalb beim Fachberater melden wegen des Abbruchs, weil Sie mit ihm auch über eine neue Massnahme etc sprechen müssen, wie es weitergehen soll... Machen Sie sich keine Sorgen wegen des Abbruchs. Gut und viel begründen brauchen Sie da nichts! So etwas kenne ich täglich aus der täglichen Arbeit. Alles Gute! Nix
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