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Intelligenzrente

von Susi20.06.2010 | 17:29
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6 Antworten

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Hallo, das Bundessozialgericht hat jetzt ein Urteil zur Intelligenzrente für Ingenieure gefällt. Ich habe in der DDR von 1975 - 1990 in die freiwillige Altersversorgung für Mitarbeiter des Staatsapparates eingezahlt, und war seit 1975 bei einer Stadtverwaltung beschäftigt, bis zu meinem Renteneintritt im Jahr 2006. Diese Beiträge sind in meinem Rentenbescheid auch als AAÜG ausgewiesen. Wäre ich irgendeine Hilfskraft gewesen, wäre dieses sicher auch so. Ich habe 1981 ein Fachschulstudium als Staatswissenschaftler abgeschlossen, welches 2004 mit dem Titel -Diplom-Verwaltungswirtin (FH) nachdiplomiert wurde. Ich war von 1981 bis zur Wende und darüberhinaus in leitender Stellung bei derselben Stadtverwaltung tätig. Könnte das neuerliche Urteil positiven Einfluß auf meine Rente haben. Viele Grüße Susi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Susi,

bitte stellen Sie einen Überprüfungsantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Eine Stellungnahme im individuellen Einzelfall ist uns in diesem Forum nicht möglich.

5 Antworten

Kariesam 20.06.2010 | 21:49
Baut die Mauer wieder auf !
Sozialrechtleram 20.06.2010 | 23:45
Ich habe keine Ahnung von dem, was sie wissen möchten, aber eines bitte ich sie höflichst zur Kenntnis zu nehmen: keine pauschale Schweigepflichtsentbindung unterschreiben! gar niemals nicht!
Haseam 21.06.2010 | 08:25
Das Urteil hat für Sie keine Auswirkungen, da die Zeiten der Zusatzversorgung bereits berücksichtigt sind. Urteil betrifft techn. Ingeneure aus ehemaligen VEB, die vor dem 30.06.90 in GmbH,AG u.ä. umgewandelt wurden.
Intelligenteram 21.06.2010 | 11:51
...das hört sich echt intelligent an....
RFnam 21.06.2010 | 12:20
Die Antwort von Hase ist richtig. Dieses Urteil betrifft Ingenieure, die zu DDR-Zeiten nicht in die AVI aufgenommen wurden bzw. nicht Anspruchsberechtigt waren und denen auf Grund einer höchstrichterlichen Rechtssprechung die Zugehörigkeit zur AVI nachträglich zugesprochen wurde. Nach weiterer Rechtsprechung wurde das Ganze teilweise zurückgedreht und jetzt wieder geändert. -------------------- Für Sie selbst ist ein Überprüfungsantrag an den Zusatzversorgungsträger nur sinnvoll, wenn Sie Jahresendprämie erhalten haben, die noch nicht berücksichtigt wurde.
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