Sehr geehrte Frau Sanniloo,
wie Sie aus den Beiträgen zum Verfahrensablauf schließen können, ist hier zuständigkeitshalber an die Krankenkasse zu verweisen.
Hervorhebenswert aus den vorangegangen Informationen ist der Hinweis, die weitere Klärung auf dem schriftlichen Weg voranzutreiben
Da kann ich Sie nur ermutigen bei der Kasse "am Ball" zu bleiben.
Sie kennen nun den Sachbearbeiter - dass der am Freitag (20.07.) mal einen freien Tag hatte, können Sie ihm ja wirklich nicht übel nehmen.
So etwas kommt in Behörden gelegentlich vor.
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