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Experten-Antwort

Interimsanmeldung vom Arbeitgeber zur Sozialversicherung

von Sanniloo20.07.2012 | 23:42
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10 Antworten
Hallo Expertenteam, auf eine am 02.04.2012 von mir gestellten Anfrage bezüglich der Anmeldungsfristen einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung durch den Arbeitgeber konnten Sie mir -meines Erachtens- schon weiterhelfen. Ich fühlte mich auf der sicheren Seite, vor meiner Anfrage ab Ende Februar alles richtig gemacht zu haben (Viele Vorsprachen- nicht nur bei der KV - mit der Anfang März von der KV telefonischen Aussage :"Ja, es besteht eine Anmeldung zum ..01.2012 durch ihren Arbeitgeber. ) Vielen Dank nochmals, es hat mich in meinem Rechtsempfinden bestätigt !! Nun meine neue Frage zum selben Arbeitgeber :Was heißt konkret eine Interimsanmeldung durch den Arbeitgeber? Jetzt habe ich die telefonische Auskunft der DRV vom 19.Juli, dass keine Beiträge für Januar-Februar 2012 eingegangen sind. Wurde an meine KV verwiesen, bei der ich dann die Auskunft erhielt, dass nur eine sogenannte Interimsanmeldung des Arbeitgebers bis Ende März erfolgt wäre, die besagen würde, dass Arbeitnehmer xy (also ich) eventuell beabsichtigt in naher Zukunft bei der Firma zu arbeiten !!!! Zur Information: - Arbeitsverhältnis von Januar-Ende März 2012 -Bis Ende Februar 2012 lag keine Meldung bei der KV vor !! -Arbeitsverhältnis wurde von mir in der Probezeit gekündigt !! -Versäumnisurteil v. Arbeitsgericht für Nichtzahlung des Gehaltes für März liegt in unkorrigierter Fassung(Fehler im 2.Vornamen) vor. Die Korrektur habe ich noch nicht. -laut meiner KV ( Sachbearbeiter für Firmenkunden) am 19.07.2012 würde sie an der Einziehung der Sozialversicherungsbeträge arbeiten, aber ich/bzw. mein RA müsste Insolvenzgeld beim Arbeitsamt beantragen !! - Mein Problem ist noch: Ende Februar gab es laut telefonischer Aussage der KV keinen Sachbearbeiter für Firmenkunden , jetzt fast 5 Monate später gibt es ihn doch !! Fazit: Ich fühle mich total verarscht !!! und bitte Sie um Antwort!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.07.2012 | 08:56

Sehr geehrte Frau Sanniloo,

wie Sie aus den Beiträgen zum Verfahrensablauf schließen können, ist hier zuständigkeitshalber an die Krankenkasse zu verweisen.

Hervorhebenswert aus den vorangegangen Informationen ist der Hinweis, die weitere Klärung auf dem schriftlichen Weg voranzutreiben

9 Antworten

KSCam 21.07.2012 | 10:32
Dass Sie sich verarscht vorkommen, kann ich verstehen, die Ursache dafür liegt aber wohl hauptsächlich an Ihrem Arbeitgeber und daran, dass in diesen Vorgängen die Verwaltungsabläufe auch "einfach Zeit brauchen". Die telefonische Aussage der DRV vom 19.07. verstehe ich dahingehend, dass er im Versicherungskonto im Jahr 2012 (noch) nichts sieht, weil der Arbeitgeber die Abmeldung (noch) nicht gemacht hat. Das heißt aber nicht, dass keine Beiträge gezahlt wurden! Das heißt nur, dass bislang aus irgendeinem Grund die Abmeldung noch nicht an die DRV gemeldet wurde. Wenn die Kasse Ihnen sagt dass die Kasse daran arbeitet die Beiträge einzuziehen, heißt das zunächst mal, dass momentan im Juli an diesem Problem gearbeitet wird.....so gesehen ist es ein normaler Vorgang, dass man momentan im Rentenkonto noch nichts sieht (und für die DRV heißt das, dass sie sobald die Kasse mit der Prüfung fertig ist, die Meldung ins Rentenkonto bekommt). Das alles kann dauern, sollte die Kasse kein Ergebnis erzielen, sind Ihnen die Zeiten auch dann nicht verloren, wenn Sie durch Gehaltsnachweise beweisen können, dass man Ihnen die Beiträge vom Lohn abgezogen hat. Bewahren Sie Ihre Lohnabrechnungen also solange auf, bis dieses Verfahren geklärt ist, dann sind Sie - egal ob der Arbeitgeber gezahlt hat oder nicht auf der sicheren Seite! In dieses Prüfverfahren wird aber die DRV erst einsteigen, wenn die Bemühungen der Einzugsstelle (Kasse) kein Ergebnis bringen. Und akzeptieren Sie bitte, dass manches "zäh" läuft, das ist immer so wenn bürokratische Regelungen eingreifen, weil ein Vorgang nicht automatisch richtig lief.
Claire Grubeam 21.07.2012 | 14:48
Zur ordnungsgemäßen Anmeldung und Beitragsabführung ist allein der Arbeitgeber verpflichtet. Nur wenn das nicht klappt, tritt die Einzugsstelle auf den Plan. Ihr Ansprechpartner ist zunächst der Arbeitgeber, danach allein die Krankenkasse als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Bei der Rentenversicherung sind Sie bezüglich der Anmeldung und Beitragsabführung vorläufig völlig auf dem falschen Dampfer. Die Deutsche Rentenversicherung ist nur dann zuständig, wenn Ihnen nachher Beiträge im Rentenversicherungskonto fehlen sollten. Ihr Nachweis sind die in Durchschrift vom Arbeitgeber an Sie auszuhändigenden Meldungen zur Sozialversicherung (DEÜV-Belege) und Ihre Lohnabrechnungen, aus denen hervorgeht, dass Rentenversicherungsbeiträge von Ihrem Lohn einbehalten worden sind. Wenn Sie den Nachweis des Abzugs vom Lohn führen können, werden Ihnen die Rentenversicherungsbeiträge auch bei der Rente berücksichtigt, selbst wenn der Arbeitgeber die Zahlung an die Einzugsstelle aus irgendeinem Grund versäumt hat.
Sannilooam 21.07.2012 | 19:55
KSC schrieb

Da kann ich Sie nur ermutigen bei der Kasse "am Ball" zu bleiben.

Sie kennen nun den Sachbearbeiter - dass der am Freitag (20.07.) mal einen freien Tag hatte, können Sie ihm ja wirklich nicht übel nehmen.

So etwas kommt in Behörden gelegentlich vor.

Hallo KSC und claire Grube, danke für die Antworten, die mich nicht glücklicher machen. Ich habe weder eine Anmeldebescheinigung zur Sozialversicherung noch Gehaltsabrechnungen vom Arbeitgeber erhalten !!!!!!! Ich habe in der Probezeit das Arbeitsverhältnis gekündigt , weil ich mich nach mehreren "Faux-Parts" des Arbeitgebers "verschaukelt" gefühlt habe. Danach versuchte ich das mit dem Arbeitgeber "Erlebte" für mich zu ordnen und war auch bis zu den aktuellen Telefongesprächen mit der KV ( fast 4 Monate !!!! nach meinem Ausscheiden bei der Firma ) beruhigt : So konnte ich in der Zwischenzeit ein Urteil beim Arbeitsgericht erlangen, wegen des noch ausstehenden März-Bruttogehaltes. Leider warte ich immer noch -seit fast einem Monat - auf die korrigierte Fassung des Urteiles, da mein Name verkehrt geschrieben wurde. Im Vergleich dazu: Klageerhebung/Klagetermin/Urteilszustellung ging innerhalb von 5 Wochen über "die Bühne". Und , um die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge für Januar u. Februar kümmert sich ja die KV ,nachdem ich ja endlich Anfang März nach vielen Telefonaten mit der KV die Auskunft bekam: " Ja, jetzt sind Sie angemeldet " Alles war gut ! Und jetzt kommen wieder die ?????? Meine jetzige Aussage "...fühle mich verarscht..." nehme ich zurück u. entschuldige mich dafür. In meiner jetzigen Anfrage habe ich auf meine Anfrage v. 31.03. (Antworten von KSC u. Experten am 2.4.) bezüglich Sofortmeldungspflicht .....verwiesen,um hier besser verstanden zu werden (z.Zt. auf Seite 39 im Forum aufrufbar). Fakten: 1. Meine erste Anfrage im Forum habe ich nach meiner Kündigung/ meinem Ausscheiden bei der Firma gestellt. 2. Arbeitsverhältnis bestand von Januar bis Ende März 2012 3.außer einen Arbeitsvertrag nichts schriftliches 4. Lohnzahlung für Januar auf meine Nachfrage erhalten 5. Ende Februar liegt keine Anmeldung bei der KV vor 6. Arbeitgeber streitet dies ab, Geschäftsstelle meiner KV wäre nicht zuständig, sondern Sachbearbeiter der KV in xy (???). Hat keinen Namen genannt. 7. Arbeitgeber meldet sich nicht, also mein Anruf bei KV in xy: Auskunft, es gäbe keinen Sachbearbeiter für Firmenkunden. Und es liegt für mich keine Anmeldung vor !! 8. Einen Tag später erhalte ich von Firma die Mitteilung, das ich angemeldet bin. 9. Lasse mir das von der KV telefonisch bestätigen. Alles ist gut !!! 10.Weitere Unstimmigkeiten aufgrund der zweiten Lohnzahlung veranlassen mich zu kündigen 11. Die dritte Lohnazahlung erhalt ich nach meiner Kündigung gar nicht mehr 12. Arbeitsgericht , s.o. 13. "Bauchgefühl" : 19.Juli Rufe bei der DRV an, werde logischerweise an die KV verwiesen. 14. Nachfrage(19.7.) bei der KV wegen Sozialversicherungsbeiträgen Januar-Februar: Erhalte Mitteilung, dass für Januar bis Ende März keine Anmeldung des Arbeitgebers vorliegt, nur diese sogenannte "Interimsanmeldung". (???????) . Nachdem ich dem netten Herren alles erzählt habe werde ich weitergeleitet siehe Fakt 15 15. Erkläre dem Mitarbeiter der KV mein Anliegen. Er ist etwas erstaunt, das ist ja schon über 4 Monate her, warum ich mich erst jetzt melde ? Ich solle doch zum Arbeitsamt gehen und Insolvenzgeld beantragen.(????) Er versuche die Beiträge einzuziehen. Beenden das Gespräch. 16. Telefonat am 20.07. mit KV : Möchte den Sachbearbeiter von gestern sprechen, weil ich mich frage, auf welcher Grundlage er die Beiträge bemessen will : Ich habe ja keine Lohnabrechnungen erhalten, aber dafür habe ich die Stundenzettel . Herr X ist erst am Montag wieder im Haus. Frage nach, wo dieser Herr X seine Dienststelle hat und welche Funktion er dort habe , erhalte die für mich erstaunliche Auskunft.: in Geschäftsstelle xy Sachbearbeiter für Firmenkunden (????? siehe Fakt 7 ) und bekomme die Durchwahl. Ich hoffe, das Sie meine ???? im Kopf jetzt verstehen !
KSCam 21.07.2012 | 22:11
Da kann ich Sie nur ermutigen bei der Kasse "am Ball" zu bleiben. Sie kennen nun den Sachbearbeiter - dass der am Freitag (20.07.) mal einen freien Tag hatte, können Sie ihm ja wirklich nicht übel nehmen. So etwas kommt in Behörden gelegentlich vor.
Sannilooam 21.07.2012 | 23:40
Hallo KSC, ich habe kein Problem damit, dass Sachbearbeiter Feierabend haben oder Urlaub haben. Ich denke aber, dass mein alter Arbeitgeber ´ne Lücke im Gesetz gefunden hatte, damit es zu diesem ganzen Geschehnissen gekommen ist... ...und was viel schlimmer ist: Ich bin nicht die einzige!!! Meine Frage, warum gibt es einerseits für bestimmte Gewerbezweigen eine Sofortmeldungspflicht , die dann wiederum - wie in meinem Fall - durch eine sogenannte Interimsanmeldung ersetzt werden kann. D.h., dass mein alter Arbeitgeber erst Anfang März bei der KV gemeldet hat, dass evtl. eine Arbeitsaufnahme bei der Firma erfolgen wird. In der Realität war ich aber seit Januar bei der Firma beschäftigt und habe dann nach der zweiten verspäteten Gehaltszahlung die Kündigung schriftlich abgegeben und unterschreiben lassen (AG gab i.e. Gespräch an, dass die Gehälter jetzt überwiesen wären und bot mir 3 Minuten später `ne Bargeldzahlung an ) . Ich könnte noch 10 Seiten schreiben, was alles zwischen meiner Kündigung bis zum Erhalt meines Versäumnisurteilsgegen den AG passiert ist. Ich habe aber versucht , Ruhe zu bewahren und hatte den Glauben, dass alles läuft. Aber jetzt die Auskunft der Interimsanmeldung..... Bis zur meiner Klageerhebung gegen meinen Arbeitgeber habe ich mich ihm gegenüber loyal verhalten,aber jetzt reicht es. Was kann ich machen ? Mir sagen, es ist doch egal !!??? Sorry, mein Rechtsempfinden sagt etwas ganz anderes! Und zu guter letzt: Als Mitte Februar mein erstes Gehalt nicht auf dem Konto war ,sagte mein 12-jähriges Kind: " Mama, pass´ auf , ich glaube ,der zockt Dich ab. Das wir jetzt nicht Essen gehen können, ist nicht so schlimm." (wollte mit meiner Familie das 1.Gehalt feiern) Die meisten sagen, schau´ nach vorn und lass´die Vergangenheit ruhen. Soll es denn immer so weitergehen ??????
Claire Grubeam 22.07.2012 | 17:59
Das ganze scheint mir doch eher ein arbeits- bzw. zivilrechtliches Problem darzustellen. Niemand ist sicher, dass Arbeitgeber sich nach den Gesetzen richten und nicht Konkurs anmelden bzw. die Anmeldung durch "Tricksereien" zu verschleppen versuchen. Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Doch wo nichts mehr zu holen ist ... Ansprechpartner ist der Arbeitgeber, die Einzugsstelle bzw. der Konkursverwalter, nicht der Rentenversicherungsträger. Regeln Sie die Angelegenheiten schriftlich, nicht telefonisch. Lassen Sie sich auch Fragen immer schriftlich beantworten und Zusagen schriftlich geben.
Sannilooam 23.07.2012 | 20:47
Ein Dank an alle, die geanwortet haben !!! Trotzdem bin ich der Meinung, dass es ja auch um meine bis jetzt nicht gezahlten bzw. von der KV als Einzugsstelle noch nicht eingezogenen Rentenversicherungsbeiträge für immerhin 3 Monate geht. ... und was bleibt, ist die Erfahrung mit einem ganz bitteren Beigeschmack, .... eine schlechte Erfahrung, die mich leider auch jetzt noch "lähmt" (wird die Seele getreten,schmerzt der Körper) .... sodass ich zur Zeit schon nach 23 Wochenstunden zzgl. 2,5 h Fahrzeit /Woche vollkommen fertig bin und garnicht mehr weiß, wie ich überhaupt 30-35 h Reinigung pro Woche zzgl. mindestens 10 h /Woche unbezahlte Fahrzeit habe schaffen können. .....Ja, was war ich doch gutgläubig ! ..und dass nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber, sondern auch gegenüber der Krankenkasse !!!! Danke !
Jockelam 24.07.2012 | 07:19
Bei allem Verständnis....an Ihnen ist eine echte "Drama-Queen" verloren gegangen;-)
"Drama-Quenn" an Jockelam 25.07.2012 | 20:54
Hallo Jockel, habe qualifizierte Antworten bekommen,für die ich mich bedanke. Sie haben anscheinend keine monatlichen festen Kosten zu zahlen. Ich erwarte keine Antwort.
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