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interne Unterlagen der DRV

von dirk18.09.2007 | 21:33
1382 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nun ist am 01.01.2006 das Informationsfreiheitsgesetz im Kraft getreten. Das heißt, das der Bürger alle über ihn erhobnen Daten, Unterlagen usw. kennen darf und diese Informationen einsehen oder in Kopie abfordern kann. Heißt das, das ich in einem EU-Rentenverfahren die Stellungnahme des med. Dienstes der DRV zur Kenntnis bekommen kann ? Bis jetzt erfahre ich dessen Inhalt ja erst im Klageverfahren. Auch ein Kontakt mit diesem Dienst ist ja nicht möglich. Laut meiner Auffassung vom IFG sind dies ja aber Daten über mich!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.09.2007 | 14:23

Dem Beitrag von "Silvie" ist nichts hinzuzufügen.

11 Antworten

Silvieam 19.09.2007 | 07:14
Auch bisher hat jeder Versicherte die Mögllichkeit seine Akte einzusehen (im Mormalfall auch inkl. der ärztl. Stellungsnahmen - in Einzelfällen nicht, wenn zu befürchten ist, dass best. Diagnosen etc. dem Vers. noch nicht bekannt ist - dann Einsichtnahme nur über den behand. Arzt mögl.). Und zwar kann man (auch über die Beratungsstelle der Dt. RV) Akteneinsicht beantragen. Die Akte wird dann der Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zugesandt und Sie können diese dann im Beisein eines Beraters einsehen und sich auch Teile davon kopieren lassen.
Carlam 19.09.2007 | 16:41
Auch in diesem Fall ist alle gesagt . Weiteren Fragen von ihnen machen kein weiteren Sinn . Mfg Carl
dirkam 19.09.2007 | 17:49
Woher nehmen Sie die Gewissheit, ich würde nachfragen?
Oh neinam 19.09.2007 | 18:59
Jetzt geht die alte Leier schon wieder los...!
Wissenderam 19.09.2007 | 20:40
Gemäß § 25 SGB X haben Sie zu jeder Zeit ein Einsichtsrecht in alle Unterlagen der DRV und das Recht Kopien zu fertigen. Was den Arzt des ärztlichen Dienses der DRV betrifft, so hat der Ihnen als Erste das Gutachten zur Kenntnis zu geben, denn erst dann können Sie ihn rechtswirksam von dessen ärztlicher Schweigepflicht entbinden.
Wissenderam 19.09.2007 | 20:48
" (im Mormalfall auch inkl. der ärztl. Stellungsnahmen - in Einzelfällen nicht, wenn zu befürchten ist, dass best. Diagnosen etc. dem Vers. noch nicht bekannt ist - dann Einsichtnahme nur über den behand. Arzt mögl.)." Tut mir leid, aber das ist Quatsch! Der Gesetzestext gibt das nicht her! Als jemandem, dem eine unzutreffende Hirntumordiagnose mitgeteilt wurde, weiß ich wie das ist, wenn man von fachlich unqualifizierten Ärzten fragwürdige Diagnosen mitgeteilt bekommt. In aller Regel sind die Ärzte der DRV fachlich gar nicht in der Lage korrekte Diagnosen zu erstellen. Die schreiben letzendlich nur ab, was präsentiert wird. Vor allem beachte und bestehe man auf dem Recht zuerst informiert zu werden und dann erst eine Entscheidung treffen zu wollen.
TCKam 20.09.2007 | 07:18
Den Gesetzestext gibt es selbsverständlich lieber (Un-) Wissender; vgl. § 25 (2) S.2 SGB X und dies war von Silvie auch so gemeint.
Neptunam 20.09.2007 | 10:38
Hallo Dirk, ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung mit Klageverfahren folgendes sagen: Nachdem alle ärztlichen Befunde der DRV vorlagen und ich auch bei einem Gutachter nach Wahl der DRV war, hätte man erwarten müssen, daß sich dies einer der sogenannten "beratenden Ärzte" im Hause der DRV ansieht und seine Stellungnahme dazu schreibt. Daraus wäre dann eine Verwaltungsentscheidung geworden, die auch noch von einem Juristen des Hauses abgesegnet werden muß. So habe ich den Verfahrensweg verstanden. Diese Ärzte äußern sich ja auch, wenn nur nach ärztlichen Befunden aus Aktenlage entschieden wird. In der angeforderten Akte war aber nicht ein Hinweis darauf, wie denn nun alle Befunde zu einem Bescheid und Widerspruchsbescheid geführt haben. Merkwürdig nicht? LG Neptun
Batrixam 20.09.2007 | 13:45
Das könnte daran liegen, dass in einem Klageverfahren die Originalakte mit allen ärztlichen Stellungnahmen bei Gericht liegt.
dirkam 20.09.2007 | 14:48
Wollte mich bei allen Antwortern bedanken, Obwohl mir Carl ja schon das Wort verbieten wollte
neptunam 21.09.2007 | 15:08
Hallo Batrix, schön, daß Sie meine Auffassung teilen, daß es dieses Schreiben der "beratenden Ärzte" hätte geben müssen. Ich war im Klageverfahren und wir hatten Akteneinsicht, aber das Schreiben gab es eben schlichtweg nicht. Dafür aber eine Menge Geplänkel mit der DRV. Nachfragen, die nur Zeit fraßen, aber schon beantwortet waren durch Aktenlage. Wiederholte Aufforderungen zum Zweitgutachterbesuch, auf den dann doch verzichtet wurde. Etc. LG Neptun
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