Hallo Steffi68,
eine Leistung zur Nachsorge kann nur durch den Arzt der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden. Wenn sich dies aus dem Antrag oder den Unterlagen zweifelsfrei ergibt, wird der Antrag akzeptiert. Da es hierbei sicherlich unterschiedliche Sichtweisen gibt, empfiehlt es sich den Stempel der Klink zu haben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung