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IRENA-Fahrtkosten

von Biggi29.10.2007 | 11:13
9910 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wie kann man die Fahrtkosten bei einer Irena Maßnahne einreichen?

3 Antworten

pro-fess-oram 29.10.2007 | 15:01
WAS IST EINE "I R E N A" - MASSNAHME ?????????
Biggiam 29.10.2007 | 19:42
Irena ist eine sogenannte Teilstationäre Reha im Anschluß an eine stationäre Reha, bei der man Anwendungen 3x die Woche hat aber kein Zimmer und keine Verpflegung. Bei beschwerden muß man aber zum Hausarzt weil die Ärtze vor Ort nicht zuständig sind.
Johannam 30.10.2007 | 10:06
Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA) ist ein Nachsorge-Programm der DRV. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten vom Ärzteteam zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden. Die Durchführung der IRENA geschieht in dafür zugelassenen Reha-Einrichtungen. Die Abrechnung der Kosten zwischen RV-Träger und Einrichtung erfolgt im Rahmen einer Pauschalabgeltung. In dem den ambulanten Reha-Zentren pro Behandlungstag zustehenden Pauschalbetrag ist ein entsprechender Betrag zur Abgeltung der Fahrkosten enthalten. Insoweit darf der Versicherte gegenüber der DRV keine Reisekosten geltend machen, sondern kann sich pro Behandlungstag den Pauschalbetrag von ca. 5,-- EURO von der Reha-Einrichtung auszahlen lassen. Darüber hinaus ist eine weitere Kostenerstattung nicht möglich.
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