Wenn Sie im Anschluss an eine versicherte Beschäftigung ununterbrochen arbeitslos gemeldet waren, sind der Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Sie wegen Einkommen oder Vermögen keinen Anspruch auf Leistungen haben, Anrechnungszeiten.
Anrechnungszeiten werden auf die 35jährige Wartezeit angerechnet. Diese 35jährige Wartezeit ist Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente für langjährig Versicherte und Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Auf die 5jährige und 45jährige Wartezeit werden derartige Anrechnungszeiten nicht angerechnet.