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Experten-Antwort

Ist ausgezahlter Urlaub Hinzuverdienst?

von Peggy24.04.2015 | 11:42
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Hallo, nachdem im März 15 mein Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft war, habe ich beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld beantragt. Lt. Arbeitsamt steht mir nur ein Teilarbeitslosengeld zu, da ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch 5 Stunden/tgl. arbeiten kann. Im April hat nun mein Arbeitgeber (das Arbeitsverhältnis besteht noch, ich kann die Tätigkeit dort aber nicht mehr ausüben) meinen mir noch zustehenden Urlaub ausgezahlt. Diese Auszahlung will das Arbeitsamt mit meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld verrechnen. Aus diesem Grund überlege ich mir, nun doch bereits ab April 15 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen (die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt). Für mich wäre es nun wichtig zu wissen, ob die Auszahlung des alten Urlaubsanspruchs - 1050 Euro wurden am 7.4.15 überwiesen - ein Hinzuverdienst ist und ich deshalb im April überhaupt keinen Anspruch auf die Altersrente habe. Danke für Ihre Hilfe!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.04.2015 | 12:57

Sehr geehrte Frau Peggy,

es stellt sich die Frage, wann Ihr Beschäftigungsverhältnis endet.

Wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis arbeitsrechtlich vor dem Rentenbeginn endet und Sie hieraus nach Rentenbeginn eine Einmalzahlung (z.B eine Urlaubsabgeltung) erhalten, liegt kein Hinzuverdienst vor. Besteht allerdings nach Rentebeginn arbeitsrechtlich noch ein Beschäftigungsverhältnis und Sie erhalten hieraus eine Einmalzahlung, liegt Hinzuverdienst vor. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rechtlichen Arbeitsanweisung der Deutschen Rentenversicherung zu § 34 SGB VI ( http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R0&id=§ 34 Voraussetzungen für einen Rentenanspruch und Hinzuverdienstgrenze 5 191).

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