Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ist bei mir was falsch gelaufen mit Übergangsgeld usw?

von Jennifer Braun29.07.2015 | 12:47
1166 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich schildere euch meinen Fall und brauche dann eure Meinung dazu. Hab psy.Probleme. Bin krank geschrieben seit 10/2013 bis aktuell. 1. Reha 02/2014. 2. Reha 12/2014. In 11/2014 hab ich auch ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben an die Dt.RV über die Reha-Einrichtung gestellt. Bis heute kein Mucks von denen diesbezüglich! Mit dem Geld lief so: Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung von meinem Chef bekam ich Krankengeld von meiner Krankenkasse. In den beiden Rehas jeweils das Übergangsgeld und nun seit 04/2015 Arbeitlosengeld 1. Über das Arbeitsamt wurde ich nun drauf aufmerksam gemacht, dass mir weiterhin das Übergangsgeld seit nach der Reha zusteht? Und zwar weil ich arbeitsunfähig und mit der Begründung ich sollte meinen derzeitigen Beruf als Steuerfachangestellte nicht mehr ausüben wegen der Belastung. Dies stand alles in meinem Entlassbericht der 2. Reha in 12/2014. Ich war und bin aber nicht in der Lage meine Berichte zu beurteilen. Der Arbeitsamts-Arzt der meine ganzen Berichte beurteilte von Tagesklinik, Reha´s, MDK usw. hat dies in seinem Bericht nochmals erwähnt und auf den Reha-Bericht verwiesen. Auch wurde mir gesagt, dass sich die Dt.RV hätte melden MÜSSEN, da ich 1. den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben in der Reha ausgefüllt und versandt habe bzw. 2. spätestens nach Beendigung der Reha als die Dt.RV meinen Bericht vorliegen hatte. Der Mann vom Arbeitsamt meint, dass mir auch evtl. eine Umschulung zusteht über die Dt.RV. Das nur mal so am Rand. Ist aktuell aber erstmal nicht so wichtig für mich. ZUSTÄNIDIG SEI AUSSCHLIESSLICH DIE DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG !!! Nun meine Fragen: Hätte ich ab Entlassungstag nach der Reha weiterhin Übergangsgeld bekommen müssen und nicht wie es wirklich war wieder Krankengeld und dann Arbeitslosengeld? Denn ich habe den Antrag auf Teilhabe bereits gestellt nur keine Antwort erhalten. Denn erst ab Antragstellung steht mir weiterhin Übergangsgeld zu oder? Was ist mit meinem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben? Ich habe den Original nicht mehr wegen Umzug. Was ist wenn die Dt.RV den gefaxten Antrag aus der Reha-Klinik nicht mehr hat. Die Reha-Klinik hat ihn mir ausgehändigt. Die haben also keinen mehr. Ich kann das alles wegen meiner psy.Probleme nicht alles alleine bewältigen. Soll ich mir mal einen Termin bei einem Anwalt holen, der sich da rein liest und mir alles genau erklären kann und mir alles weitere veranlasst? BITTE HELFT MIR !!! DANKE UND GRUSS

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Übergangsgeld steht grds. nur für die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme zu. Bitte setzen Sie sich mit dem für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung und bitten Sie um einen Termin bei Ihrem zuständigen Rehabilitationsfachberater. Mit diesem sollten Sie den Stand Ihres Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abklären. Wichtig wäre auch, dass Sie Ihren zuständigen Sachbearbeitern Ihre aktuelle Adresse schriftlich mitteilen bzw. dort nachfragen, ob diese dort bereits bekannt ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

=//=am 29.07.2015 | 15:19
"Was ist mit meinem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben? Ich habe den Original nicht mehr wegen Umzug. Was ist wenn die Dt.RV den gefaxten Antrag aus der Reha-Klinik nicht mehr hat. Die Reha-Klinik hat ihn mir ausgehändigt. Die haben also keinen mehr." Weshalb sollte die DRV den Entlassungsbericht nicht haben? Normalerweise kreuzt die Klinik im EB an, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich/sinnvoll sind. Wurde dies versäumt, haben die Mitarbeiter der DRV IHREN Antrag auf LTA evtl. auch übersehen. Wie bereits erwähnt, besteht ein Anspruch auf ÜG nur während einer Maßnahme, nicht bereits ab Antragstellung. Vielleicht ist auch einiges durch Ihren Umzug schief gelaufen. Sind Sie zumindest noch bei der bisherigen DRV gemeldet oder hat sich auch die Zuständigkeit geändert (nur bei den Regionalträgern möglich, z.B. Verzug in ein anderes Bundesland)? Ich denke, dass Sie die ganze Angelegenheit nur direkt in einem persönlichen Gespräch mit dem SB der DRV klären können.
Kenzieam 31.07.2015 | 16:10
Huhu, Sie haben ein Recht auf Krankengeld von 1,5 Jahren danach nicht mehr es wird dann ausgesteuert. Sie haben nur das recht auf Übergangsgeld wenn Sie sich in Reha oder Beruflicher Reha befinden, sonst eigentlich nicht.
Jennifer Braunam 31.07.2015 | 17:10
DANKE SCHON MAL FÜR DIE BISHERIGEN ANTWORTEN !!!!!!!!!!!!
Kenzieam 31.07.2015 | 16:15
Ich hab meinen Antrag am 04.12.14 gestellt am 01.04.15 hab ich erstmalig den Bescheid erhalten über das lta am 16.06.15 hatte ich das langersehnte Gespräch in der drv und am 13.07. Die Abklärung des Ltas und jetzt braucht es die Zusage von der drv ob ich die Umschulung genehmigt bekomme. Das Sie mal einen ungefähren Zeitraum bei sich einschätzen können. Natürlich nicht auf jeden zutreffend.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026