Übergangsgeld steht grds. nur für die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme zu. Bitte setzen Sie sich mit dem für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung und bitten Sie um einen Termin bei Ihrem zuständigen Rehabilitationsfachberater. Mit diesem sollten Sie den Stand Ihres Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abklären. Wichtig wäre auch, dass Sie Ihren zuständigen Sachbearbeitern Ihre aktuelle Adresse schriftlich mitteilen bzw. dort nachfragen, ob diese dort bereits bekannt ist.