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Zur Experten-Antwort springenHallo EM-Rentner,
das Ausüben einer Beschäftigung bzw. Selbstständigkeit neben dem Bezug einer Rente der gesetzliche Rentenversicherung ist (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) stets mitzuteilen. Dabei handelt es sich um eine Ihrer Mitteilungspflichten.
Groko Sonst alles in Ordnung? Solange Sie sonst keine Probleme haben .....ist ja alles bestens!Eben kann....... Nun Bauer wie bezahlst du den dein Sasionkräfte.......wer im Glashaus sitzt......Auweia, was für ein Deutsch.
Auweia, was für ein Deutsch.Geldwerter Vorteil: Selbst Kartoffeln auf dem Acker gesammelt und als Lohn ein Zentner bekommen ist geldwerter Vorteil, kann also in Anrechnung gebracht werden.Eben kann....... Nun Bauer wie bezahlst du den dein Sasionkräfte.......wer im Glashaus sitzt......
Alles in Ordnung, danke der Nachfrage.Groko Sonst alles in Ordnung? Solange Sie sonst keine Probleme haben .....ist ja alles bestens!Auweia, was für ein Deutsch.Geldwerter Vorteil: Selbst Kartoffeln auf dem Acker gesammelt und als Lohn ein Zentner bekommen ist geldwerter Vorteil, kann also in Anrechnung gebracht werden.Eben kann....... Nun Bauer wie bezahlst du den dein Sasionkräfte.......wer im Glashaus sitzt......
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