Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
-------------------------- Diese Person wird uns sicherlich freiwillig keine Auskünfte geben, weil wir diese Person pfänden wegen offener Forderungen und diese Person seiner gesetzlichen Auskunftspflicht von Anfang an und weiterhin nicht nachkommt. Somit recherchieren wir entsprechend im Umfeld. KV und RV erhalten seit Monaten Beiträge aus dem - normal hohen - Gehalt vom Zweitjob zur KV/RV über den Zweitarbeitgeber und zahlen in parallel seit Monaten Krankengeld/Übergangsgeld auf Basis der Einkommen aus dem Haupt-Job und dem Neben-Job.Im Zusammenhang mit einem anderen Sachverhaltes ist mir die Information zugekommen, dass eine Person, die sich derzeit in einer REHA-Maßnahme befindet und entsprechend Übergangsgeld bezieht vom Zweit-Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt erhält und die Berechnung des Übergangsgeldes auf Basis der Einkommen BEIDER Arbeitgeber basiert. Die Person ist also arbeitsunfähig, in einer REHA-Maßnahme, bezieht Übergangsgeld (davor Krankengeld) basierend auf den Einkommen von Erst- und Zweitjob und erhält zusätzlich noch das Gehalt aus dem Zweitjob. Die Beträge sind nicht im kleinen Bereich. Das erscheint mir ziemlich kurios, wenn das so rechtens wäre.Da gibt es durchaus mögliche Konstellationen, die letztendlich hier im Forum dennoch nicht geklärt werden können. Zumal man die 'sonstigen' Umstände nicht kennt. Wenn Sie es also genau wissen möchten, dann lassen Sie sich von der Person, bei der es angeblich so ist, doch mal die entsprechenden Bescheide zeigen. Eine der Möglichkeiten wäre z.B., dass es in den Arbeitsverträgen Zusatzvereinbarungen gibt, dass im Krankheitsfall dennoch aufstockendes Gehalt vom Arbeitgeber bezahlt wird... Aber das ist ohne Kenntnis der tatsächlichen Voraussetzungen zunächst hypothetisch. Finden Sie heraus, wie es sich tatsächlich verhält und fragen dann ggfs. hier noch mal nach. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
----- Wenn die Person bei den Anträgen für Krankengeld (und Übergangsgeld) BEIDE Einkommen angibt und auf Basis BEIDER Einkommen die Höhe des Krankengeldes (und danach des Übergangsgeldes) berechnet wird, in parallel zum Bezug von Krankengeld/Übergangsgeld zusätzlich noch das volle Netto vom vollen Brutto-Gehalt des Zweit-AGs bezogen wird, dann ist es unserem Empfinden nach nicht nur ein primäres Thema von Arbeitsrecht.Im Zusammenhang mit einem anderen Sachverhaltes ist mir die Information zugekommen, dass eine Person, die sich derzeit in einer REHA-Maßnahme befindet und entsprechend Übergangsgeld bezieht vom Zweit-Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt erhält und die Berechnung des Übergangsgeldes auf Basis der Einkommen BEIDER Arbeitgeber basiert. Die Person ist also arbeitsunfähig, in einer REHA-Maßnahme, bezieht Übergangsgeld (davor Krankengeld) basierend auf den Einkommen von Erst- und Zweitjob und erhält zusätzlich noch das Gehalt aus dem Zweitjob. Die Beträge sind nicht im kleinen Bereich. Das erscheint mir ziemlich kurios, wenn das so rechtens wäre.Zwei Einkommen bedeutet zweimal arbeiten und zweimal Abgaben und eben auch zwei Einnahmen. Beim ersten Arbeitgeber besteht keine Lohnfortzahlung mehr =Übergangsgeld beim zweiten Arbeitgeber besteht jedoch während der Reha noch Anspruch auf Lohnfortzahlung, da dort vielleicht im Gegensatz zum ersten Arbeitgeber dort keine vorherige Krankmeldung vorlag. Ist aber eher alles mehr Arbeitsrecht
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