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Ist das eine Straftat?

von Wie kann es sein22.01.2022 | 17:22
122 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im Zusammenhang mit einem anderen Sachverhaltes ist mir die Information zugekommen, dass eine Person, die sich derzeit in einer REHA-Maßnahme befindet und entsprechend Übergangsgeld bezieht vom Zweit-Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt erhält und die Berechnung des Übergangsgeldes auf Basis der Einkommen BEIDER Arbeitgeber basiert. Die Person ist also arbeitsunfähig, in einer REHA-Maßnahme, bezieht Übergangsgeld (davor Krankengeld) basierend auf den Einkommen von Erst- und Zweitjob und erhält zusätzlich noch das Gehalt aus dem Zweitjob. Die Beträge sind nicht im kleinen Bereich. Das erscheint mir ziemlich kurios, wenn das so rechtens wäre.

6 Antworten

Siehe hieram 22.01.2022 | 18:07
Da gibt es durchaus mögliche Konstellationen, die letztendlich hier im Forum dennoch nicht geklärt werden können. Zumal man die 'sonstigen' Umstände nicht kennt. Wenn Sie es also genau wissen möchten, dann lassen Sie sich von der Person, bei der es angeblich so ist, doch mal die entsprechenden Bescheide zeigen. Eine der Möglichkeiten wäre z.B., dass es in den Arbeitsverträgen Zusatzvereinbarungen gibt, dass im Krankheitsfall dennoch aufstockendes Gehalt vom Arbeitgeber bezahlt wird... Aber das ist ohne Kenntnis der tatsächlichen Voraussetzungen zunächst hypothetisch. Finden Sie heraus, wie es sich tatsächlich verhält und fragen dann ggfs. hier noch mal nach. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
-am 22.01.2022 | 20:15
Hallo Wie kann es sein, hier können wir uns unserem Vorredner nur anschließen: Ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes kann hier keine Auskunft gegeben werden. Jegliche Antworten würden allenfalls auf Spekulationen und Vermutungen basieren, dies sollte jedoch nicht Sinn und Zweck dieses Forums sein. Ganz allgemein gehalten gilt: In Einzelfallgestaltungen kann es zu weiteren Auszahlungen seitens der Arbeitgeber kommen, welche unter Umständen aufgrund Charackter und situationsbedingter Umstände des Zuschusses des Arbeitgebers nicht auf das Übergangsgeld anzurechnen sind. Sofern es zu einer unbilligen Doppelleistung gekommen ist und die Sachbearbetung Kenntnis hiervon erhalten hat, kann auch nachträglich noch eine Anrechnung von Entgelt erfolgen. Eine Rücknahme oder Aufhebung und nachträgliche Änderung des Übergangsgeldbescheides bei Bekanntwerden von veränderten Verhältnissen ist auch nach Erlass eines Übergangsgeldbescheides möglich. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
So kann es seinam 22.01.2022 | 20:24
Zwei Einkommen bedeutet zweimal arbeiten und zweimal Abgaben und eben auch zwei Einnahmen. Beim ersten Arbeitgeber besteht keine Lohnfortzahlung mehr =Übergangsgeld beim zweiten Arbeitgeber besteht jedoch während der Reha noch Anspruch auf Lohnfortzahlung, da dort vielleicht im Gegensatz zum ersten Arbeitgeber dort keine vorherige Krankmeldung vorlag. Ist aber eher alles mehr Arbeitsrecht
Wie kann es seinam 22.01.2022 | 21:52
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Im Zusammenhang mit einem anderen Sachverhaltes ist mir die Information zugekommen, dass eine Person, die sich derzeit in einer REHA-Maßnahme befindet und entsprechend Übergangsgeld bezieht vom Zweit-Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt erhält und die Berechnung des Übergangsgeldes auf Basis der Einkommen BEIDER Arbeitgeber basiert. Die Person ist also arbeitsunfähig, in einer REHA-Maßnahme, bezieht Übergangsgeld (davor Krankengeld) basierend auf den Einkommen von Erst- und Zweitjob und erhält zusätzlich noch das Gehalt aus dem Zweitjob. Die Beträge sind nicht im kleinen Bereich. Das erscheint mir ziemlich kurios, wenn das so rechtens wäre.
Da gibt es durchaus mögliche Konstellationen, die letztendlich hier im Forum dennoch nicht geklärt werden können. Zumal man die 'sonstigen' Umstände nicht kennt. Wenn Sie es also genau wissen möchten, dann lassen Sie sich von der Person, bei der es angeblich so ist, doch mal die entsprechenden Bescheide zeigen. Eine der Möglichkeiten wäre z.B., dass es in den Arbeitsverträgen Zusatzvereinbarungen gibt, dass im Krankheitsfall dennoch aufstockendes Gehalt vom Arbeitgeber bezahlt wird... Aber das ist ohne Kenntnis der tatsächlichen Voraussetzungen zunächst hypothetisch. Finden Sie heraus, wie es sich tatsächlich verhält und fragen dann ggfs. hier noch mal nach. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
-------------------------- Diese Person wird uns sicherlich freiwillig keine Auskünfte geben, weil wir diese Person pfänden wegen offener Forderungen und diese Person seiner gesetzlichen Auskunftspflicht von Anfang an und weiterhin nicht nachkommt. Somit recherchieren wir entsprechend im Umfeld. KV und RV erhalten seit Monaten Beiträge aus dem - normal hohen - Gehalt vom Zweitjob zur KV/RV über den Zweitarbeitgeber und zahlen in parallel seit Monaten Krankengeld/Übergangsgeld auf Basis der Einkommen aus dem Haupt-Job und dem Neben-Job.
Wie kann es seinam 22.01.2022 | 21:58
Zitat von So kann es sein anzeigenausblenden
Im Zusammenhang mit einem anderen Sachverhaltes ist mir die Information zugekommen, dass eine Person, die sich derzeit in einer REHA-Maßnahme befindet und entsprechend Übergangsgeld bezieht vom Zweit-Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt erhält und die Berechnung des Übergangsgeldes auf Basis der Einkommen BEIDER Arbeitgeber basiert. Die Person ist also arbeitsunfähig, in einer REHA-Maßnahme, bezieht Übergangsgeld (davor Krankengeld) basierend auf den Einkommen von Erst- und Zweitjob und erhält zusätzlich noch das Gehalt aus dem Zweitjob. Die Beträge sind nicht im kleinen Bereich. Das erscheint mir ziemlich kurios, wenn das so rechtens wäre.
Zwei Einkommen bedeutet zweimal arbeiten und zweimal Abgaben und eben auch zwei Einnahmen. Beim ersten Arbeitgeber besteht keine Lohnfortzahlung mehr =Übergangsgeld beim zweiten Arbeitgeber besteht jedoch während der Reha noch Anspruch auf Lohnfortzahlung, da dort vielleicht im Gegensatz zum ersten Arbeitgeber dort keine vorherige Krankmeldung vorlag. Ist aber eher alles mehr Arbeitsrecht
----- Wenn die Person bei den Anträgen für Krankengeld (und Übergangsgeld) BEIDE Einkommen angibt und auf Basis BEIDER Einkommen die Höhe des Krankengeldes (und danach des Übergangsgeldes) berechnet wird, in parallel zum Bezug von Krankengeld/Übergangsgeld zusätzlich noch das volle Netto vom vollen Brutto-Gehalt des Zweit-AGs bezogen wird, dann ist es unserem Empfinden nach nicht nur ein primäres Thema von Arbeitsrecht.
Siehe hieram 22.01.2022 | 23:01
Zitat von Wie kann es sein anzeigenausblenden
Wie kann es sein schrieb

Im Zusammenhang mit einem anderen Sachverhaltes ist mir die Information zugekommen, dass eine Person, die sich derzeit in einer REHA-Maßnahme befindet und entsprechend Übergangsgeld bezieht vom Zweit-Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt erhält und die Berechnung des Übergangsgeldes auf Basis der Einkommen BEIDER Arbeitgeber basiert.

Die Person ist also arbeitsunfähig, in einer REHA-Maßnahme, bezieht Übergangsgeld (davor Krankengeld) basierend auf den Einkommen von Erst- und Zweitjob und erhält zusätzlich noch das Gehalt aus dem Zweitjob. Die Beträge sind nicht im kleinen Bereich.

Das erscheint mir ziemlich kurios, wenn das so rechtens wäre. [/quote]

Da gibt es durchaus mögliche Konstellationen, die letztendlich hier im Forum dennoch nicht geklärt werden können. Zumal man die 'sonstigen' Umstände nicht kennt.

Wenn Sie es also genau wissen möchten, dann lassen Sie sich von der Person, bei der es angeblich so ist, doch mal die entsprechenden Bescheide zeigen.

Eine der Möglichkeiten wäre z.B., dass es in den Arbeitsverträgen Zusatzvereinbarungen gibt, dass im Krankheitsfall dennoch aufstockendes Gehalt vom Arbeitgeber bezahlt wird...

Aber das ist ohne Kenntnis der tatsächlichen Voraussetzungen zunächst hypothetisch.

Finden Sie heraus, wie es sich tatsächlich verhält und fragen dann ggfs. hier noch mal nach.

Ein schönes Wochenende und alles Gute![/quote]

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Diese Person wird uns sicherlich freiwillig keine Auskünfte geben, weil wir diese Person pfänden wegen offener Forderungen und diese Person seiner gesetzlichen Auskunftspflicht von Anfang an und weiterhin nicht nachkommt. Somit recherchieren wir entsprechend im Umfeld.

KV und RV erhalten seit Monaten Beiträge aus dem - normal hohen - Gehalt vom Zweitjob zur KV/RV über den Zweitarbeitgeber und zahlen in parallel seit Monaten Krankengeld/Übergangsgeld auf Basis der Einkommen aus dem Haupt-Job und dem Neben-Job.

Dennoch lässt sich dieses Problem nicht in einem Forum der Rentenversicherung lösen. Sie scheinen ansonsten ja schon an den 'Quellen' dran zu sein, bei denen Sie Auskünfte erhalten könnten, die Ihnen evtl. weiterhelfen. Dass es Fallkonstellationen gibt, in denen es durchaus 'möglich' ist, wie Sie es schildern, wurde Ihnen bereits gesagt. Es ist aber NICHT Aufgabe der Rentenversicherung (und auch nicht dieses Forums), die Rechercheaufgaben eines Gläubigers zu übernehmen. Dafür gibt es ausreichend andere Ansprechstellen. Das betrifft dann aber ebenfalls nicht 'Rentenrecht', sondern passt dann wohl eher ins 'Zivilrecht' mit den entsprechenden Gesetzen und Institutionen. Und ob das, was Ihr 'Schudiger' macht, dann eine Straftat wäre, entscheiden ebenfalls andere Stellen, nicht die Rentenversicherung. Insofern sind Sie hier für weitere Fragen zu Ihrer 'Eintreibung von Schulden' leider falsch.
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