Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Rund 90% der Wähler haben jüngst doch ihre volle Zufriedenheit mit dem System zum Ausdruck gebracht. Also nicht sich beschweren.Die Welt wird nicht von denen verändert, die sie gut finden!
Lesen und verstehen!Liebe Diversen, Experten und Expertinnen, als artiger Bürger bin ich den Ermunterungen meines Rentenversicherungsträgers gefolgt, und habe vor Jahren zusätzlich noch einen Rürup-Vertrag unterschrieben, um meine sehr bescheidenen Rentenerwartungen etwas aufzustocken. Nun sollen doch tatsächlich die Überschussanteile für dieses Jahr ausbleiben - und man erdreistet sich darüberhinaus gleich auch noch "den Schlussüberschussanteilsatz auch für die vergangenen Jahre" um 0, 4 Promillepunkte zu senken. Darf das denn sein???!!!Hallo parumpromerens, ihr Unmut über die ausbleibenden Überschüsse ist nachvollziehbar. Der Gesetzgeber hat für die steuerliche Förderfähigkeit der sog. Rürup-Verträge lediglich die Rahmenbedingungen geregelt. Die Frage nach der Korrektheit der zu zahlenden Überschüsse, hängt von der individuellen Ausgestaltung ihres Vertrages ab. Sie müssen sich diesbezüglich tatsächlich an ihren Anbieter wenden. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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