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Ist das Rentenbetrug ???

von Hans17.01.2007 | 09:17
2412 Ansichten
3 Antworten

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ich beziehe seit 1973 eine Unfallrente,ich frage mich ,was hat diese bg-rente mit der altersrente zu tun,wieso werden diese beiden renten miteinander verrechnet(wie wird das überhaupt verrechnet) u. eine weitere frage...ich habe in einem anderen rentenforum gelesen,dass da einem mann ,der seit seinem 17 lebensjahr eine unfallrente bezieht u.jetzt mit 63 in altersrente geht,eine altersrentenberechnung(jahresverdienst v. vor 47jahren)heranzieht,um seine rente zu ermitteln,das kann ich gar nicht glauben,wenn jemand 47 weitere jahre seine beiträge bezahlt hat

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Besteht neben einem Anspruch auf Rente aus eigener Versicherung, hier Altersrente, für den selben Zeitraum auch Anspruch auf eine Rente aus der Unfallversicherung, wird die Altersrente insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt. Der Grenzbetrag wird individuell ermittelt. Die Anrechnung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 93 SGB VI. Ausnahmen von der Anrechnung der Unfallrente gibt es nur unter den Voraussetzungen des § 93 Abs. 5 SGB VI.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Siehe § 93 Absatz 3 SGB VI:

"Der Grenzbetrag beträgt 70 vom Hundert eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes, der der Berechnung der Rente aus der Unfallversicherung zugrunde liegt, vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung; bei einer Rente für Bergleute beträgt der Faktor 0,4. Mindestgrenzbetrag ist der Monatsbetrag der Rente ohne die Beträge nach Absatz 2 Nr. 1."

Den für Sie maßgebenden Jahresarbeitsverdienst erfahren Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger. Anfragen zur Zusatzversorgungskasse können im Rahmen dieses Forums leider nicht beantwortet werden.

1 Antworten

Hansam 17.01.2007 | 12:14
wie hoch wäre der grenzbetrag,wie verhält sich das mit der zusatzversorgungskasse
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