Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ist der Bezug von VBL-Leistungen pfändbar?

von Stefan Johannes22.03.2021 | 07:07
582 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, in einigen Tagen gehe ich in Rente und habe eine Frage: Ist mein Bezug der monatliche VBL-Leistung pfändbar? Wenn ja, wie wird das berechnet (Betrag Altersrenten + Betrag VBL)- pfändbarem Anteil = Auszahlungsbetrag ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.03.2021 | 14:15

Hallo Stefan Johannes,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung nicht möglich, Fragen zum Recht anderer Versorgungssysteme zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage direkt an Ihren zuständigen Versorgungsträger verweisen muss.

2 Antworten

Lolam 22.03.2021 | 14:22
Wieso sollte eine private Betriebsrente nicht den normalen Pfändungsbestimmungen unterliegen? Bei Pfändung wird geschaut wie viel Einkommen haben Sie, wo hoch ist ihr persönlicher Freibetrag und alles was darüber liegt ist pfändbar.
Ich habe es hinter miram 11.04.2021 | 02:56
Hallo , es ist so , meine beiden einzelnen Renten , EM-Renten , waren für sich allein genommen nicht pfändbar - Daraufhin wurde beim Gericht ein Antrag auf Zusammenlegung bei der Höhe der Berechnung der 2-Renten gestellt , wo dann of course ein pfändbarer Betrag ermittelt wurde , der mir dann 6-Jahre mtl. abgezogen wurde . Habe aber trotzdem gut von dem Rest der 2-zusammen gelegten und minus 10,8 % erhaltenen EM- Renten leben können . 10/2016 war ich dann durch mit der --PI-- Vom Antrag das die beiden einzelnen Renten zusammen gelegt werden sollen bis zum Beschluß und erstmalige Pfändung hat es --EWIGKEITEN-- gedauert , was mir natürlich zu gute kam !! Der dann ermittelte , pfändbare Betrag wurde allein von meiner VBL-EM Rente einbehalten bzw. an den -- RA -- überwiesen . Die LVA - Rente war 6-Jahre nicht angetastet worden . Ich weiß gar nicht mehr ob ich das übrige Geld mtl. bis 6-Tage nach Auszahlung leer räumen mußte , da damals noch kein Pfändungsschutzkonto existiert hat . Ich hoffe das ich etwas helfen konnte und bleib Stark - Bei mir sind die 6-Jahre wie im Flug vergangen und älter bin ich --Leider -- auch geworden .
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026