Hallo Estepe,
die Opferrente und die Ausgleichsleistung sind keine Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für alle Fragen zur Opferrente und Ausgleichszahlung (§ 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz "besondere Zuwendung für Haftopfer", § 8 Berufliches Rehabilitationsgesetz "Anspruchsvoraussetzungen") ist die Rentenversicherung nicht zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung