Hallo User Petra,
wie Sie selbst gesagt haben, erfüllen Sie die sog. 9/10-Belegung für die Versicherungspflicht in der KVdR, wenn Sie später in Rente gehen. Da Sie aber in die PKV möchten, könnte eventuell eine Befreiung möglich sein. Dies wurde von den Usern bereits genannt.
Ob aber ein Befreiungsantrag Erfolg hat oder wie Sie die Sache angehen, kann in diesem Forum nicht geklärt werden. Hier ist die gesetzliche Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
Hallo. Der Antrag kann aber nur innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden. Die Zeit beginnt aber schon bei Abgabe des Antrags zu laufen.
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