Hallo "Claudia"!
Mit der Stellung des Rentenantrages prüft Ihre Krankenkasse, ob Sie die Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen (Rentenantragstellermitgliedschaft).
Sofern Sie die Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen, führt der Rentenversicherungsträger erst ab Rentenbeginn etwaige Beiträge ab.
Für die Zeit der Rentenantragstellermitgliedschaft wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse und klären dort, ob Sie die Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen oder nicht; der Rentenversicherungsträger zahlt für diese Zeiten keine Beiträge.
Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung